Wählerverzeichnis jetzt kontrollieren!
Prüfen Sie rechtzeitig Ihre
Eintragung im Wählerverzeichnis
– nur wer dort aufscheint,
kann auch wählen.
Die Landwirtschaftskammer
hat gemeindeweise gegliederte
Mitgliederverzeichnisse
erstellt und den Gemeinden
ab 20. Oktober 2025
elektronisch übermittelt.
Aufbauend darauf haben
die Gemeinden bis spätestens
5. Dezember 2025 die Wählerverzeichnisse
zu erstellen. Damit
die Wählerverzeichnisse
vollständig und richtig erstellt
werden, ist die Hilfe der
örtlichen Gemeindebauernausschüsse
vorgesehen.
Rechtzeitig erkundigen
Dennoch sollten sich alle
Kammerzugehörigen zwischen
20. Oktober und 5. Dezember
2025 bei ihrer Gemeinde
erkundigen, ob sie im
richtigen Wählerverzeichnis
eingetragen sind – und zwar
in der Gemeinde des Hauptwohnsitzes
oder dort
wo der überwiegende Teil
des Grundbesitzes liegt oder
wo die betriebliche Tätigkeit
überwiegend erfolgt.
Nach Abschluss dürfen Änderungen nur mehr im Berichtigungsverfahren erfolgen. Die Gemeinden legen die Wählerverzeichnisse von 9. bis 13. Dezember 2025 zur öffentlichen Einsicht auf.
Nach Abschluss dürfen Änderungen nur mehr im Berichtigungsverfahren erfolgen. Die Gemeinden legen die Wählerverzeichnisse von 9. bis 13. Dezember 2025 zur öffentlichen Einsicht auf.