Abfindungsbrennerei: Anmeldung ab jetzt online
Die Anmeldung eines Brennvorganges für Abfindungsbrenner muss verpflichtend online durchgeführt werden. Das bisherige System EKA (Elektronische Abfindungsanmeldung) wird nun durch ELISA (Elektronisches Informationssystem Abfindung) abgelöst. Die Umstellung erfolgt am 4. November 2026, ab diesem Zeitpunkt wird die Anmeldung ausschließlich über das „neue“ System ELISA aufrufbar sein. Die Nutzung von ELISA ist über FinanzOnline möglich.
Wie kann man ELISA nutzen, wenn schon früher elektronische Abfindungsanmeldungen eingereicht wurden?
Man kann ab 4. November 2026 problemlos über FinanzOnline in ELISA einsteigen und die Anwendung nutzen, da die persönlichen Daten sowie Daten für die Herstellung von Alkohol unter Abfindung (Brennrechte, steuerfreier Hausbrand, Brenngerätedaten) automatisch in ELISA übernommen wurden.
Wie kann man ELISA nutzen, wenn noch keine elektronischen Abfindungsanmeldungen eingereicht wurden und ELISA zum ersten Mal genützt wird?
Voraussetzung dafür ist ein Zugang zu FinanzOnline. Wenn noch kein FinanzOnline-Zugang besteht, ist dieser am einfachsten über die ID Austria zu erhalten.
Was tun, wenn man bereits einen FinanzOnline-Zugang besitzt?
Sich anmelden und über Externe Verfahren/Links – Verbrauchsteuern direkt in die Verbrauchsteuer Internetplattform+ einsteigen. Dort findet man auch ELISA.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Man registriert sich, indem man seine Personendaten mit einem Klick bestätigt und seine Abfindungsdaten (Beispiel: Angaben zum steuerfreien Hausbrand und zu Obststoffen) abschließend erfasst. Nach Überprüfung der Eingaben durch das Zollamt (das dauert in der Regel nur wenige Werktage) können sämtliche Funktionen in ELISA elektronisch genützt werden.
Man will sich in ELISA vertreten lassen oder benötigt Unterstützung in FinanzOnline – was tun?
Auch das ist möglich. Dafür das Formular FON-UV1 ausfüllen und mit der Unterschrift einer Person des Vertrauens, die einen Zugang zu FinanzOnline besitzt, übergeben. Diese Person übermittelt das Formular dann direkt über FinanzOnline und kann nach Prüfung und Hinterlegung der Vertretungsdaten durch das Finanzamt in ELISA tätig werden! Eine Person kann unentgeltlich bis zu vier Vertretungen in FinanzOnline übernehmen. Diese Vertretung kann aber jederzeit widerrufen werden.
Welche Funktionen bleiben eigentlich gleich?
Die Erfassung der Abfindungsdaten, die elektronische Abfindungsanmeldung und die Übermittlung von Reinigungsanzeigen für Alkohol.
Was ist außerdem noch neu?
Über ELISA kann außerdem folgendes elektronisch einreicht werden: Anzeigen über den Kauf oder Verkauf von Brenngeräten sowie Anträge auf Zulassung von einfachen Brenngeräten.
Man kann ab 4. November 2026 problemlos über FinanzOnline in ELISA einsteigen und die Anwendung nutzen, da die persönlichen Daten sowie Daten für die Herstellung von Alkohol unter Abfindung (Brennrechte, steuerfreier Hausbrand, Brenngerätedaten) automatisch in ELISA übernommen wurden.
Wie kann man ELISA nutzen, wenn noch keine elektronischen Abfindungsanmeldungen eingereicht wurden und ELISA zum ersten Mal genützt wird?
Voraussetzung dafür ist ein Zugang zu FinanzOnline. Wenn noch kein FinanzOnline-Zugang besteht, ist dieser am einfachsten über die ID Austria zu erhalten.
Was tun, wenn man bereits einen FinanzOnline-Zugang besitzt?
Sich anmelden und über Externe Verfahren/Links – Verbrauchsteuern direkt in die Verbrauchsteuer Internetplattform+ einsteigen. Dort findet man auch ELISA.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Man registriert sich, indem man seine Personendaten mit einem Klick bestätigt und seine Abfindungsdaten (Beispiel: Angaben zum steuerfreien Hausbrand und zu Obststoffen) abschließend erfasst. Nach Überprüfung der Eingaben durch das Zollamt (das dauert in der Regel nur wenige Werktage) können sämtliche Funktionen in ELISA elektronisch genützt werden.
Man will sich in ELISA vertreten lassen oder benötigt Unterstützung in FinanzOnline – was tun?
Auch das ist möglich. Dafür das Formular FON-UV1 ausfüllen und mit der Unterschrift einer Person des Vertrauens, die einen Zugang zu FinanzOnline besitzt, übergeben. Diese Person übermittelt das Formular dann direkt über FinanzOnline und kann nach Prüfung und Hinterlegung der Vertretungsdaten durch das Finanzamt in ELISA tätig werden! Eine Person kann unentgeltlich bis zu vier Vertretungen in FinanzOnline übernehmen. Diese Vertretung kann aber jederzeit widerrufen werden.
Welche Funktionen bleiben eigentlich gleich?
Die Erfassung der Abfindungsdaten, die elektronische Abfindungsanmeldung und die Übermittlung von Reinigungsanzeigen für Alkohol.
Was ist außerdem noch neu?
Über ELISA kann außerdem folgendes elektronisch einreicht werden: Anzeigen über den Kauf oder Verkauf von Brenngeräten sowie Anträge auf Zulassung von einfachen Brenngeräten.