21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023
Hinweis: Die mit fetter Schrift hervorgehobenen Bereiche sind Teil der 2. Änderung des GAP-Strategieplans und werden vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Novelle der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung sowie der ÖPUL Sonderrichtlinie mit Antragsjahr 2025 gültig. Für das Antragsjahr 2024 gelten noch die bestehenden Bestimmungen.
Ziele dieser Maßnahme
- Erhalt und Ausbau klimafreundlicher standortangepasster Tierhaltung
- Verbesserung des Tierwohls
Wofür wird die Prämie bezahlt?
Die Unterstützung wird für die Stallhaltung von Jungrindern auf eingestreuten Liegeflächen in Gruppen mit erhöhtem Platzangebot, sowie für die Festmistkompostierung gewährt. Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch eingestreute Liegeflächen, erhöhten Platzbedarf sowie Festmistkompostierung entstehen.
Zugangsvoraussetzungen
Teilnahme mit mindestens 2 RGVE/Betrieb über alle Tierkategorien im jeweiligen Jahr.
Definitionen im Rahmen dieser Maßnahme
Die Fördermaßnahme kann für folgende Tierkategorien gewählt werden:
- Männliche Rinder unter ½ Jahr
- Männliche Rinder über ½ Jahr
- Weibliche Rinder unter ½ Jahr
- Weibliche rinder über ½ Jahr und unter 2 Jahre
Förderverpflichtungen
- Teilnahme an einem anerkannten Tiergesundheitsdienst bei Rindern für Betriebe über 10 RGVE geförderte Tiere. Ein entsprechender Nachweis über die Teilnahme ist nach Aufforderung an die AMA zu übermitteln, sofern die Übermittlung nicht durch den Tiergesundheitsdienst erfolgt.
- Im Falle von weiblichen Rindern ist die Teilnahme des Betriebes am Qualitätsprogramm Q-Plus Rind oder vergleichbarer Programme für weibliche Mastrinder verpflichtend. Ein entsprechender Nachweis über die Teilnahme ist nach Aufforderung an die AMA zu übermitteln, sofern die Übermittlung nicht durch die Abwicklungs- oder Zahlstelle erfolgt. Betriebe mit Milchanlieferung sind von der Teilnahme an der Kategorie weibliche Rinder >= ½ Jahr und <2 Jahre ausgeschlossen.
- Vorliegen einer Stallskizze und eines Belegungsplanes (max. mögliche Belegung je Bucht) für die teilnehmenden Tierkategorien und die jeweiligen Stallabteile (entfällt ab dem Antragsjahr 2025)
- Haltung der Tiere in Gruppen unter folgenden Bedingungen:
- a) Den Tieren muss eine geschlossene (planbefestigte) Liegefläche zur Verfügung stehen. Die eingestreute Liegefläche muss mindestens ein Ausmaß von 40% der geforderten nutzbaren Gesamtfläche aufweisen. Der Boden im Liegebereich ist so einzustreuen, dass eine weiche und trockene Liegefläche gewährleistet ist.
- b) Es muss jedem Tier mindestens folgende nutzbare Gesamtfläche im Stallabteil zur Verfügung stehen:
- Rinder bis 150 kg - 1,8 m2 Gesamtfläche
- Rinder bis 220 kg - 2,5 m2 Gesamtfläche
- Rinder bis 350 kg - 3,0 m2 Gesamtfläche
- Rinder bis 500 kg - 3,6 m2 Gesamtfläche
- Rinder ab 500 kg - 4,2 m2 Gesamtfläche
- c) Kälber mit einem Alter von unter 21 Kalendertagen können auch in Einzelhaltung auf eingestreuten Systemen mit Sozialkontakt zu anderen Kälbern gehalten werden.
- d) Sofern in bereits bestehenden Stallungen ein Teil der Tiere der jeweiligen Kategorie nicht nach den Kriterien dieser Maßnahme gehalten wird, hat jährlich eine Meldung dieser Tiere an die AMA unter Angabe der Ohrmarkennummer zu erfolgen.
Optionaler Zuschlag Festmistkompostierung:
- Kompostierung des gesamten am Betrieb anfallenden Festmistes durch Aufsetzen von Kompostmieten am Betrieb und anschließendes, mindestens zweimaliges Umsetzen in einem Abstand von >= 14 Kalendertagen mittels Kompostwender. Weiters können ab dem Antragsjahr 2025 Kompostmieten anerkannt werden, wenn es sich um eine aufgesetzte/angelegte Mischung oder Schichtung von organischen Rückständen der Tierproduktion (Festmist) und organischem Material der Feldproduktion (Ernterückstände/Stroh/Grünschnitt) und/oder Strauchschnitt bzw. Astmaterial handelt.
- Dokumentation über die Anlage bzw. das Umsetzen der Kompostmiete sowie das Ausbringen des Komposts oder die Abgabe an Dritte.
Ermittlung der förderfähigen RGVE gemäß Tabelle:
Rinder | RGVE pro Stück |
Rinder unter ½ Jahr | 0,4 |
Rinder ½ bis unter 2 Jahre | 0,6 |
Rinder ab 2 Jahre | 1 |
Zwergrinder unter ½ Jahr | 0,2 |
Zwergrinder ½ bis unter 2 Jahre | 0,3 |
Zwergrinder ab 2 Jahre | 0,5 |