Urlaub am Bauernhof
Ihre Fachberaterin:
Ines Pomberger, BSc., Fachberaterin Urlaub am Bauernhof für die Süd-, Ost- und Weststeiermark
Erreichbarkeit und Terminvergabe von Montag bis Donnerstag ab 8 Uhr!
T 03172/2684-5615
M 0664/602596-5615
E ines.pomberger@lk-stmk.at
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Tipps und Tricks rund um die Vermietung
Am Ende der Seite finden Sie eine Download-Box mit Unterlagen zu verschiedenen Themenbereichen.
Diese beinhalten hilfreiche Informationen, Merkblätter und Leitfäden.
Die Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und erneuert.
Regelmäßiges vorbeischauen lohnt sich!
Bildungsprogramm Urlaub am Bauernhof
Gerade rechtzeitig vor der neuen Bildungssaison ist die neue Bildungs- und Beratungsbroschüre für bäuerliche Vermieter erschienen. Das Angebot 2024/25 für Urlaub am Bauernhof Vermieter:innen bietet Ihnen praxisnahe Schulungen, um Ihre Vermietung professionell und zukunftsorientiert zu gestalten. Neben Workshops erwarten Sie auch Kurse in den Bereichen Recht und Steuern, die speziell auf die Bedürfnisse von bäuerlichen Vermietungsbetrieben zugeschnitten sind. Lernen Sie außerdem, wie Sie mit Canva ansprechende Werbematerialien erstellen, um Ihr Angebot optimal zu präsentieren. In einem neukonzipierten Sicherheitsworkshop vermitteln Expert:innen wichtige Maßnahmen für die Sicherheit auf Ihrem Hof. Nutzen Sie das vielfältige Angebot, um Ihre Gäste nachhaltig zu begeistern!
Wer früh bucht, lernt entspannt – sichern Sie sich Ihren Platz und planen Sie die Weiterbildungssaison stressfrei! Hier geht’s direkt zu den Kursangeboten:
https://stmk.lfi.at/kursangebot-urlaub-am-bauernhof-2024-25+2500+2297600
Wer früh bucht, lernt entspannt – sichern Sie sich Ihren Platz und planen Sie die Weiterbildungssaison stressfrei! Hier geht’s direkt zu den Kursangeboten:
https://stmk.lfi.at/kursangebot-urlaub-am-bauernhof-2024-25+2500+2297600
Beratungsangebot „Erfolgreich vermieten“
Urlaub am Bauernhof erlebt gerade jetzt wieder eine sehr gute Nachfrage. Die Häuser sind gut gebucht und das Angebot mit viel Freiraum, Natur und regionalen Produkten wird von den Gästen wertgeschätzt.
Die Landwirtschaftskammer bietet allen Vermieter:innen ein umfangreiches Beratungsangebot an.
Während die Einstiegsberatung für all jene geeignet ist, die neu in die Vermietung einsteigen, geht der Betriebs-Check etwas mehr in die Tiefe: Die Module Qualitätscheck, Check der Gästeinformationsmappe, Homepagecheck, Schriftverkehrscheck und Preisgestaltung bieten das nötige Rüstzeug für eine erfolgreiche Vermietung.
Die Bildungs- und Beratungsangebote der Landwirtschaftskammer Steiermark bzw. LFI Steiermark sind nach Vorlage einer Betriebsnummer für alle bäuerlichen Vermieter:innen zugänglich.
Die Checkliste zur erfolgreichen Vermietung finden Sie im Downloadbereich.
Für Unterstützung steht Ihnen Frau Pomberger gerne zur Verfügung:
Ines Pomberger, BSc
0664/602596 5615
ines.pomberger@lk-stmk.at
Die Bildungs- und Beratungsangebote der Landwirtschaftskammer Steiermark bzw. LFI Steiermark sind nach Vorlage einer Betriebsnummer für alle bäuerlichen Vermieter:innen zugänglich.
Die Checkliste zur erfolgreichen Vermietung finden Sie im Downloadbereich.
Für Unterstützung steht Ihnen Frau Pomberger gerne zur Verfügung:
Ines Pomberger, BSc
0664/602596 5615
ines.pomberger@lk-stmk.at
Hygienische Überwachung von Trinkwasser für bäuerliche Betriebe
Zu den rechtlichen Grundvoraussetzungen eines jeden Betriebes, der Wasser an Dritte abgibt – das sind auch bäuerliche Vermieter:innen mit Ferienhäusern, Zimmern, Ferienwohnungen und Almhütten, sowie Direktvermarkter, Buschenschänker und alle Betriebe, die Lebensmittel be- und verarbeiten – gehört eine regelmäßig durchgeführte Trinkwasseruntersuchung aus Hausbrunnen und eigenen Quellen, sowie eine hygienische Überwachung von Trinkwassererwärmungsanlagen.
Wasser, das nicht aus einer öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage stammt (z.B. Hausbrunnen oder eigenes Quellwasser), ist auf Veranlassung des Lebensmittelunternehmers laut Trinkwasserverordnung einmal jährlich untersuchen zu lassen. Wasser von einem öffentlichen Wasserversorger (z.B. Gemeindeanschluss) muss zwingend Trinkwasserqualität aufweisen und muss somit nicht noch einmal untersucht werden.
Wasser aus Trinkwassererwärmungsanlagen (Wasserboiler) soll ebenso eine einwandfreie Qualität aufweisen und regelmäßig vom Betriebsinhaber überprüft sein.
Wasser, das nicht aus einer öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage stammt (z.B. Hausbrunnen oder eigenes Quellwasser), ist auf Veranlassung des Lebensmittelunternehmers laut Trinkwasserverordnung einmal jährlich untersuchen zu lassen. Wasser von einem öffentlichen Wasserversorger (z.B. Gemeindeanschluss) muss zwingend Trinkwasserqualität aufweisen und muss somit nicht noch einmal untersucht werden.
Wasser aus Trinkwassererwärmungsanlagen (Wasserboiler) soll ebenso eine einwandfreie Qualität aufweisen und regelmäßig vom Betriebsinhaber überprüft sein.
Downloads zum Thema
- Merkblatt_Registrierkasse_Stand_092024 PDF 776,51 kB
- Infofolder Erfolgreich vermieten PDF 1,83 MB
- Merkblatt Schriftverkehr Vermietung_Stand_082024 PDF 808,49 kB
- Checkliste für eine erfolgreiche Vermietung_2024 PDF 844,13 kB
- OnlineBlätterkatalog_Bildungs-und_Beratungsbroschüre_bäuerlicheVermietung-und UrlaubamBauernhof_2024_2025 PDF 8,99 MB