Agrardiesel: Rückvergütung für reine Forstbetriebe
Der Mehrfachantrag 2026 (MFA) ist die Grundlage für die Berechnung und Auszahlung der Agrardieselvergütung für 2026. Alle fristgerecht bis 15. April 2026 eingereichten Mehrfachanträge werden automatisch für die Auszahlung berücksichtigt. Reine Forstbetriebe haben bis 31. August 2026 die Möglichkeit zur Nachreichung des MFA 2026. Was gilt es zu beachten? Die Berechnung und Auszahlung erfolgt automatisch auf Basis der Flächendaten des Mehrfachantrags (MFA) 2026. Forstbetriebe ohne MFA 2026 können diesen bis spätestens 31. August 2026 nachreichen. Voraussetzung für die Nachreichung des MFA 2026 ist ein fristgerecht eingereichter MFA 2025, weil die Forstfläche aus dem MFA 2025 entnommen wird. Betriebe ohne MFA 2025 können die Agrardieselrückvergütung erst wieder mit dem MFA 2027 beantragen. Für Forstflächen wird ein Verbrauch von zwölf Liter Diesel pro Hektar unterstellt und es ist eine Rückvergütung von 15,5 Cent/Liter (= 1,86 Euro pro Hektar) vorgesehen. Der Mehrfachantrag kann selbsttätig über eAMA eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist die Unterzeichnung mit ID Austria. Es müssen lediglich richtige Stammdaten (inklusive Bankverbindung) angegeben beziehungsweise überprüft werden. Bei Bedarf unterstützt die Bezirkskammer bei der Antragserfassung.