Wolfsverordnung in Begutachtung geschickt
Wolfsverordnung
Die im Frühsommer angekündigte Wolfsverordnung hat das Land Steiermark jetzt in Begutachtung geschickt. Sie liegt vier Wochen für Stellungnahmen zur Sichtung auf. „Unsere Alm- und Schafbauern sind stark betroffen“, verweist Präsident Franz Titschenbacher auf bereits 31 in der Steiermark gerissene Tiere, erheblich mehr als in den vergangenen Jahren. Die Wolfsverordnung bezeichnet er als wichtigen ersten Schritt: „Ich bin froh, dass die Verordnung nun auf dem Tisch liegt. Vor dem Hintergrund der EU-rechtlichen Vorgaben können Problemwölfe künftig entnommen werden.“ Ähnlich der Tenor von Agrarlandesrat Johann Seitinger: „Niemand will den Wolf ausrotten, aber ohne Wolfsmanagement und nachhaltige Entnahme entwickelt sich diese Thematik zu einer dauerhaften Katastrophe. Daher wollen wir in der Steiermark eine europarechtskonforme Entnahmemöglichkeit für Wölfe schaffen“, so Agrarlandesrat Hans Seitinger, der weiter ausführt: „Wir dürfen unsere Almwirtschaft, den Tourismus und die hohen Tierschutzstandards nicht den Wölfen zum Fraß vorwerfen!“ Da bei Problemwölfen auch die umfassendsten Schutzmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen, wie Risse auf eingezäunten Weiden direkt neben dem Hof bestätigen, ergänzt diese Verordnung die bereits seit Juli beantragbare Ankaufsförderung für Schutzzäune.
Herdenschutz
Gespießt hat es sich bei den Verhandlungen auf den letzten Metern zur Verordnung vor allem am Herdenschutz. Dabei sind europarechtliche Vorgaben einzuhalten. Für die Kammer sind demgemäß auf Heimweiden für Schafe im Stallumkreis von 100 Metern Schutzzäune laut den vorgeschriebenen Grundstandards (Österreichzentrum Wolf, Bär, Luchs) vorstellbar. Abgesehen davon sieht die Kammer den Herdenschutz generell kritisch. Dieser darf die Bauern auch auf Heimbetrieben wirtschaftlich nicht überfordern. Titschenbacher: „Unsere Position ist glasklar. Auf Almen und im steilen Gelände ist Herdenschutz absolut unmöglich.“
Pragmatische Lösung
ie Kammer hat sich seit jeher für eine pragmatische Lösung zur Entnahme von Problemwölfen eingesetzt. Vor allem auch dafür, dass für die Entnahme von Problemwölfen keine zu großen Hürden aufgebaut werden.
Daher ist es auch wichtig, dass künftig die gute landwirtschaftliche Praxis in der Weidehaltung als Maßstab bei der Beurteilung des sachgerechten Schutzes der Tiere berücksichtigt wird. Diese Forderungen sind im jetzt vorgelegten Verordnungsentwurf abgebildet. Titschenbacher: „Wir gehen davon aus, dass der Entwurf auch so nach der Begutachtungsphase beschlossen wird.“ Und weiter: „Wir können aufatmen – eine wichtige Forderung zum Schutz der Alm- und Weidewirtschaft wird damit umgesetzt.“
Die zuständige Umweltlandesrätin Ursula Lackner, die den Verordnungsentwurf erarbeiten ließ, betonte in einer Aussendung: „Um die Almbewirtschaftung, die Beweidung und die Vielfalt auf unseren Almen zu erhalten, musste eine praktikable, aber auch rechtskonforme Lösung gefunden werden. Die Rückkehr des Wolfes stellt zweifelsfrei eine Bereicherung für die Natur und die Artenvielfalt dar. Wölfe sind intelligent, anpassungs- und lernfähig. Als Wildtiere sind sie aber auch vorsichtig und scheu. Wesentliches Ziel ist es, diese natürliche Scheu vor dem Menschen zu erhalten und gleichzeitig zu verhindern, dass es zu wiederholten Übergriffen auf Nutztiere kommt.“
Daher ist es auch wichtig, dass künftig die gute landwirtschaftliche Praxis in der Weidehaltung als Maßstab bei der Beurteilung des sachgerechten Schutzes der Tiere berücksichtigt wird. Diese Forderungen sind im jetzt vorgelegten Verordnungsentwurf abgebildet. Titschenbacher: „Wir gehen davon aus, dass der Entwurf auch so nach der Begutachtungsphase beschlossen wird.“ Und weiter: „Wir können aufatmen – eine wichtige Forderung zum Schutz der Alm- und Weidewirtschaft wird damit umgesetzt.“
Die zuständige Umweltlandesrätin Ursula Lackner, die den Verordnungsentwurf erarbeiten ließ, betonte in einer Aussendung: „Um die Almbewirtschaftung, die Beweidung und die Vielfalt auf unseren Almen zu erhalten, musste eine praktikable, aber auch rechtskonforme Lösung gefunden werden. Die Rückkehr des Wolfes stellt zweifelsfrei eine Bereicherung für die Natur und die Artenvielfalt dar. Wölfe sind intelligent, anpassungs- und lernfähig. Als Wildtiere sind sie aber auch vorsichtig und scheu. Wesentliches Ziel ist es, diese natürliche Scheu vor dem Menschen zu erhalten und gleichzeitig zu verhindern, dass es zu wiederholten Übergriffen auf Nutztiere kommt.“
Schutz herabsetzen
Auch die EU ist gefordert, die bisherige Wolfpolitik zu ändern. Das fordern mit Nachdruck Agrarlandesrat Johann Seitinger und die Landwirtschaftskammer. Seitinger: „Mit dem nun vorliegenden Verordnungsentwurf schöpfen wir die landespolitischen Möglichkeiten voll aus, aber es braucht auch die längst fällige Adaptierung des Schutzstatus der Wölfe durch die EU!“ Seitinger fordert auch in Hinblick auf den möglichen Kurswechsel in Brüssel: „Der strenge Schutz durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) muss aufgehoben werden, denn mittlerweile leben in Europa 20.000 Wölfe. Die Wölfe sind nicht mehr bedroht, der in der FFH-Richtlinie geforderte gute Erhaltungszustand ist längst überschritten und die zunehmende Wolfspopulation ist kein steirisches, kein österreichisches, sondern mittlerweile ein großes europäisches Problem. Die Wölfe haben keine natürlichen Feinde und ihre Zahl sowie auch die Zahl der Risse explodiert.“
Johann Seitinger, Agrarlandesrat
"Ohne Wolfsmanagement und nachhaltige Entnahme kommt es zur dauerhaften Katastrophe.“
Ursula Lackner, Umweltlandesrätin
"Für den Erhalt der Almen und der Weidewirtschaft braucht es eine rechtskonforme Lösung.“
Franz Tischenbacher, Kammerpräsident
"Diese Verordnung geht in die richtige Richtung. Entnahme von Problemwölfen wird möglich.“