Warnmeldung ARZ/GFD
Amerikanische Rebzikade
Es wird erwartet, dass erste Larven des dritten Larvenstadiums in der nächsten Woche (25. Kalenderwoche) im Zuge der Monitoringmaßnahmen des Landes Steiermark gefunden werden. Die Larven können ab diesem Stadium die Quarantänekrankheit Grapevine flavescence dorée (GFD, Goldgelbe Vergilbung) übertragen. Die Anzahl der Larven befindet sich wieder auf einem hohen Niveau. Somit sind verpflichtende Maßnahmen gemäß §§ 5 (2) und 9 (2) der Verordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade (ARZ) und der Goldgelben Vergilbung der Rebe, LGBl.Nr. 35/2010 idF LGBl.Nr. 25/2025, im gesamten Verbreitungsgebiet durchzuführen.
Verbreitungsgebiet der Amerikanischen Rebzikade
Das Verbreitungsgebiet der ARZ umfasst folgende Gemeinden in den jeweiligen Bezirken:
Bezirk Deutschlandsberg: alle Gemeinden des Bezirkes Deutschlandsberg
Bezirk Hartberg-Fürstenfeld: Gemeinden Bad Blumau, Bad Loipersdorf, Bad Waltersdorf, Buch-Sankt Magdalena, Burgau, Ebersdorf, Feistritztal, Fürstenfeld, Großsteinbach, Großwilfersdorf, Hartberg, Hartberg-Umgebung, Hartl, Ilz, Kaindorf, Neudau, Ottendorf an der Rittschein, Pöllau, Pöllauberg, Rohr bei Hartberg, Söchau, St. Johann in der Haide und Stubenberg
Bezirk Leibnitz: alle Gemeinden des Bezirkes Leibnitz
Bezirk Südoststeiermark: alle Gemeinden des Bezirkes Südoststeiermark
Bezirk Voitsberg: Gemeinden Krottendorf-Gaisfeld, Ligist, Mooskirchen und Söding-St. Johann
Bezirk Weiz: Gemeinden Gersdorf an der Feistritz, Gleisdorf, Hofstätten an der Raab, Ilztal, Markt Hartmannsdorf, Pischelsdorf am Kulm, St. Margarethen an der Raab und Sinabelkirchen.
Durchführung der einzelnen Bekämpfungsmaßnahmen:
Gemäß integriertem Pflanzenschutz bewirtschaftete Weingärten und Vermehrungsflächen und nach der ÖPUL-Maßnahme „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ arbeitende Betriebe:
Eine Behandlung ist ab Ende der Blüte bis spätestens 30. Juni 2025 wahlweise mit einem der folgenden gegen Rebzikaden zugelassenen Pflanzenschutzmitteln durchzuführen: Sivanto Prime (0,5 l/ha) oder Carnadine (0,167 l/10.000 m² Laubwandfläche) oder Movento 100 SC (0,7 l/ha). Registrierungsauflagen beachten: Sivanto Prime mit der notwendigen Aufwandmenge von 0,5 l/ha darf max. einmal in zwei Jahren und Movento 100 SC darf max. zweimal pro Jahr eingesetzt werden!
Das Produkt Sivanto Prime ist selektiv wirksam, als nicht bienengefährlich eingestuft und zeigte in den Versuchen der LK Steiermark bei einer Aufwandmengen von 0,5 l/ha eine sehr gute und nachhaltige Wirksamkeit. Sivanto Prime darf nicht mit Dithianonprodukten (Delan Pro oder Delan WG), Zorvec Vinabel sowie Spirox, Spirox D, Luna Max und Prosper gemeinsam ausgebracht werden.
Carnadine wurde heuer mittels Gefahr-in-Verzug Antrag für einen einmaligen Einsatz gegen die Amerikanische Rebzikade zugelassen (Anwendung und Lagerung sind befristet bis 31.08.2025). Das Produkt ist grundsätzlich gut mischbar, die Hinweise auf der Mittelpackung sind generell zu beachten.
Movento sollte nicht in Mischung mit anderen Präparaten ausgebracht werden (nur Soloanwendung!). Das Mittel wirkt auf die ersten Larvenstadien besser, daher sollte es unmittelbar nach der Blüte eingesetzt werden.
Bienenschutz: Vor dem Einsatz von Carnadine und Movento muss der Weingarten unbedingt gemulcht werden. Außerhalb der Bienenflugzeiten behandeln!
Hinweis für nach der ÖPUL-Maßnahme „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ arbeitende Betriebe:
In der Richtlinie des ÖPUL-Programmes 2023 wurde festgelegt, dass Insektizidverzichtsbetriebe behördlich angeordnete Maßnahmen auch mit Insektiziden, die ansonsten nicht in der Maßnahme erlaubt sind, durchführen dürfen. Von dieser Möglichkeit der Vorschrift muss im heurigen Jahr durch eine besonders kritische Infektionslage von der zuständigen Behörde Gebrauch gemacht werden! Nach der erfolgten Behandlung ist durch den Antragssteller die Codierung PSMCSI bei allen behandelten Weingartenfläche im Mehrfachantrag umgehend vorzunehmen. Bitte kontaktieren Sie hierzu die zuständige Bezirkskammer.
