340 Euro Heizkostenzuschuss des Landes
Zur Abfederung der hohen Heizkosten hat das Land Steiermark für die Heizperiode 2025/2026 einen Heizkostenzuschuss von 340 Euro beschlossen, um die steirischen Haushalte zu entlasten. Auch bäuerliche Haushalte haben die Möglichkeit diesen Zuschuss zu beantragen. Anträge können ab sofort bis 27. Februar 2026 im Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde, in Stadtämtern sowie in Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz gestellt werden. Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden.
Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz muss in der Steiermark seit mindestens fünf Jahren bestehen.
- Weiters muss der Antragsteller zumindest seit 1. September 2025 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sein.
- Darüber hinaus darf die monatliche Netto-Einkommensobergrenze sämtlicher hauptwohnsitzgemeldeten Personen (für Einpersonenhaushalte 1.661 Euro, für Ehepaare sowie Haushaltsgemeinschaften 2.492 Euro sowie 498 Euro für jedes familienbeihilfebeziehende im Haushalt lebende Kind) nicht überschritten werden.
- Heizkosten sind mit geeigneten Belege nachzuweisen.
- Die Einkommensobergrenze setzt sich aus dem anrechenbaren Einkommen gemäß der Richtlinie für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark (Beispiele: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe, Vermietung und Verpachtung, unselbständige Arbeit) zusammen.
- Das Monatsnettoeinkommen aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ermittelt sich aus dem Monatslohnzettel, der nicht älter als sechs Monate ist und wird wie folgt berechnet: Laufende Lohnsteuerbemessungsgrundlage minus Lohnsteuer des aktuellen Lohnzettels mal vierzehn dividiert durch zwölf.
Landwirtschaft
Als landwirtschaftliche Einkünfte sind 45% des Einheitswertes laut letztgültigem Einheitswertbescheid anzusetzen.
- Ist ein Teil oder die ganze Land- und Forstwirtschaft gepachtet, so wird der jährliche Pachtzins in Abzug gebracht.
- Ist ein Teil oder die ganze Land- und Forstwirtschaft verpachtet, so sind die erhaltenen Pachtzinse einkommenserhöhend zu berücksichtigen. Für das monatliche Einkommen ist dieses Ergebnis durch zwölf zu dividieren.
- Ebenfalls fallen Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, allgemeine Familienbeihilfe sowie Kinderbetreuungsgeld und ähnliche Bezüge unter den Einkommensbegriff.
- Eine vollständige Auflistung der anrechenbaren Einkünfte und Detailregelungen findet sich in den Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark, abrufbar auf: www.soziales.steiermark.at im Abschnitt "Soziale Leistungen".