Vogelgrippe: Stallpflicht in steirischen Bezirken
Seit heute Mitternacht herrscht in den steirischen Bezirken Deutschlandsberg, Leibnitz, Hartberg-Fürstenfeld und Südoststeiermark für Geflügel die verpflichtende Stallpflicht.
In den vergangenen Tagen gab es in Niederösterreich Ausbrüche von Vogelgrippe in mittlerweile 5 größeren Geflügelbetrieben.
Das aktuell grassierende Vogelgrippe-Virus H5N1 ist sehr aggressiv. Ein Einschleppen des Virus in Geflügelställe ist fatal – in nur kurzer Zeit könnte ein Großteil der Tiere verenden. Massive wirtschaftliche Schäden sowie unnötiges Tierleid wären die Folgen.
Deshalb tun die heimischen Geflügelhalter alles, um ihre Tiere zu schützen.
Eine Maßnahme ist die jetzt geltende Stallpflicht für die Betriebe in den genannten Bezirken.
Ein weiterer wichtiger Schutz ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen durch die Betriebe. Diese sind beispielsweise:
- Hygieneschleusen: Vor jedem Eintritt in den Stall erfolgt ein Hygiene-Check: Händewaschen, Kleiderwechsel, Duschen usw.
- Kein Zutritt betriebsfremder Personen, Verwendung von Schutzkleidung
- Schadnagerbekämpfung, die auch Überträger sein können
- Tränken und Wasserbecken im Stallumfeld werden weggeräumt, damit Wildvögel daraus nicht trinken können.
Das Vogelgrippe-Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar, allerdings ist es für die Tiere fatal. Auch eine Übertragung auf Fleisch und Eier ist nicht gegeben.
Die Hoffnung der steirischen Geflügelhalter ist, dass es zu keinem Ausbruch in ihren Beständen kommt.