Ackerstatus: Neue Regel früher als erwartet
Die bisherige Bestimmung für Betriebe hinsichtlich der Dauergrünlandwerdung (Fünf-Jahresregelung) wird bereits mit 2026 geändert. Es gilt die nachstehend angeführte Vorgangsweise.
Neu: Stichtagsregelung
Die Stichtagsregelung bedeutet, dass alle Flächen, die mit 1. Jänner 2026 als Ackerland beantragt waren, Ackerland sind und keine Fruchtfolgemaßnahmen mehr erforderlich sind, um den Ackerstatus zu erhalten. Die Erweiterung von fünf auf sieben Jahre wird auch umgesetzt. Diese Regelung kommt für alle Ackerflächen zur Anwendung, die zum Stichtag 1. Jänner 2026 nicht Ackerland waren. Somit müssen auch auf Ackerflächen, bei denen im Frühjahr 2026 eine Einsaat (Codierung LRS oder NSG) oder eine Fruchtfolgemaßnahme erforderlich gewesen wäre, keine Handlungen zum Erhalt des Ackerstatus gesetzt werden. Sind Ackerflächen im Antragsjahr 2025 im Mehrfachantrag 2026 in Dauergrünland umgewandelt worden, wird eine Korrektur auf Ackerland mit der Nutzungsart „Wechselwiese“ empfohlen.
Änderung der Nutzung
Eine Änderung der Nutzungsart zwischen A (Ackerland), G (Grünland), S (Spezialkultur) etc. bleibt weiterhin jederzeit möglich. Auch der innerbetriebliche Flächentausch und Flächenänderungen bei Kommassierungen können weiterhin vorgenommen werden. Ein Stichtags-Ackerlayer eingeführt, der alle Ackerflächen per 1. Jänner 2026 erfasst. Für Betriebe besteht kein Handlungsbedarf, um in den Stichtags-Ackerlayer zu kommen.
- Dieser Layer umfasst alle Flächen, die im MFA 2025 mit dem Status A beantragt waren, plus Flächen, die im MFA 2026 mit dem Status A und mit einer Winterung beantragt werden
- Dieser wird eingefroren und es kommen nach der Umsetzung keine weiteren Flächen in den Layer hinzu
- Auch wenn eine Fläche im Stichtags-Ackerlayer enthalten ist, kann die Nutzungsart geändert werden, etwa von A auf S oder von A auf G.
Öpul-Beschränkungen
Wichtig: die Regelungen des Öpul (wie Dauergrünlandumbruchseinschränkung bzw. -verbot bei den Maßnahmen UBB, BIO, HBG) sind weiterhin aufrecht und bleiben von der Stichtagsregelung unberührt.
Die EU-Kommission hat im Zuge des Omnibus III-Vereinfachungspakets die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Darauf aufbauend werden in Österreich die neue Stichtagsregelung als auch eine Verlängerung der Frist für die Dauergrünlandwerdung umgesetzt.
Die EU-Kommission hat im Zuge des Omnibus III-Vereinfachungspakets die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Darauf aufbauend werden in Österreich die neue Stichtagsregelung als auch eine Verlängerung der Frist für die Dauergrünlandwerdung umgesetzt.