Warnmeldung ARZ/GFD
Amerikanische Rebzikade
Erste Larven des dritten Larvenstadiums werden in dieser Woche (24. Kalenderwoche) im Zuge der Monitoringmaßnahmen des Landes Steiermark erwartet. Die Larven können ab diesem Stadium die Quarantänekrankheit Grapevine flavescence dorée (GFD, Goldgelbe Vergilbung) übertragen. Da das Zikadenauftreten wieder relativ stark ist, sind somit Bekämpfungsmaßnahmen gemäß §§ 5 (2) und 9 (2) der Verordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade (ARZ) und der Goldgelben Vergilbung der Rebe, LGBl.Nr. 35/2010 idF LGBl.Nr. 35/2024, im gesamten Verbreitungsgebiet durchzuführen.
Verbreitungsgebiet:
Das Verbreitungsgebiet der ARZ umfasst folgende Gemeinden in den jeweiligen Bezirken:
Bezirk Deutschlandsberg: alle Gemeinden des Bezirkes
Bezirk Hartberg-Fürstenfeld: Gemeinden Bad Blumau, Bad Loipersdorf, Bad Waltersdorf, Buch-Sankt Magdalena, Burgau, Ebersdorf, Feistritztal, Fürstenfeld, Großsteinbach, Großwilfersdorf, Hartberg, Hartberg-Umgebung, Hartl, Ilz, Kaindorf, Neudau, Ottendorf an der Rittschein, Pöllau, Pöllauberg, Rohr bei Hartberg, Söchau, St. Johann in der Haide und Stubenberg
Bezirk Leibnitz: alle Gemeinden des Bezirkes Leibnitz
Bezirk Südoststeiermark: alle Gemeinden des Bezirkes Südoststeiermark
Bezirk Voitsberg: Gemeinden Krottendorf-Gaisfeld, Ligist, Mooskirchen und Söding-St. Johann
Bezirk Weiz: Gemeinden Gersdorf an der Feistritz, Gleisdorf, Hofstätten an der Raab, Ilztal, Markt Hartmannsdorf, Pischelsdorf am Kulm, St. Margarethen an der Raab und Sinabelkirchen.
Durchführung der einzelnen Bekämpfungsmaßnahmen:
Gemäß integriertem Pflanzenschutz bewirtschaftete Weingärten und Vermehrungsflächen und nach der ÖPUL-Maßnahme „Verzicht auf Insektizide bei Wein und Hopfen“ arbeitende Betriebe:
Eine Behandlung ist ab Ende der Blüte bis spätestens 30. Juni 2024 wahlweise mit einem der folgenden gegen Rebzikaden zugelassenen Pflanzenschutzmitteln durchzuführen: Sivanto Prime (0,5 l/ha) oder Movento 100 SC (0,7 l/ha)! Registrierungsauflagen beachten: Sivanto Prime darf max. einmal in zwei Jahren und Movento 100 SC darf max. zweimal pro Jahr eingesetzt werden!
Movento sollte nicht in Mischung mit anderen Präparaten ausgebracht werden (nur Soloanwendung!). Das Mittel wirkt auf die ersten Larvenstadien besser, daher sollte es unmittelbar nach der Blüte eingesetzt werden. Sivanto Prime darf nicht mit Dithianonprodukten (Delan Pro, Delan WG, Aktuan Gold), Zorvec Vinabel sowie Spirox, Spirox D, Luna Max und Prosper gemeinsam ausgebracht werden.
Das Produkt Sivanto Prime (Reg.Nr. 4091) ist selektiv wirksam, als nicht bienengefährlich eingestuft und zeigte in den Versuchen der LK Steiermark eine sehr gute und nachhaltige Wirksamkeit.
Bienenschutz: Vor dem Einsatz von Movento muss der Weingarten unbedingt gemulcht werden. Außerhalb der Bienenflugzeiten behandeln!
Hinweis für nach der ÖPUL-Maßnahme „Verzicht auf Insektizide bei Wein, Obst und Hopfen“ arbeitende Betriebe:
In der Richtlinie des ÖPUL-Programmes 2023 wurde festgelegt, dass Insektizidverzichtsbetriebe behördlich angeordnete Maßnahmen auch mit Insektiziden, die ansonsten nicht in der Maßnahme erlaubt sind, durchführen dürfen. Von dieser Möglichkeit der Vorschrift muss im heurigen Jahr durch eine besonders kritische Infektionslage von der zuständigen Behörde Gebrauch gemacht werden! Nach der erfolgten Behandlung ist durch den Antragssteller die Codierung PSMCSI bei allen behandelten Weingartenfläche im Mehrfachantrag umgehend vorzunehmen. Bitte kontaktieren Sie hierzu die zuständige Bezirkskammer.