Bio-Betriebe:
Aufgrund der hohen Zikadenanzahl und der angespannten GFD-Situation im südlichen Vulkanland ist in biologisch bewirtschafteten Weingärten in den ausgewiesenen GFD-Befallszonen in den folgenden Katastralgemeinden verpflichtend das Produkt Raptol HP (max. 1,5 l/ha, max. zwei Anwendungen pro Jahr erlaubt) bis spätestens 30. Juni 2025 einmal einzusetzen:
Aigen, Deutsch Haseldorf, Frutten, Gießelsdorf, Grössing, Grub II, Gruisla, Hochstraden, Hof bei Straden, Jörgen, Klapping, Klöch, Klöchberg, Krusdorf, Laasen, Patzen, Pichla bei Radkersburg, Plesch, Pölten, Poppendorf, Radochen, Risola, Tieschen, Trautmannsdorf, Unterkarla und Waltra
Bitte beachten: Bei einigen Katastralgemeinden ist nicht die gesamte Katastralgemeinde in der GFD-Befallszone und damit auch nicht von dieser Verpflichtung erfasst. Die betroffenen GFD-Befallszonen sind in den Anlagen 7, 8 und 9 der oben angeführten Verordnung ersichtlich (im Downloadbereich).
Im sonstigen Verbreitungsgebiet der Amerikanischen Rebzikade sind ab jetzt die „pflanzenstärkenden Maßnahmen“ gemäß der letzten Warndienstaussendung (Weinbau-Warnmeldung Nr. 05/2025) bis voraussichtlich Ende Juli verpflichtend durchzuführen. Bis Ende Juni sind mindestens zwei pflanzenstärkende Maßnahmen durchzuführen. Entscheidend für den Effekt sind wiederholte Behandlungen; auch PIWI-Anlagen mitbehandeln! Alternativ kann Raptol HP (max. 1,5 l/ha, max. zwei Anwendungen pro Jahr erlaubt) einmal bis spätestens 30. Juni 2025 eingesetzt werden. Der Einsatz ist maximal bis zum Auftreten der Adulten sinnvoll, d.h. voraussichtlich bis zweite Julihälfte.
Das Mittel mit dem höchsten Wirkungsgrad ist Raptol HP (Reg.Nr.4477, Zulassung für die Bekämpfung der ARZ bis 31.08.2025). Bei entsprechend kritischer Situation (hohe Anzahl Zikadenlarven, Befallsherde in den eigenen Flächen, Nähe zu GFD-Befallsherden) sollte daher – auch außerhalb der obengenannten Katastralgemeinden – die Anwendung von Raptol erwogen werden. Hinweise auf der Mittelpackung beachten! Da Raptol HP bei Sonneneinstrahlung sehr rasch zerfällt (abgebaut wird), muss die Anwendung nach Sonnenuntergang erfolgen. Achtung: Vor dem Einsatz muss der Weingarten unbedingt gemulcht werden – Bienenschutz!
Weitere Informationen und Anwendungshinweise, bspw. zu Verbrennungsgefahr und Mischbarkeiten, können dem Bio-Weinbau aktuell entnommen werden. Dieser wird über den E-Mail-Warndienst für Bio-Weinbau versendet. Wer diesen Warndienst noch nicht erhält, aber in Zukunft erhalten möchte, kann sich per E-Mail bei sabrina.dreisiebner-lanz@ernte.at dazu anmelden.
Weinhecken, Weinlauben, Einzelstöcke inkl. Direktträgerreben:
Zur Abschirmung des Zikadenfluges können von Anfang Juli bis Ende Oktober Klebefallen (Gelbtafeln) zum Wegfangen der Rebzikaden (zwei Gelbtafeln pro Einzelstock bzw. eine Gelbtafel pro Laufmeter Hecke) angebracht werden. In den Gemeinden Bad Radkersburg, Halbenrain, Klöch und Tieschen ist diese Maßnahme verpflichtend durchzuführen und die Klebetafeln sind mindestens 2 x zu wechseln; ein häufigerer Wechsel ist notwendig, wenn sie voll sind oder nicht mehr kleben. In der restlichen Befalls- und Sicherheitszone Südoststeiermark sowie in den Befalls- und Sicherheitszonen Leibnitz und Bad Waltersdorf wird diese Maßnahme empfohlen.
Statt dem Ausbringen von Klebefallen kann auch eine Behandlung mit den im Haus- und Kleingartenbereich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln Lizetan Plus Schädlingsfrei AF oder Lizetan Plus Blattlausfrei AF zum Zeitpunkt des Auftretens des dritten Larvenstadiums der Amerikanischen Rebzikade durchgeführt werden.
Vergilbungssymptome bitte melden!
Rebstöcke mit verdächtigen Symptomen (Vergilbungssymptome bei Weißweinsorte) bitte den zuständigen WeinbauberaterInnen oder dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst (0316/877 6637) melden!
(Vergilbungssymptome bei Rotweinsorte)
Hinweise auf Mittelpackungen bzw. in der Beratungsbroschüre beachten, Angaben ohne Gewähr!
Josef Klement, josef.klement@lk-stmk.at 0664/6025964922
DI(FH) Sabrina Dreisiebner-Lanz MSc, sabrina.dreisiebner-lanz@ernte.at, 0676/842214419
Downloads zum Thema
- Warnmeldung Weinbau 6 ARZ 20250613 PDF 327,05 kBWarnmeldung Nr.06/2025 ARZ
- Anlage LGBLA 2025 025 Anl7 PDF 1,09 MBAnlage 7 LGBLA_2025_025_Anl7
- Anlage LGBLA 2025 025 Anl8 PDF 885,14 kBAnlage 8 LGBLA_2025_025_Anl8
- Anlage LGBLA 2025 025 Anl9 PDF 0,96 MBAnlage 9 LGBLA_2025_025_Anl9
- Warnmeldung Weinbau 5 2025042028 PDF 350,93 kBWarnmeldung Nr.05/2025 ARZ