Wo bei Kontrollen genau geschaut wird
Bei einzelnen Regelungen und Öpul-Maßnahmen gibt es bei Vor-Ort-Kontrollen oder durch das Flächenmonitoring gehäuft Beanstandungen. Bleibt es österreichweit bei hohen Beanstandungsquoten, kann das zu strengeren (häufigeren) Kontrollen, finanziellen Kürzungen oder sogar Maßnahmenstreichungen führen.
Wichtig ist, die Auflagen der selbst beantragten Maßnahmen zu kennen. Aufzeichnungen zeitnah führen. Außerdem sind die Angaben im Mehrfachantrag bei Notwendigkeit (etwa wenn andere Kultur angebaut wird) richtig zu stellen. Wo es besonders oft hakt:
Wichtig ist, die Auflagen der selbst beantragten Maßnahmen zu kennen. Aufzeichnungen zeitnah führen. Außerdem sind die Angaben im Mehrfachantrag bei Notwendigkeit (etwa wenn andere Kultur angebaut wird) richtig zu stellen. Wo es besonders oft hakt:
1) Naturschutzmaßnahmen
In der Projektbestätigung sind Vorgaben zu Schnittzeitpunkten und Nutzungsintensität und Ähnlichem zum Nachlesen festgeschrieben. Diese Auflagen gilt es verbindlich zu erfüllen.
2) Feldmieten
Zu nah an Gewässern oder wiederholt an selber Stelle – das darf nicht sein. Feldmieten dürfen nur auf möglichst flachem Boden, jedes Jahr an anderer Stelle, mit mindestens 25 Meter Abstand zu Gewässern (einschließlich Entwässerungsgräben) angelegt werden.
3) Öpul Begrünung Variante 6
Nicht immer gelingt es Landwirten, die Variante 6 beantragt haben, die Flächen rechtzeitig und sachgerecht zu bestellen, sodass sich keine flächendeckende Begrünung bildet. Umso wichtiger ist bei später Anlage ein gutes Saatbett mit entsprechender Saatstärke, passenden Kulturen (Grünschnittroggen, Perko, Pannonische Wicke etc.) und somit schnellen Feldaufgang zu gewährleisten.
4) Tierwohl Weide
Ein wesentlicher Punkt für Öpul Tierwohl Weide ist die vollständige Dokumentation der Weidezeiten. Bei Schafen und Ziegen müssen die Tiere mit der Ohrmarkennummer beantragt werden. Zu Problemen kommt es auch bei zu hoher Zufütterung. Der Grundfutterbedarf ist über die Beweidung sicherzustellen.
5) Punktförmige Landschaftselemente
Es kommt vor, dass Bäume, die nicht als Streuobst gelten (beispielsweise Kastanien), als Streuobst beantragt werden. Nicht mehr vorhandene Bäume müssen aus dem Antrag gestrichen werden.
6) Bio Feldgemüse und Erdbeeren
Hier erfolgt auffällig oft eine falsche Kulturangabe oder gar keine Bewirtschaftung.
7) Bodennahe Ausbringung
Ob Wirtschaftsdünger etwa per Schleppschlauch oder Injektion ausgebracht werden, muss korrekt angegeben werden. Auf welchen Feldstücken welche Menge ausgebracht wird, muss aufgeschrieben werden. Bei der Beantragung ist es besser, vorsichtige Mengenangaben zu machen.