Alkoholherstellung im landwirtschaftlichen Betrieb
Die Herstellung von Alkohol im landwirtschaftlichen Betrieb kann entweder im Abfindungswege, mit Sonderbestimmungen für den Hausbrand oder in Verschlussbrennereien erfolgen, wobei die "Verschlussbrennerei mit eingeschränkter Anlagensicherung" ein Mischtyp zwischen Abfindungs- und Verschlussbrennerei ist.
In der Broschüre "Rechtliches zur Direktvermarktung – Die Herstellung von Alkohol im landwirtschaftlichen Betrieb“ werden anschaulich folgende Themen dargestellt:
- Alkohol & Steuer (Alkoholsteuergesetz, Überwachungsbuch, Steuersätze und Meldepflicht)
- Die abfindungsweise Herstellung von Alkohol
- Alkoholbildende Stoffe
- Ausbeutesätze inkl. Ausbeutesätze bei Most und Getreide
- Brenngeräte und deren Zulassung
- Abfindungsanmeldung mit Schwerpunkt der elektronischen Abfindungsanmeldung
- Selbstberechnung und Fälligkeit der Alkoholsteuer
- Jährliche Erzeugermengen
- Brenndauer und Brennfristen mit Übersicht der Konstanten
- Hausbrand - Besonderheiten und Berechnung
- Das 300 Liter (I A) Brennrecht und seine Besonderheiten
Für
Fragen zur Thematik Alkoholherstellung im landwirtschaftlichen Betrieb stehen hnen die Experten und Expertinnen der Landwirtschaftskammern gerne zur
Verfügung!