Weinbau - Entschädigung Spätfrost und andere Themen
Entschädigung Spätfrost 2024
Ab sofort können bis 7. Oktober 2024 Entschädigungen für Spätfrostschäden durch einen formlosen Förderungsantrag beim BML beantragt werden. Ab einem Minderertrag von 40% gegenüber der Erntemeldung 2023 ist eine Beihilfe vorgesehen. Beihilfen berechtigt sind alle Betriebe welche eine Erntemeldung 2023 in Summe von mehr als 3000 Liter gemeldet haben.
Dabei kann auf die tatsächliche Erntemeldung Ende November aus fördertechnischen Gründen nicht gewartet werden. Die Anträge werden nachkontrolliert. Das Schadausmaß wird anhand der Differenz von Erntemeldung 2023 und 2024 ermittelt.
Antragstellung
Der Antrag muss jedenfalls folgende Angaben enthalten:
Betreff: Antrag auf Zuschuss infolge Frostschadens 2024
1. Name/Firma, Betriebsnummer und Anschrift der antragstellenden Person, einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse (bei juristischen Personen auch den Namen der vertretungsbefugten Person)
2. Geschätzter Gesamtertrag der Erntemeldung 2024 in kg
3. Anzahl der ertragsfähigen bewirtschafteten ha in der Erntemeldung 2024
4. Durchschnittsertrag der Erntemeldung 2023 in kg pro ha ertragsfähiger Fläche
War die antragstellende Person (bzw. Betriebsnummer) im Jahr 2023 nicht zur Abgabe einer Erntemeldung verpflichtet, so sind die Gründe dafür am Antrag anzugeben (zB: Neuübernahme des Betriebs 2024, etc.)
5. Beschreibung des Frostschadenereignisses oder der Frostschadensereignisse: Ort (Feldstück, Parzelle, ...), Zeitpunkt (Datum, ungefähre Uhrzeit), Ausmaß der Schädigung, Größe der geschädigten Fläche in m², allfällige weitere Angaben
Bestätigung, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen getätigt werden. Die Bundeskellereiinspektion wird – vor allem bei unglaubwürdigen Angaben im Antrag – eine Vor-Ort-Kontrolle bei der antragstellenden Person durchführen.
Der Zuschuss muss mit einem formlosen Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bis spätestens 7. Oktober 2024 beantragt werden. Die Frist bezieht sich auf das Eingangsdatum im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. Der Antrag kann entweder per Post mithilfe des beigefügten Formulars oder per E-Mail an johann.unger@bml.gv.at gestellt werden.
Der Beihilfesatz beträgt:
Bei einem Schadensausmaß von 40% bis 60% (Minderertrag kg pro ha gegenüber Erntemeldung 2023) 2.189 Euro pro ha.
Bei einem Schadensausmaß von 60% bis 80% (Minderertrag kg pro ha gegenüber Erntemeldung 2023) 3.063 Euro pro ha.
Bei einem Schadensausmaß von mehr als 80% (Minderertrag kg pro ha gegenüber Erntemeldung 2023) 3.938 Euro pro ha.
Werden durch die Summe aller Anträge die zur Verfügung stehenden 1,5 Mio. Euro überschritten, so erfolgt eine aliquote Kürzung des Zuschusses je antragstellender Person. Weiteres darf der Zuschuss pro antragstellender Person den Betrag von 35.000 Euro nicht überschreiten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die AMA auf das bei der AMA unter der betreffenden Betriebsnummer geführte Konto spätestens bis zum 31. Jänner 2025.
Für Fragen und Hilfestellung bei der Beantragung des Zuschusses steht Herr Ing. Johann Unger im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (Tel.: 01/71100-602847 bzw. johann.unger@bml.gv.at) zur Verfügung.
Im Download-Bereich finden Sie eine Vorlage für die Beantragung, die verwendet werden kann.
Entschädigung Frostschäden bei Hagelschäden im Jahr 2023
Hier gibt es eine Empfehlung der Landwirtschaftskammer Österreich. Die näheren Infos finden Sie unten im Downloadbereich.
Reifeparameter und Mostanalysen 2024
Aktuelle Reifeparameterwerte und Mostanalysen finden Sie unten im Downloard.
Analysewerte der ersten Weinanalysen
Weitere Versuchsmoste sind bereits fertig bzw. teilweise vergoren.
Der Alkoholausbeutefaktor beträgt demnach bei den Weißburgunder Weinen 0,68-0,71 !!!
Die Gesamtsäure ist weiterhin nach der Gärung immer um mindestens 1,5 g/l bis 2,4 g/l höher als im Most gemessen.
