Weinbau
Inhalte Winterseminare 2025 zum Download bereit
Sie finden die Zusammenfassungen der Vorträge unten im Downloadbereich!
Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung am Etikett
Zur Thematik finden Sie im Download-Bereich Artikel zu den genauen Bestimmungen.
Traubenpreisempfehlung 2024
Unten im Download ist die aktuelle Traubenpreisliste zu finden.
Information zur Umstellungsförderung
Seit 16. Oktober ist es wieder möglich Anträge im Bereich der Umstellungsförderung zu stellen.
Um diese Förderung zu erhalten, muss eine Pflanzgenehmigung nach einer Rodung oder eine Pflanzgenehmigung durch eine Übertragung, vorhanden sein. Weingärten welche aufgrund einer Neuauspflanzungsgenehmigung errichtet werden sind nicht förderfähig.
Gefördert werden die Weingartenumstellung (Sortenumstellung oder Änderung der Bewirtschaftungstechnik) und die Neuerrichtung oder Rekultivierung von Mauer- oder Böschungsterrassen.
Die Summe aller umgestellten Flächen muss mindestens 20Ar bzw. auf Steinmauer-Terrassenanlagen mindestens 250 Rebstöcke betragen. Es sind nur Weingärten förderfähig, welche auf einer Rodung eines mindestens 20 Jahre alten Weingarten basieren. Das heißt zum Beispiel: Wenn der Förderantrag 2024 gestellt wird, darf der bestehende Weingarten spätestens 2004 gepflanzt worden sein. Ausgenommen sind Weingärten, welche aufgrund eines gutachterlich nachgewiesen Frostschadens, einer behördlichen Anordnung infolge einer Pflanzenkrankheit oder nachweislich aufgrund einer Hangrutschung, gerodet werden mussten.
Der Förderantrag muss im eAMA auf der Digitalen Förderplattform (DFP) gestellt werden. Für die Antragstellung wird die Handysignatur benötigt. Der Förderantrag muss vor der Auspflanzung des Weingartens eingebracht werden. Die Rodung des Weingartens und die Bodenbearbeitung kann jedoch vor der Antragstellung durchgeführt werden.
Der Arbeitsbeginn bei Mauer- und Böschungsterrassen sind die Grabungsarbeiten.
Die Umstellungsflächen werden im Zuge der Antragstellung mittels AMA-GIS festgelegt.
Für die Abwicklung des Förderantrages sind grundsätzlich keine Rechnungen erforderlich.
Diese können jedoch bei einer Vor-Ort-Kontrolle verlangt werden, damit der Arbeitsbeginn festgestellt werden kann.
Die Fertigstellung des Umstellungsprojektes muss innerhalb von zwei Jahren nach Genehmigung umgesetzt und auf der DFP gemeldet werden.
Die Beihilfe für die Weingartenumstellung wird als Pauschale pro Hektar je nach Hangneigungsklasse ausbezahlt. Die Einteilung in Ebene, Hanglage (>18%) und Steillage (>25%) erfolgt durch ein digitales Geländehöhenmodell.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt auf der AMA-Homepage unter Sektor- und Projektmaßnahmen/Förderungen und Fristen/Bereich Wein/58-01 Umstellungsförderung oder bei der zuständigen Weinbauberatung.
Neues Beratungsprodukt "Pflanzenschutzwarndienst im Weinbau"
Die Pflanzenschutzberatung für Weinbau wird mit der Schaffung dieses neuen Beratungsproduktes aufgewertet und ausgebaut: Neben dem Bezug von ca. zehn Warndienstaussendungen per Email pro Jahr wird auch geplant eine eigene Homepage mit Login-Zugang zu schaffen, auf der neben der Möglichkeit des Downloadens aktueller und älterer Warnmeldungen auch Fachartikel und Beratungsvideos zu finden sein werden.
Die Kosten für Weinbauverbandsmitglieder betragen 25 Euro, für Nichtverbandsmitglieder 75 Euro pro Jahr.
Für Betriebsführer, die sich nicht bei diesem Beratungsprodukt anmelden möchten, werden allgemeine Informationen über Pflanzenschutzmaßnahmen in Form von zwei Artikeln im Weinbauverbandsrundschreiben zur Verfügung stehen. Amtliche Mitteilungen wie Maßnahmen gegen die Amerikanische Rebzikade werden über den Newsletter und das Rundschreiben des Weinbauverbandes versendet.
Weiterhin für alle Weinbauern werden die Gruppenberatungen und Winterseminare, bei denen über aktuelle Themen in Weinbau, Kellerwirtschaft und Pflanzenschutz berichtet wird, angeboten.
Bitte nutzen Sie die Vorteile dieses neuen Beratungsproduktes und melden Sie sich mittels Anmeldeformular an. Das Formular finden Sie unten im Downloadbereich.
Nachmeldung Riedenerfassung
Im Downloadbereich finden Sie einen Meldebogen für die Nennung neuer Rieden.
Übersicht Registrierungsauflagen Weinbau PSM
Die Zulassungsbestimmungen werden bei Pflanzenschutzmittelregistrierungen immer umfangreicher und komplexer. Im Downloadbereich finden Sie eine Übersicht mit speziellen Registrierungsauflagen bei einzelnen Pflanzenschutzmitteln. Weitere Informationen finden Sie in der Beratungsbroschüre "Leitlinie für den Integrierten Weinbau"
Neues Herkunftssystem in der Steiermark
Mit dem Jahrgang 2018 beginnt eine neue Ära für den steirischen Wein. Mit der Einführung des neuen "Herkunftssystem Steiermark" wird im Marketing von einen austauschbarem Sortenmarketing zu einem unverwechselbarem Herkunftsmarketing gewechselt.
Drei DAC-Gebiete - ein System: Die acht derzeit wichtigsten Rebsorten der Steiermark stehen allen Betrieben in allen drei Ebenen zur Verfügung, für Schilcher Weststeiermark und Klöcher Traminer gibt es zusätzlich eigene Regelungen.
Weiterführende Informationen (u.a. auch Musteretiketten) finden Sie unten im Downloadbericht in der Broschüre Herkunftssystem Steiermark.
Downloads zum Thema
- KF Pflanzenschutz 2025 PDF 7,22 MBZusammenfassung Pflanzenschutzvortrag Winterseminare 2025
- Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung PDF 430,72 kBZutatenliste und Nährwertkennzeichnung
- Traubenbasispreisempfehlung für Qualitätsweintrauben 2024 PDF 194,50 kBTraubenpreisempfehlung 2024
- Artikel Umstellungsförderung PDF 110,17 kBArtikel Information Umstellungsförderung 20231018
- Anmeldeformular Weinbauverband Steiermark 2023 final PDF 111,95 kBAnmeldeformular Warndienst
- Änderung der Weinmarktmaßnahmen PDF 624,47 kB
- Broschüre Herkunftssystem Steiermark 20180928 PDF 0,97 MBBroschüre Herkunftssystem Steiermark
- Ausbildungsbescheinigung Beantragung PDF 62,78 kBInformationen zur Beantragung der Ausbildungsbescheinigung
- Vollmacht Verwendung PSM 20150907 PDF 107,25 kBVollmacht Pflanzenschutzmittelanwendung