Warnmeldung ARZ/GFD
Amerikanische Rebzikade
Erste Larven des dritten Larvenstadiums werden in der nächsten Woche (25. Kalenderwoche) im Zuge der Monitoringmaßnahmen des Landes Steiermark erwartet. Die Larven können ab diesem Stadium die Quarantänekrankheit Grapevine flavescence dorée (GFD, Goldgelbe Vergilbung) übertragen. Da das Zikadenauftreten im Vergleich zu den letzten Jahren deutlich stärker ist sind somit Bekämpfungsmaßnahmen gemäß §§ 5 (2) und 9 (2) der Verordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade (ARZ) und der Goldgelben Vergilbung der Rebe, LGBl.Nr. 35/2010 idF LGBl.Nr. 31/2022, im gesamten Verbreitungsgebiet durchzuführen.
Verbreitungsgebiet:
Das Verbreitungsgebiet der ARZ umfasst folgende Gemeinden in den jeweiligen Bezirken:
Bezirk Deutschlandsberg: alle Gemeinden
Bezirk Hartberg-Fürstenfeld: Gemeinden Bad Blumau, Bad Loipersdorf, Bad Waltersdorf, Buch-Sankt Magdalena, Burgau, Ebersdorf, Feistritztal, Fürstenfeld, Großsteinbach, Großwilfersdorf, Hartberg, Hartberg-Umgebung, Hartl, Ilz, Kaindorf, Neudau, Ottendorf an der Rittschein, Pöllau, Pöllauberg, Rohr bei Hartberg, Söchau, St. Johann in der Haide und Stubenberg
Bezirk Leibnitz: Gemeinden Arnfels, Ehrenhausen an der Weinstraße, Gabersdorf, Gamlitz, Gleinstätten, Großklein, Heimschuh, Kitzeck im Sausal, Leibnitz, Leutschach an der Weinstraße, Oberhaag, Sankt Andrä-Höch, Sankt Johann im Saggautal, St. Nikolai im Sausal, Sankt Veit in der Südsteiermark, Straß in Steiermark, Tillmitsch und Wagna
Bezirk Südoststeiermark: alle Gemeinden des Bezirkes Südoststeiermark
Bezirk Weiz: Gemeinden Gersdorf an der Feistritz, Gleisdorf, Hofstätten an der Raab, Ilztal, Markt Hartmannsdorf, Pischelsdorf am Kulm, St. Margarethen an der Raab und Sinabelkirchen.
Durchführung der einzelnen Bekämpfungsmaßnahmen:
emäß integriertem Pflanzenschutz bewirtschaftete Weingärten und Vermehrungsflächen:
Eine Behandlung ist ab Ende der Blüte bis spätestens 30. Juni 2022 wahlweise mit einem der folgenden gegen Rebzikaden zugelassenen Pflanzenschutzmitteln durchzuführen: Sivanto Prime (0,5 l/ha) oder Movento 100 SC (0,7 l/ha)! Registrierungsauflagen beachten: Sivanto Prime darf max. einmal in zwei Jahren und Movento 100 SC darf max. zweimal pro Jahr eingesetzt werden!
Movento sollte nicht in Mischung mit anderen Präparaten ausgebracht werden (nur Soloanwendung!). Das Mittel wirkt auf die ersten Larvenstadien besser, daher sollte es schon in den nächsten Tagen eingesetzt werden. Sivanto Prime darf nicht mit Dithianonprodukten (Delan Pro, Delan WG, Aktuan Gold), Zorvec Zelavin Bria sowie Spirox, Spirox D, Luna Max und Prosper gemeinsam ausgebracht werden.
Das Produkt Sivanto Prime (Reg.Nr. 4091) ist selektiv wirksam, nicht bienengefährlich und zeigte in den Versuchen der LK Steiermark eine sehr gute und nachhaltige Wirksamkeit. Es darf allerdings wie auch des Produkt Movento 100 SC nicht von Biobetrieben und Insektizidverzichtbetrieben eingesetzt werden.
Bienenschutz: Vor dem Einsatz von Movento muss der Weingarten unbedingt gemulcht werden. Außerhalb der Bienenflugzeiten behandeln!