Jedoch ist noch kaum Weinstein ausgefallen.
Die Weine gärten recht langsam. Achten Sie auf die Nährstoffwerte, welche in einem unteren Bereich liegen. Wein 19 blieb bei 25,7 g/l Gesamtzucker stehen und musste neuerlich angegoren werden!
Das Weinsäure-Äpfelsäureverhältnis liegt in einem sehr guten Bereich! Hoher Reifegrad und deutliche Apfelsäure Veratmung!
Auch die pH-Werte liegen noch im unteren guten Bereich!
Die Gesamtphenolwerte liegen in einem guten Bereich!
Weiters blieben die Weine sehr reduktiv! Kaum Oxidationstendenzen.
Die Flüchtigen Säuren liegen in einem normalen Bereich!
Wir hoffen Ihnen damit einen kleinen Anhaltspunkt gegeben zu haben und werden Sie noch weiter die nächsten Wochen informieren.
Ing. Helmut Hirzer und Mathias Lieleg
Weinbauverband Steiermark
Beratungslabor Silberberg
Traubenpreisempfehlung 2024
Unten im Download ist die aktuelle Traubenpreisliste zu finden.
Inhalte Winterseminare 2024 zum Download bereit
Sie finden die Zusammenfassungen der Vorträge unten im Downloadbereich!
Information zur Umstellungsförderung
Seit 16. Oktober ist es wieder möglich Anträge im Bereich der Umstellungsförderung zu stellen.
Um diese Förderung zu erhalten, muss eine Pflanzgenehmigung nach einer Rodung oder eine Pflanzgenehmigung durch eine Übertragung, vorhanden sein. Weingärten welche aufgrund einer Neuauspflanzungsgenehmigung errichtet werden sind nicht förderfähig.
Gefördert werden die Weingartenumstellung (Sortenumstellung oder Änderung der Bewirtschaftungstechnik) und die Neuerrichtung oder Rekultivierung von Mauer- oder Böschungsterrassen.
Die Summe aller umgestellten Flächen muss mindestens 20Ar bzw. auf Steinmauer-Terrassenanlagen mindestens 250 Rebstöcke betragen. Es sind nur Weingärten förderfähig, welche auf einer Rodung eines mindestens 20 Jahre alten Weingarten basieren. Das heißt zum Beispiel: Wenn der Förderantrag 2024 gestellt wird, darf der bestehende Weingarten spätestens 2004 gepflanzt worden sein. Ausgenommen sind Weingärten, welche aufgrund eines gutachterlich nachgewiesen Frostschadens, einer behördlichen Anordnung infolge einer Pflanzenkrankheit oder nachweislich aufgrund einer Hangrutschung, gerodet werden mussten.
Der Förderantrag muss im eAMA auf der Digitalen Förderplattform (DFP) gestellt werden. Für die Antragstellung wird die Handysignatur benötigt. Der Förderantrag muss vor der Auspflanzung des Weingartens eingebracht werden. Die Rodung des Weingartens und die Bodenbearbeitung kann jedoch vor der Antragstellung durchgeführt werden.
Der Arbeitsbeginn bei Mauer- und Böschungsterrassen sind die Grabungsarbeiten.
Die Umstellungsflächen werden im Zuge der Antragstellung mittels AMA-GIS festgelegt.
Für die Abwicklung des Förderantrages sind grundsätzlich keine Rechnungen erforderlich.
Diese können jedoch bei einer Vor-Ort-Kontrolle verlangt werden, damit der Arbeitsbeginn festgestellt werden kann.
Die Fertigstellung des Umstellungsprojektes muss innerhalb von zwei Jahren nach Genehmigung umgesetzt und auf der DFP gemeldet werden.
Die Beihilfe für die Weingartenumstellung wird als Pauschale pro Hektar je nach Hangneigungsklasse ausbezahlt. Die Einteilung in Ebene, Hanglage (>18%) und Steillage (>25%) erfolgt durch ein digitales Geländehöhenmodell.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt auf der AMA-Homepage unter Sektor- und Projektmaßnahmen/Förderungen und Fristen/Bereich Wein/58-01 Umstellungsförderung oder bei der zuständigen Weinbauberatung.
Neues Beratungsprodukt "Pflanzenschutzwarndienst im Weinbau"
Die Pflanzenschutzberatung für Weinbau wird mit der Schaffung dieses neuen Beratungsproduktes aufgewertet und ausgebaut: Neben dem Bezug von ca. zehn Warndienstaussendungen per Email pro Jahr wird auch geplant eine eigene Homepage mit Login-Zugang zu schaffen, auf der neben der Möglichkeit des Downloadens aktueller und älterer Warnmeldungen auch Fachartikel und Beratungsvideos zu finden sein werden.
