Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Murtal
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
von 8-12 Uhr und von 13-16 Uhr
Freitag von 8-12 Uhr
Sprechtage:
Montag, Dienstag 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für Ihre Anliegen in der Bezirkskammer.
An folgenden Tagen ist die Bezirkskammer Murtal geschlossen!
Dienstag 24.12.2024 Heiliger Abend
Dienstag 31.12.2024 Silvester
Dienstag 24.12.2024 Heiliger Abend
Dienstag 31.12.2024 Silvester
***Seminar Bäuerliche Hofübergabe KOSTENLOS***
- Donnerstag, 16. Jänner 2025
Gasthof Neurad, Thaling 7, 8761 Pöls Oberkurzheim
Im Seminar werden die rechtlichen, sozialrechtlichen und förderrelevanten Fragen, als auch die zwischenmenschlichen und persönlichen Aspekte bei der Hofübergabe/-nahme besprochen.
• Ausgedinge, Pflichtteil, Erbrecht, Anerbengesetz, Testament
• Grundzüge der Sozialversicherung
• Übergabekonzept als Grundlage für den/die Vertragserrichter:in
• Lebensqualität Bauernhof – Gemeinsam Gestalten
REFERENT:INNEN
DI Christian Schopf, Kammersekretär
Mag.a Renate Schmoll, Rechtsreferentin
Dipl.-Päd. in Ing. in Barbara Kiendlsperger, Beraterin Lebensqualität Bauernhof
ANMELDUNG
Regional-LFI Obersteiermark
T 03862/51955 4111
E obersteiermark@lfi-steiermark.at
Link zur Anmeldung
Bäuerliche Hofübergabe | LFI Steiermark
DI Christian Schopf, Kammersekretär
Mag.a Renate Schmoll, Rechtsreferentin
Dipl.-Päd. in Ing. in Barbara Kiendlsperger, Beraterin Lebensqualität Bauernhof
ANMELDUNG
Regional-LFI Obersteiermark
T 03862/51955 4111
E obersteiermark@lfi-steiermark.at
Link zur Anmeldung
Bäuerliche Hofübergabe | LFI Steiermark
Biodiversitätsschulung im ÖPUL 2023 für Betriebe mit Ackerbau und Grünland
PRÄSENZTERMINE
Do., 30. Jänner 2025, 8.30 bis 12.00 Uhr
Gasthaus Grillitsch, Obdach
Di., 4. Februar 2025, 13.00 bis 16.30 Uhr
Gasthaus Stocker, St. Peter ob Judenburg
Do., 13. Februar 2025, 13.00 bis 16.30 Uhr
Gasthaus Holzmann, St. Oswald-Möderbrugg
KOSTEN
39 € TN-Beitrag gefördert
115 € TN-Beitrag
Informationen über den geförderten Personenkreis erhalten Sie unter:
stmk.lfi.at/bildungsfoerderung
Hier finden Sie die Präsenz- und Webinartermine
Anmeldeformular für Präsenztermine
Do., 30. Jänner 2025, 8.30 bis 12.00 Uhr
Gasthaus Grillitsch, Obdach
Di., 4. Februar 2025, 13.00 bis 16.30 Uhr
Gasthaus Stocker, St. Peter ob Judenburg
Do., 13. Februar 2025, 13.00 bis 16.30 Uhr
Gasthaus Holzmann, St. Oswald-Möderbrugg
KOSTEN
39 € TN-Beitrag gefördert
115 € TN-Beitrag
Informationen über den geförderten Personenkreis erhalten Sie unter:
stmk.lfi.at/bildungsfoerderung
Hier finden Sie die Präsenz- und Webinartermine
Anmeldeformular für Präsenztermine
Betriebsinhaber:innen, die ab 2023 an der ÖPUL-Maßnahme "umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)" oder "biologische Wirtschaftsweise (Bio)" teilnehmen, müssen eine mindestens 3-stündige Weiterbildung zu biodiversitätsrelevanten Themen absolvieren.
Mit dieser Weiterbildung erfüllen Sie diese Voraussetzung, da eine Anrechnung bereits ab 01.01.2022 möglich ist.