Biobetriebe:
Die nach biologischer Wirtschaftsweise arbeitenden Betrieben im Verbreitungsgebiet der Amerikanischen Rebzikade müssen die „pflanzenstärkenden Maßnahmen“ gemäß der letzten Warndienstaussendung (Weinbau-Warnmeldung Nr. 05/2024) bis voraussichtlich Ende Juli weiter fortführen. Alternativ kann das Produkt Piretro Verde (max. 2,4 l/ha, max. zwei Anwendungen pro Jahr erlaubt) einmal bis spätestens 30. Juni 2024 eingesetzt werden.
Das Mittel mit dem höchsten Wirkungsgrad ist Piretro Verde (Reg.Nr. 3380, Zulassung für die Bekämpfung der ARZ bis 31.08.2024). Dieses Mittel sollte alleine ausgebracht werden, da bei Mischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln Verbrennungen möglich sind (Soloanwendung bei einer Temperatur von max. 25 °C) und es sollte auch unmittelbar davor und danach keine Applikation mit Pflanzenschutzmitteln erfolgen. Da Piretro Verde bei Sonneneinstrahlung sehr rasch zerfällt (abgebaut wird), muss die Anwendung nach Sonnenuntergang erfolgen.
Weitere Informationen werden über den E-Mail-Warndienst für Bio-Weinbau versendet. Wer diesen Warndienst noch nicht erhält, aber in Zukunft erhalten möchte, kann sich per E-Mail bei sabrina.dreisiebner-lanz@ernte.at dazu anmelden.
Weinhecken, Weinlauben, Einzelstöcke inkl. Direktträgerreben:
Zur Abschirmung des Zikadenfluges können von Anfang Juli bis Ende Oktober Klebefallen (Gelbtafeln) zum Wegfangen der Rebzikaden (zwei Gelbtafeln pro Einzelstock bzw. eine Gelbtafel pro Laufmeter Hecke) angebracht werden. In den Gemeinden Bad Radkersburg, Halbenrain, Klöch, St. Anna am Aigen und Tieschen ist diese Maßnahme verpflichtend durchzuführen und die Klebetafeln mindestens 2 x zu wechseln; ein häufigerer Wechsel ist notwendig, wenn sie voll sind oder nicht mehr kleben. In der restlichen Befalls- und Sicherheitszone Südoststeiermark sowie in den Befalls- und Sicherheitszonen Leibnitz und Bad Waltersdorf wird diese Maßnahme empfohlen.
Statt dem Ausbringen von Klebefallen kann auch eine Behandlung mit den im Haus- und Kleingartenbereich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln Lizetan Plus Schädlingsfrei AF oder Lizetan Plus Blattlausfrei AF zum Zeitpunkt des Auftretens des dritten Larvenstadiums der Amerikanischen Rebzikade durchgeführt werden.
Ing. Josef Klement, Weinbau und Pflanzenschutzberater
Hinweise auf Mittelpackungen bzw. in der Beratungsbroschüre beachten, Angaben ohne Gewähr!
Vergilbungskrankheitssymptome tretten heuer schon sehr früh auf!
In den letzten Wochen sind im Zuge der Laubarbeiten erste, mit Vergilbungskrankheiten befallene Rebstöcke aufgefallen. Bitte kontrollieren Sie ihre Weingärten auf typische Symptome wie Blattverfärbungen und –verdrehungen gemäß den untenstehenden Fotos. Falls Ihnen befallene Stöcke auffallen, sollte rasch eine Meldung an den Amtlichen Pflanzenschutzdienst (Tel. 0316/8776637) oder an den/die zuständige/n WeinbauberaterIn erfolgen (Meldepflicht!).
Bei befallenen Rebstöcken sollten so rasch wie möglich durch Rückschnitt („Köpfen“) alle grünen Rebteile entfernt werden, damit sich der Befall nicht weiter ausbreitet. Bei massivem Auftreten sollten auch die noch gesund aussehenden angrenzenden Nachbarstöcke rückgeschnitten werden. Vor dem Wiederaustrieb sind die betroffenen Rebstöcke aus der Anlage zu entfernen.
Die im Newsletter 12/2024 des Weinbauverbands Steiermark aufgelisteten „pflanzenstärkenden Maßnahmen“ können auch in Betrieben, die nach Integrierter Produktion produzieren oder sich in der ÖPUL-Maßnahme „Insektizidverzicht“ befinden, vorbeugend eingesetzt werden. Bitte beachten Sie die Hinweise bzgl. Mischbarkeiten im Newsletter und in den Gebrauchsanweisungen der eingesetzten Mittel.