Unlautere Handelspraktiken: Fairness-Büro hilft weiter
Mit 1. März hat die von der Landwirtschaftskammer lange geforderte Ombudsstelle ihre Arbeit aufgenommen. Sie bietet allen Bäuerinnen und Bauern, die von unfairen Geschäftspraktiken betroffen sind, schnelle und kostenlose Hilfe. „Diese Stelle wird dann merkbare Effekte bringen, wenn die Lieferanten dieses neue Instrument auch tatsächlich nützen und ihre Beschwerden auch melden“, sagt Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Titschenbacher. Er ruft alle bäuerlichen Lieferanten dazu auf, sich bei Verstößen an das neue Fairness-Büro zu wenden.
Anonym und vertraulich
Die Expertinnen und Experten des Fairness-Büros stehen Bauern, Verarbeitern und Produzenten zur Seite, geben neutrale Einschätzungen zum Beschwerdefall und können auf Wunsch auch den Beschwerdegegner oder eine Schlichtungsstelle mit dem Thema befassen. „Sämtliche Anliegen werden kostenlos, anonym und vor allem vertraulich behandelt. So wird sichergestellt, dass Betroffene frei und ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen oder Androhungen Missstände aufzeigen können“, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.
Unlautere Praktiken
Zu den verbotenen, unlauteren Geschäftspraktiken gehören etwa Zahlungsverzug, kurzfristige Stornierungen von Bestellungen verderblicher Lebensmittel oder auch die Androhung von Vergeltungsmaßnahmen, wenn Lieferanten ihr Recht durchsetzen wollen. Eine ausführliche Auflistung ist unter www.fairness-buero.gv.at zu finden.
Angesiedelt ist die weisungsfreie Ombudsstelle im Landwirtschaftsministerium, geleitet wird sie von Johannes Abentuöng Die Durchsetzungsbehörde ist die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).
Angesiedelt ist die weisungsfreie Ombudsstelle im Landwirtschaftsministerium, geleitet wird sie von Johannes Abentuöng Die Durchsetzungsbehörde ist die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).