Unkrautbekämpfung in der Körnerhirse
Um eine ausreichende Wirkung auf die auflaufenden Unkrauthirsen, vorwiegend Hühnerhirse, Glattblättrige Hirse und Gelbe Borstenhirse, zu erhalten, müssen die Bodenherbizide relativ rasch appliziert werden. Ist man zu spät dran, gibt es chemisch keine Möglichkeiten mehr, die zu großen Unkrauthirsen zu beseitigen!
Die zur Verfügung stehenden Produkte sind Gardo Gold oder Spectrum und Stomp Aqua. Gardo Gold enthält Terbuthylazin und kann somit nicht in den Wasserschutz- und -schongebieten eingesetzt werden.
Ausdauernde Unkräuter
Zur Beseitigung von ausdauernden Unkräutern wie Winden und Distel sind systemische Wuchsstoffe wie Arrat + Dash (0,2 kg + 1l/ha), Mais-Banvel WG (max. 0,3 kg/ha) und Mais-Banvel flüssig (0,4 l/ha) zugelassen. Mit Arrat können auch die einjährigen Samenunkräuter wie Weißer Gänsefuß, Amarant, Franzosenkraut, Knöterich und auch die Ambrosie gut kontrolliert werden. Mit dem Kontaktmittel Buctril (0,4-1,5 l/ha) können nur Samenunkräuter bekämpft werden. Buctril ist nur mehr bis 14. September 2021 zugelassen und die Bekämpfung des Schwarzen Nachtschatten ist dann nicht mehr ausreichend möglich! Auch Harmony SX + Zellex CS hat in der Körnerhirse eine Zulassung.
In den Wasserschutz- und Schongebieten wird nach der Vorauflaufbehandlung mit Spectrum und Stomp Aqua auch die Ambrosie übrigbleiben. In diesem Fall sollte im Nachauflauf zur Korrektur der Wurzel- und Samenunkräuter das breiter wirksame Arrat (0,2 kg Arrat + 1 l Dash) verwendet werden. Ambrosie muss mit Arrat rechtzeitig bekämpft werden! Bei der Ausbringung von Arrat + Dash ist auf eine zuvor erfolgte saubere Spritzenreinigung (Spritzenreiniger verwenden!!) zu achten.
Virus in der Körnerhirse
Bei dem in der Körnerhirse vorkommendem Virus handelt es sich um das Maiszwergmosaikvirus (MDMV-Maize dwarf mosaic virus), welches sowohl die Kulturhirse als auch das Johnsongras befällt und durch Blattläuse übertragen wird. Für Karate Zeon (Lambda-Cyhalothrin) wurde zur Bekämpfung der Blattläuse als Virusvektoren eine Notfallzulassung nach Artikel 53 beantragt.