Die Kosten für Weinbauverbandsmitglieder betragen 25 Euro, für Nichtverbandsmitglieder 75 Euro pro Jahr.
Für Betriebsführer, die sich nicht bei diesem Beratungsprodukt anmelden möchten, werden allgemeine Informationen über Pflanzenschutzmaßnahmen in Form von zwei Artikeln im Weinbauverbandsrundschreiben zur Verfügung stehen. Amtliche Mitteilungen wie Maßnahmen gegen die Amerikanische Rebzikade werden über den Newsletter und das Rundschreiben des Weinbauverbandes versendet.
Weiterhin für alle Weinbauern werden die Gruppenberatungen und Winterseminare, bei denen über aktuelle Themen in Weinbau, Kellerwirtschaft und Pflanzenschutz berichtet wird, angeboten.
Bitte nutzen Sie die Vorteile dieses neuen Beratungsproduktes und melden Sie sich mittels Anmeldeformular an. Das Formular finden Sie unten im Downloadbereich.
Nachmeldung Riedenerfassung
Im Downloadbereich finden Sie einen Meldebogen für die Nennung neuer Rieden.
Übersicht Registrierungsauflagen Weinbau PSM
Die Zulassungsbestimmungen werden bei Pflanzenschutzmittelregistrierungen immer umfangreicher und komplexer. Im Downloadbereich finden Sie eine Übersicht mit speziellen Registrierungsauflagen bei einzelnen Pflanzenschutzmitteln. Weitere Informationen finden Sie in der Beratungsbroschüre "Leitlinie für den Integrierten Weinbau"
Neues Herkunftssystem in der Steiermark
Mit dem Jahrgang 2018 beginnt eine neue Ära für den steirischen Wein. Mit der Einführung des neuen "Herkunftssystem Steiermark" wird im Marketing von einen austauschbarem Sortenmarketing zu einem unverwechselbarem Herkunftsmarketing gewechselt.
Drei DAC-Gebiete - ein System: Die acht derzeit wichtigsten Rebsorten der Steiermark stehen allen Betrieben in allen drei Ebenen zur Verfügung, für Schilcher Weststeiermark und Klöcher Traminer gibt es zusätzlich eigene Regelungen.
Weiterführende Informationen (u.a. auch Musteretiketten) finden Sie unten im Downloadbericht in der Broschüre Herkunftssystem Steiermark.
Downloads zum Thema
- Formular Frostschadenszuschuss 2024 PDF 109,50 kBVorlage Beantragung Frostentschädigung 2024 Wein
- Frostenschädigung im Weinbau bei Hagelschäden PDF 543,31 kBHagelschäden 2023 Spätfrostentschädigung
- weine 0224 PDF 309,67 kBWeinanalyse 2024
- Reifeverlauf Südsteiermark 20240902 PDF 33,87 kBReifeverlauf 2024
- moste 0324 PDF 63,94 kBMostwerte 2024
- moste 0224 PDF 34,76 kBMoste 2024
- moste 0124 PDF 300,57 kBMostanalysen Müller-Thurgau 2024
- Traubenbasispreisempfehlung für Qualitätsweintrauben 2024 PDF 194,50 kBTraubenpreisempfehlung 2024
- Winterseminar_Hartinger_20240215 PDF 1,24 MBWinterseminar 2024 Teil 1 Hartinger/Palz
- Winterseminar_Neuherz_Online PDF 1,29 MBWinterseminar Präsentation Teil 2 Neuherz/Palz
- Pflanzenschutz_Klement_20240215 PDF 1,69 MBWinterseminar 2024 Pflanzenschutz Klement
- Artikel_Umstellungsförderung PDF 110,17 kBArtikel Information Umstellungsförderung 20231018
- Traubenbasispreisempfehlung 2023 PDF 194,33 kBTraubenbasispreisliste 2023
- Anmeldeformular_ Weinbauverband Steiermark_2023_final PDF 111,95 kBAnmeldeformular Warndienst
- Änderung der Weinmarktmaßnahmen PDF 624,47 kB
- Broschüre Herkunftssystem Steiermark 20180928 PDF 0,97 MBBroschüre Herkunftssystem Steiermark
- Ausbildungsbescheinigung Beantragung PDF 62,78 kBInformationen zur Beantragung der Ausbildungsbescheinigung