Im Rahmen dieser Weiterbildung werden Sie zusätzlich über die neue Ausgestaltung von UBB und BIO sowie über sonstige relevante ÖPUL Maßnahmen im Grünland informiert, die ab 2023 gelten.
REFERENT:INNEN
Andrea Pichler
Mag. a Margit Zötsch/Dr. Thomas Frieß/Georg Derbuch
ZIELGRUPPE
Betriebsinhaber:innen, die ab 2023 an der ÖPUL-Maßnahme "umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)" oder biologische Wirtschaftsweise (Bio)" teilnehmen.
Mit dieser Weiterbildung erfüllen Sie diese Voraussetzung, da eine Anrechnung bereits ab 01.01.2022 möglich ist.
Im Rahmen dieser Weiterbildung werden Sie zusätzlich über die neue Ausgestaltung von UBB und BIO sowie über sonstige relevante ÖPUL Maßnahmen im Grünland informiert, die ab 2023 gelten.
REFERENT:INNEN
Andrea Pichler
Mag. a Margit Zötsch/Dr. Thomas Frieß/Georg Derbuch
ZIELGRUPPE
Betriebsinhaber:innen, die ab 2023 an der ÖPUL-Maßnahme "umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)" oder biologische Wirtschaftsweise (Bio)" teilnehmen.
Grünlandseminare: Humuserhalt und Bodenschutz (HBG)
Hier finden Sie das Infoblatt und die Termine zu den Seminaren
"Humsuserhalt und Bodenuntersuchung - Grünland" (HBG)
REFERENT:INNEN
DI Dr. Wolfgang Angeringer, Stefan Bischof, Marlene Moser-Karrer, MSc
ANMELDUNG: LFI Steiermark
T 0316/8050 1305
E zentrale@lfi-steiermark.at
I www.stmk.lfi.at
"Humsuserhalt und Bodenuntersuchung - Grünland" (HBG)
REFERENT:INNEN
DI Dr. Wolfgang Angeringer, Stefan Bischof, Marlene Moser-Karrer, MSc
ANMELDUNG: LFI Steiermark
T 0316/8050 1305
E zentrale@lfi-steiermark.at
I www.stmk.lfi.at
Seminare für Betriebe mit "Einschränkung ertragsteigender Betriebsmittel" (EEB)
Hier finden Sie das Infoblatt und die Termine zu den Seminaren für Betriebe mit "Einschränkung ertragsteigender Betriebsmittel" (EEB)
REFERENT:INNEN
DI Dr. Wolfgang Angeringer, Stefan Bischof, Marlene Moser-Karrer, MSc
ANMELDUNG: LFI Steiermark
T 0316/8050 1305
E zentrale@lfi-steiermark.at
I www.stmk.lfi.at
REFERENT:INNEN
DI Dr. Wolfgang Angeringer, Stefan Bischof, Marlene Moser-Karrer, MSc
ANMELDUNG: LFI Steiermark
T 0316/8050 1305
E zentrale@lfi-steiermark.at
I www.stmk.lfi.at
***BIO Bildungsprogramm 2024/25***
Hier finden Sie das Bio-Bildungsprogramm 2024/25
Info zur Anmeldung:
• QR-Code (bei jedem Kurs ersichtlich)
• www.ernte-steiermark.at
„Termine in der Region“
• veranstaltungen@ernte.at
• Tel. 0316/8050-7145
Info zur Anmeldung:
• QR-Code (bei jedem Kurs ersichtlich)
• www.ernte-steiermark.at
„Termine in der Region“
• veranstaltungen@ernte.at
• Tel. 0316/8050-7145
*Neu* RinderNET mobil App
ermöglicht es Ihnen, kostenlos, schnell und einfach jederzeit wichtige Informationen über Ihren Betrieb aufzurufen und Meldungen wie Geburten, Verendungen, Zugänge, Abgänge, Schlachtungen und OM Nachbestellungen zu tätigen.
Hier finden Sie die AMA RinderNet Mobil App Kurzanleitung.
100 Millionen für Energieautarke Bauernhöfe - Versorgungssicherheit im ländlichen Raum
Der Klima- und Energiefonds wurde vom BMK beauftragt, mit den insgesamt 100 Mio. Euro
im Rahmen dieses Programms die Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen zu bewirken. Damit soll eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer). --> zur Einreichung
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut.
