Beitrag zu hoch? Option als Ausweg
Im System der bäuerlichen Sozialversicherung wird die maßgebliche Beitragsgrundlage aus dem Einheitswert eines Betriebes abgeleitet. Dabei handelt es sich um eine pauschale Bemessungsgröße, die nicht zwingend mit der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Betriebes übereinstimmt. Eine Anpassung an die realen Verhältnisse kann durch die Inanspruchnahme der Beitragsgrundlagenoption erreicht werden, wodurch sich die Beitragslast unter Umständen deutlich reduzieren lässt.
Wahlrecht bei der Beitragsbemessung
Land- und forstwirtschaftliche Betriebsführerinnen und Betriebsführern steht bei der Bemessung der Beitragsgrundlage ein Wahlrecht zu. Alternativ zur pauschaelen Berechnung besteht jedoch die Möglichkeit, die Beitragsbemessung an den real erzielten Einkünften auszurichten. Voraussetzung dafür ist aber zwingend die Abgabe einer Einkommensteuererklärung und damit ein Abgehen von der pauschalen Gewinnermittlung. Mit diesem System verpflichtet man sich, die Gewinne mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, doppelter Buchführung zumindest aber teilpauschaliert vorzunehmen.. In diesem Fall wird das im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Ergebnis als Grundlage für die Betragsbemessung herangezogen. Dabei ist stets eine gesetzlich vorgesehene Mindestbeitragsgrundlage zu beachten. Auch bei sehr niedrigen Einkünften bleibt daher in der Beitragsgrundlagenoption eine Mindestbelastung bestehen, die sich derzeit auf rund 3.100 Euro jährlich beläuft. Die Mindestbelastung beim Pauschalsystem beträgt rund 1.800 Euro jährlich.
Antragstellung, Fristen
Die Inanspruchnahme erfordert eine rechtzeitige Antragstellung aller Betriebsführer bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Erfolgt die Antragstellung bis spätestens 30. April 2026, kann die Anwendung auch rückwirkend für das Beitragsjahr 2025 erfolgen. Der Antrag kann im Rahmen eines Beratungsgesprächs bei der SVS schriftlich oder auch elektronisch eingebracht werden. Die notwendigen Formulare sind auf der SVS-Website abrufbar.
Wirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen
Die Entscheidung für die Beitragsgrundlagenoption sollte sorgfältig geprüft werden. Zwar kann die Orientierung an den tatsächlichen Einkünften zu einer Verringerung der laufenden Beiträge führen, gleichzeitig führt eine niedrigere Beitragsgrundlage auch zu geringeren Pensionsleistungen.
Zusätzlich sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere bei Nebenerwerbslandwirten oder Pensionisten, die derzeit steuerlich lediglich eine Zuverdienstgrenze von € 730 jährlich haben, kommt es in den meisten Fällen zu einer erhöhten Steuerbelastung.
Zusätzlich sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere bei Nebenerwerbslandwirten oder Pensionisten, die derzeit steuerlich lediglich eine Zuverdienstgrenze von € 730 jährlich haben, kommt es in den meisten Fällen zu einer erhöhten Steuerbelastung.
Beraten lassen
Aufgrund der vielschichtigen rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen ist es ratsam, vor einer Antragstellung eine umfassende fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Insbesondere die zuständigen Juristen der Landwirtschaftskammer im Bereich des Steuer- und Sozialrechts können eine fundierte Entscheidungsgrundlage bieten und bei der individuellen Bewertung unterstützen.