Änderungen im Verkehrsrecht aufgrund COVID-19
Wochenendfahrverbot von 23. April bis 17. Mai aufgehoben:
Für alle Land- und Forstwirte, die mit einem LKW unterwegs sind, der unter das Wochenendfahrverbot fällt, ist folgende Änderung von Bedeutung:
Von 23. April bis 17. Mai 2020 sind die Wochenendfahrverbote gemäß § 42 Abs. 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung vorübergehend aufgehoben.
Von 23. April bis 17. Mai 2020 sind die Wochenendfahrverbote gemäß § 42 Abs. 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung vorübergehend aufgehoben.
Weitere Änderungen im Verkehrsrecht:
Kürzlich sind einige Änderungen in verschiedenen Gesetzen aufgrund von COVID-19
vorgenommen worden und am 5. April 2020 in Kraft getreten. Darunter sind auch Änderungen im
Verkehrsrecht:
Die im Kraftfahrgesetz, der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung und im Führerscheingesetz geregelten Dokumente, Urkunden, Nachweise und dergleichen, mit zeitlich begrenzter Gültigkeit, die nach dem 13. März 2020 enden würden und die aufgrund der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erlassenen beschränkenden Maßnahmen nicht verlängert werden können, behalten bis 31. Mai 2020 im Bundesgebiet ihre Gültigkeit.
vorgenommen worden und am 5. April 2020 in Kraft getreten. Darunter sind auch Änderungen im
Verkehrsrecht:
Die im Kraftfahrgesetz, der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung und im Führerscheingesetz geregelten Dokumente, Urkunden, Nachweise und dergleichen, mit zeitlich begrenzter Gültigkeit, die nach dem 13. März 2020 enden würden und die aufgrund der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erlassenen beschränkenden Maßnahmen nicht verlängert werden können, behalten bis 31. Mai 2020 im Bundesgebiet ihre Gültigkeit.
Beispiele für die Auswirkungen am land- und forstwirtschaftlichen Betrieb:
1. Ich dürfte mit meinem Traktor ab April 2020 nicht mehr auf die Straße fahren, da die Lochung des § 57a Pickerls und die Toleranzfrist abgelaufen sind. Aufgrund der kürzlichen Änderung im Kraftfahrgesetz kann mit dem Traktor jedoch bis Ende Mai weitergefahren werden. Vorsicht: Die Verlängerung der § 57a Frist ist jedoch kein Freibrief dafür, dass der Traktor auf der Straße technische Mängel aufweisen darf. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass diese Regelung nur für das österreichische Staatsgebiet gilt.
2. Der Führerschein ist bis April 2020 gültig. Aufgrund dieser Änderung behält der Führerschein seine Gültigkeit bis Ende Mai.
2. Der Führerschein ist bis April 2020 gültig. Aufgrund dieser Änderung behält der Führerschein seine Gültigkeit bis Ende Mai.
Sollte es erforderlich sein, könnte die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) diese Maßnahmen sogar bis Ende des Jahres
verlängern. In diesem Fall wird Ihre Landwirtschaftskammer Sie darüber umgehend
informieren.