• Modul A – „Einzelmaßnahmen“:
In Modul A können vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“:
In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater
gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß Punkt 8.4 ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“:
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag
eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B
und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der
Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul D – Modul „Notstrom“:
Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das
Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des
Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert.
Die Einreichung erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.
In den Modulen A, B und C werden Maßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen gefördert:
• Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Lastmanagementsysteme,
• Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft),
für eine
• optimale Einbindung des betrieblichen Energiesystems in Notfallsresilienzsysteme und
• Stärkung regionaler Energieversorgungskonzepte.
im Rahmen dieses Programms die Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen zu bewirken. Damit soll eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer). --> zur Einreichung
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut.
• Modul A – „Einzelmaßnahmen“:
In Modul A können vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“:
In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater
gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß Punkt 8.4 ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“:
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag
eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B
und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der
Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul D – Modul „Notstrom“:
Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das
Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des
Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert.
Die Einreichung erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.
In den Modulen A, B und C werden Maßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen gefördert:
• Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Lastmanagementsysteme,
• Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft),
für eine
• optimale Einbindung des betrieblichen Energiesystems in Notfallsresilienzsysteme und
• Stärkung regionaler Energieversorgungskonzepte.
Existenzgründungsbeihilfe
Bei erstmaliger Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigener Rechnung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Existenzgründungsförderung zu stellen.
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab der ersten Bewirtschaftung zu stellen – maßgeblicher Zeitpunkt ist die Aufnahme laut INVEKOS oder Träger der Sozialversicherung.
Der Antragssteller darf max. 40 Jahre alt sein.
Details zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirte 75-01 befinden sich im Downloadbereich
Hier der Infofolder zur Existenzgründungsförderung
Bei erstmaliger Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigener Rechnung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Existenzgründungsförderung zu stellen.
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab der ersten Bewirtschaftung zu stellen – maßgeblicher Zeitpunkt ist die Aufnahme laut INVEKOS oder Träger der Sozialversicherung.
Der Antragssteller darf max. 40 Jahre alt sein.
Details zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirte 75-01 befinden sich im Downloadbereich
Hier der Infofolder zur Existenzgründungsförderung
Tierwohl - Weide - Weidetagebuch
All jene Betriebe, die im ÖPUL 2023 die Maßnahme "Weidehaltung" beantragt haben, sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Weidehaltung zu führen.
Hier finden Sie das Meldeformular.
All jene Betriebe, die im ÖPUL 2023 die Maßnahme "Weidehaltung" beantragt haben, sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Weidehaltung zu führen.
Hier finden Sie das Meldeformular.
Hotline Rinderkennzeichnung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr
Tel.: 0316 / 8050 - 9650
Fax: 0316 / 8050 - 9651
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr
Tel.: 0316 / 8050 - 9650
Fax: 0316 / 8050 - 9651
Downloads zum Thema
- BK aktuell MT-4. Ausgabe PDF 12,10 MB
- Weidetagebuch PDF 91,90 kB
- Infofolder 73-01 Version3 Investförderung PDF 1,17 MB
- Infofolder 75-01 Version2 Oktober23 PDF 1,26 MB
- Infofolder 73-08 Version3 Oktober23 PDF 1,05 MB
- RinderNET Mobil App Kurzanleitung-Installation PDF 533,89 kB
- Folder Zapfwellengenerator Serie ZGN PDF 505,59 kB
- Biodiversitätsschulungen Bezirk MT PDF 2,55 MB
- Anmeldeformular Biodiversitätsschulung Präsenz PDF 244,00 kB
- Infofolder MeisterInnnenausbildung Landwirtschaft DOCX 308,80 kB
- Anmeldeformular MeisterInnenausbildung Landwirtschaft 2024-2027 DOCX 140,91 kB
- Grünlandseminare: Humuserhalt und Bodenschutz (HBG) MT und MU PDF 1,99 MB
- Seminare für EEB Betriebe MT und MU PDF 1,99 MB
- LFI (Regional) Bildungsprogramm PDF 12,37 MB
- OEPUL-Weiterbildungen 2024/2025 PDF 2,16 MB
- Bio-Bildungsprogramm 2024/2025 PDF 2,35 MB