Biobetriebe: Möglichkeiten für Grundfutterzukauf ausgeweitet
Aufgrund der außergewöhnlichen Katastrophensituation, verursacht durch Dürreschäden, ermöglicht die Lebensmittelbehörde Steiermark ab sofort zusätzlich den Zukauf von Ackerfutter, Silomais und Futterstroh von konventionellen Betrieben.
Im Rahmen eines Einzelantrages per E-Mail können bei der Behörde folgende Grundfuttermittel maximal in der Höhe des tatsächlichen Ertragsdefizits für den konventionellen Zukauf beantragt werden:
Im Rahmen eines Einzelantrages per E-Mail können bei der Behörde folgende Grundfuttermittel maximal in der Höhe des tatsächlichen Ertragsdefizits für den konventionellen Zukauf beantragt werden:
- Futter von Dauergrünland (Dauerwiesen und Weiden) und
- Ackerfutterflächen (Futtergräser, Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne und Ackerweide),
- Silomais als Ganzpflanze (alle frisch, siliert, getrocknet oder pelletiert),
- Futterstroh
Formloser Antrag an die Lebensmittelbehörde:
Mail Lebensmittelbehörde: lebensmittelaufsicht@stmk.gv.at
Bitte unbedingt angeben:
Belege über den Zukauf sind aufzubewahren, Aufzeichnungen über Verfütterung zu führen und Nachweise für den witterungsbedingten Ertragsausfall bei der Biokontrolle vorzulegen.
Bitte unbedingt angeben:
- Betriebsdaten inkl. Betriebsnummer
- Ertragsdefizit in Prozent
- Menge in t, Stück Ballen bzw. kg Trockenmasse
- Art des Grundfutters
- Für welche Tierart
Belege über den Zukauf sind aufzubewahren, Aufzeichnungen über Verfütterung zu führen und Nachweise für den witterungsbedingten Ertragsausfall bei der Biokontrolle vorzulegen.
Nach wie vor gilt für alle Biobetriebe ein Stufenplan beim Grundfutter-Zukauf:
- Inländisches Bio-Grundfutter (Heu, Gras, Grassilage, Weide)
- Bio-Maissilage – diese zählt zum Grundfutter (Vermittlung über Landesverband und Maschinenring)
- Bio-Grundfutter aus Nachbarländern
- Nur nach Genehmigung durch die Steirische Lebensmittelbehörde: Konventionelles Grundfutter, inklusive Maissilage. (Richtwert von BIO AUSTRIA: max. 30 Prozent der TM in der Jahresration)
Wichtig:
Die Vorgaben privater Standards, wie z.B. Zurück zum Ursprung und Ja!Natürlich müssen unabhängig von einer behördlichen Genehmigung jedenfalls eingehalten werden. Bitte Vermarktungspartner bzw. Abnehmer kontaktieren, um die aktuellen Fütterungs-Richtlinien zu erfragen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bio Zentrum Steiermark Beratungsteam: 0676/842214-407.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bio Zentrum Steiermark Beratungsteam: 0676/842214-407.
Begründung zur Freigabe:
- Aktuell kann das Angebot an Bio-Grundfuttermittel im Inland und angrenzenden Ausland den Bedarf in der Steiermark nicht mehr decken. Die Versorgungssicherheit mit Bio-Lebensmittel und die Existenz der Bio-Betriebe ist in Gefahr.
- Daher wird prioritär versucht, noch verfügbare Bio-Grundfuttermittel an die „Bio-Projektbetriebe“ (ZZU und Ja!Natürlich) zu liefern. Konkret wird in der Steiermark Bio-Körnermais vorzeitig als Bio-Silomais abgeerntet und vorwiegend für Bio-Milchviehbetriebe - lose oder in Ballen gepresst - zur Verfügung gestellt. Die Vermittlung läuft über BIO AUSTRIA Steiermark DI Ernst Heuberger, ernst.heuberger@bio-austria.at, 0676/842214-416
- Bio ist mehr als Fütterung. Aktuell haben rund 5 Prozent der Bio-Betriebe um eine einzelbetriebliche Ausnahmegenehmigung bei der Lebensmittelbehörde angesucht. Der Großteil an fehlendem Bio-Grundfutter konnte bereits von Bauer zu Bauer oder über diverse Börsen vermittelt werden. Viele Betriebe haben ihren Tierbestand bereits reduziert. Auch die weitere Entwicklung der Wettersituation (Herbstweide) wird noch eine Rolle spielen, wieviel Zukauffutter tatsächlich benötigt wird.