Biobetriebe oder nach der ÖPUL-Maßnahme „Verzicht auf Insektizide bei Wein und Hopfen“ arbeitende Betriebe:
Den nach der ÖPUL-Maßnahme „Verzicht auf Insektizide bei Wein und Hopfen“ oder nach Biologischer Wirtschaftsweise arbeitenden Betrieben im Verbreitungsgebiet der Amerikanischen Rebzikade müssen nun die „pflanzenstärkenden Maßnahmen“ gemäß der letzten Warndienstaussendung (Weinbau-Warnmeldung Nr. 04/2022) bis voraussichtlich Ende Juli weiter fortführen oder die Produkte Piretro Verde (max. 2,4 l/ha, mit Spruzit Schädlingsfrei in Summe nur max. zwei Anwendungen pro Jahr erlaubt) oder Spruzit Schädlingsfrei (max. 10 l/ha, max. vier Anwendungen pro Jahr erlaubt) einsetzen.
Die Mittel mit den höchsten Wirkungsgraden sind Piretro Verde (Reg.Nr.3380, Zulassung für die Bekämpfung der ARZ bis 31.08.2022) oder Spruzit Schädlingsfrei (Reg.Nr. 3141, Notfallzulassung, Zulassungsende am 31.08.2022). Beide Mittel sollten alleine ausgebracht werden, da bei Mischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln Verbrennungen möglich sind (Soloanwendung!) und es sollte auch unmittelbar davor und danach keine Applikation mit Pflanzenschutzmitteln erfolgen.
Bitte beachten:
Spruzit Schädlingsfrei beinhaltet Rapsöl, daher muss der Einsatz von Netzschwefel bei der ersten Spruzitanwendung ca. zwei Wochen zurückliegen, da Schwefelrückstände auf den Blättern zu Verbrennungen führen können. Keine Mischungen mit anderen Pflanzenschutzmitteln und keine Anwendungen bei mehr als 25 °C durchführen! Eine Anwendungskonzentration von 2% hat sich unter „normalen“ Anwendungsbedingungen als gut verträglich erwiesen. Es sind max. 4 Anwendungen zulässig.
Da Spruzit Schädlingsfrei und Piretro Verde bei Sonneneinstrahlung sehr rasch zerfallen (abgebaut werden), muss die Anwendung in der Nacht erfolgen.
Weitere Informationen werden über den E-Mail-Warndienst für Bioweinbau versendet. Wer diesen Warndienst noch nicht erhält, aber in Zukunft erhalten möchte, kann sich per E-Mail bei sabrina.dreisiebner-lanz@ernte.at dazu anmelden.
Weinhecken, Weinlauben, Einzelstöcke inkl. Direktträgerreben:
Da es für die Bekämpfung der ARZ im Haus- und Kleingartenbereich derzeit kein zugelassenes Pflanzenschutzmittel gibt, kann keine verpflichtende Pflanzenschutzmaßnahme mit Pflanzenschutzmitteln vorgeschrieben werden. Zur Abschirmung des Zikadenfluges können von Mitte Juli bis Ende Oktober Klebefallen (Gelbtafeln) zum Wegfangen der Rebzikaden (zwei Gelbtafeln pro Einzelstock bzw. eine Gelbtafel pro Laufmeter Hecke) angebracht werden. In den Befalls- und Sicherheitszonen Klöch, St. Anna am Aigen, Glanz, Grubthal, Bad Waltersdorf und Spielfeld wird diese Maßnahme empfohlen. In der Befalls- und Sicherheitszone Bad Radkersburg (die gesamte Stadtgemeinde Bad Radkersburg sowie die Katastralgemeinden Dietzen, Dornau, Halbenrain, Leitersdorf II und Sögersdorf der Gemeinde Halbenrain und die Katastralgemeinde Pölten der Gemeinde Klöch) ist diese Maßnahme verpflichtend und die Klebetafeln mindestens 2 x zu wechseln; ein häufigerer Wechsel ist notwendig, wenn sie voll sind oder nicht mehr kleben.
Ing. Josef Klement, Weinbau und Pflanzenschutzberater
Hinweise auf Mittelpackungen bzw. in der Beratungsbroschüre beachten, Angaben ohne Gewähr!
Ing. Josef Klement, Pflanzenschutzberater für Weinbau
Bitte Hinweise auf Mittelpackungen bzw. in der Beratungsbroschüre beachten, Angaben ohne Gewähr!