Überbreite Anbaugeräte - Was das Gesetz sagt
Für Fahrten mit überbreiten Anbaugeräten gibt es spezielle Vorgaben. Es ist daher eine gute Idee vom Landwirt, sich vor seiner Nachtfahrt mit dem 3,1 Meter breiten Mulcher bei der Rechtsabteilung der Landeskammer zu erkundigen. Denn seit dem Vorjahr gibt es zwei wesentliche Erleichterungen. Die aktuellen Vorgaben sind in der Infobox (unten) zusammengefasst.
Deutliche Erleichterung
Bis zum 28. März 2024 gab es bei Straßenfahrten mit Anbaugeräten mit einer Transportbreite zwischen 3 und 3,3 Meter zwei Einschränkungen, die in der Praxis zu großen Schwierigkeiten führten. Diese waren das Fahrverbot bei Dunkelheit und schlechter Sicht sowie die Notwendigkeit eines Begleitfahrzeuges auf engen und kurvenreichen Straßen.
Das Fahrverbot bei Dunkelheit und schlechter Sicht schränkte die Landwirtinnen und Landwirte insbesondere in der Erntezeit stark ein. Auch die Organisation von Begleitfahrzeugen gestaltete sich oft als aufwendig und kompliziert. Zeit, die zur Ernte besonders knapp ist, ging verloren.
Das Fahrverbot bei Dunkelheit und schlechter Sicht schränkte die Landwirtinnen und Landwirte insbesondere in der Erntezeit stark ein. Auch die Organisation von Begleitfahrzeugen gestaltete sich oft als aufwendig und kompliziert. Zeit, die zur Ernte besonders knapp ist, ging verloren.
Erfolg der Kammer
Auf Initiative der Landwirtschaftskammer wurden diese beiden Vorschriften auf Basis einer Studie (Gefahrenpotenzial von Anbaugeräten, Verbesserung der Sichtbarkeit) mit einer Änderung der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung am 28. März 2024 aufgehoben. Diese Gesetzesänderung stellt eine große Erleichterung für die österreichischen Landwirtinnen und Landwirte dar.
Vorgaben für überbreite Anbaugeräte im Straßenverkehr
Bei Straßenfahrten mit überbreiten Anbaugeräten sind folgende Vorgaben einzuhalten:
- Reflektoren: Am Anbaugerät sind reflektierende Warnmarkierungen anzubringen, um dessen Überbreite nach hinten und nach vorne anzuzeigen.
- 25 km/h: Es darf nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde gefahren werden.
- Taglicht: Das Abblendlicht der Zugmaschine ist auch bei Tageslicht und guter Sicht zu verwenden.
- Drehlicht: Es ist ein gelb-rotes Drehlicht auf der Zugmaschine zu verwenden.
- Begrenzungsleuchten: Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht sind Begrenzungsleuchten am Anbaugerät einzuschalten, die nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausstrahlen. Diese dürfen maximal 20 Zentimeter von der Außenkante des Anbaugerätes entfernt nach innen versetzt angebracht sein.