Unbrauchbares Husch-Pfusch-Gesetz
Petition unterschreiben
Unter der Schirmherrschaft des Waldverbandes Österreich wurde eine in der gesamten EU offene Petition gegen die derzeitige Ausgestaltung der EU-Entwaldungsverordnung eingerichtet. Diese Petition richtet sich an die EU-Kommission sowie an das EU-Parlament und hat die Kernforderung, dass die derzeitige Ausgestaltung der EU-Entwaldungsverordnung dringend korrigiert werden muss.
Landwirtschaftskammer und Waldverband rufen dazu auf, diese Petition zu unterschreiben und sich damit für eine Selbstbestimmung der Regionen über die Waldbewirtschaftung einzusetzen.
Stimme abgeben: bit.ly/waldpetition
Landwirtschaftskammer und Waldverband rufen dazu auf, diese Petition zu unterschreiben und sich damit für eine Selbstbestimmung der Regionen über die Waldbewirtschaftung einzusetzen.
Stimme abgeben: bit.ly/waldpetition
Ab 30. Dezember 2024 soll von der gesamten Wertschöpfungskette Forst und Holz – Forstwirtschaft, Sägebetriebe, Papierindustrie – die EU-Entwaldungsverordnung umgesetzt werden. Eigentlich soll diese verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt kommen, bei deren Herstellung es zu Entwaldung kam – also eine Waldfläche dauerhaft in Agrarfläche umgewandelt wurde. Zu den betroffenen Waren gehören neben Holz auch Rindfleisch oder Soja.
Nicht umsetzbar
Die Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten entwickelt sich nun zu einer reinen Bürokratie-Schikane für die Land- und Forstwirte sowie kleine, mittlere und große Unternehmen (links).
Dazu Präsident Franz Titschenbacher: „Gut gemeint, aber sehr schlecht gemacht. Was ursprünglich darauf abzielte, die globale Entwaldung und ganz voran die Abholzung der Tropenwälder zu stoppen, ist wegen der vollkommen überzogenen und praxisfremden Regeln für die EU-Länder nicht umsetzbar. Der bürokratische Aufwand ist unverhältnismäßig und bringt keinen Mehrwert“, übt Präsident Franz Titschenbacher scharfe Kritik.
Ausnahme
Gemeinsam mit Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer verlangt er „eine rasche und grundlegende Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung sowie eine ausreichende Fristerstreckung bei der Umsetzung.“ Schmiedtbauer tritt für eine differenzierte Betrachtung der EU-Länder ein: „Null-Risiko-Länder wie Österreich sollten von der EU-Entwaldungsverordnung ausgenommen werden. Mitgliedsstaaten, die noch nicht so gut sind, könnten mit einem Anreizsystem motiviert werden, es besser zu machen.“ Vorbildliche Länder wie Österreich könnten „dazu Unterstützung geben und ihr diesbezügliches Wissen teilen“. Dazu appelliert die Landesrätin in einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen „mutig zu sein und den Bürokratieabbau auch in der Forstwirtschaft zuzulassen“. Schmiedtbauer: „Ich erwarte mir, dass Taten folgen.“
Aktiv in Brüssel
Ähnlich argumentiert Bundesminister Norbert Totschnig. Er tritt für eine Ausnahme Österreichs ein. In Brüssel hat er gemeinsam mit 20 anderen EU-Staaten, darunter Finnland, Schweden, Slowenien, Italien und Polen, eine Allianz geschmiedet, die sich für vorläufiges Aussetzen des Gesetzes stark macht. Es sei zu prüfen, ob und wie eine praxistaugliche Umsetzung möglich wird.
Kein Hochrisiko-Land
Sowohl Waldfläche als auch Holzvorrat nehmen in Österreich und auch in Europa seit Jahrzehnten zu. Titschenbacher: „Waldumwandlungen in Österreich unterliegen strengen behördlichen Genehmigungsverfahren und jede Nutzung ist mit der strengen Pflicht zur Wiederbewaldung verbunden. Damit entsprechen wir ohnedies dem Ziel der EU-Entwaldungsverordnung.“ Tatsächlich ist Waldfläche in Österreich seit den 1960er Jahren um die Größe des Burgenlandes gewachsen. In den vergangenen 25 Jahren ist der steirische Wald um 17.000 Hektar gewachsen, während die Waldfläche weltweit durch Urwaldrodungen abnimmt.
Husch-Pfusch-Gesetz
Scharfe Kritik an der EU-Entwaldungsverordnung kommt auch vom Fachverband der Holzindustrie Österreich. Obmann Herbert Jöbstl ist verärgert: „Viele praxistaugliche Vorschläge der Holzwirtschaft im EU-Gesetzgebungsprozess wurden einfach ignoriert.“ Der im Jänner gestartete Praxistest in einigen Unternehmen sei desaströs ausgegangen.
Industrie besorgt
Nicht zuletzt deshalb ist Papier-Holz-Austria Geschäftsführer Christian Schnedl besorgt, dass „Waldbesitzer aufgeben werden“ und es zu großen Versorgungsproblemen kommen könne. Schnedl: „Unsere Gesellschafter müssten 20 zusätzliche Büromitarbeiter einstellen, um den Bürokratiewulst abzuarbeiten“. Für ihn ist auch der Zeitdruck unverständlich. Schnedl: „Wir sind gerne dabei, einen praxistauglichen Beitrag für entwaldungsfreie Lieferketten zu machen. Doch diese Pfusch-Gesetzgebung gehört umgehend repariert.“
In einem Topf
Als Almbauer und Forstwirt ist für Paul Lang, Obmann des Waldverbandes Steiermark, die EU-Entwaldungsverordnung ein „Doppeljackpot“ im negativen Sinne, der das „Fass zum Überlaufen“ bringt. Man sei ohnehin schon besorgt über das „Damoklesschwert von möglichen Außernutzungstellungen. Dass wir jetzt in einen Topf mit illegalen Regenwald-Abholzungen geworfen werden, jeder Fuhre als Beweis jede Menge Daten mitschicken müssen, um nicht in den Geruch von flächigen Abholzungen zu kommen, bringt das Fass zum Überlaufen“, begründet Lang seinen Aufschrei. Und genau das trifft Waldbauern und Almbewirtschafter doppelt, weil „sie beim gewünschten Freihalten der Landschaft gegebenenfalls ihr Rindfleisch gar nicht verkaufen dürfen“. Sein Resümee: „Gute Nacht Tourismus“.
Petition unterschreiben
Der Waldverband hat für eine selbstbestimmte Forstwirtschaft eine Petition aufgelegt, die an Brüssel adressiert ist (unten). Lang: „Mit jeder Unterschrift kommen wir ein Stück näher, dass Waldbäuerinnen und Waldbauern ihre Wälder weiter nachhaltig bewirtschaften können“.
Nicht umsetzbar
Die Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten entwickelt sich nun zu einer reinen Bürokratie-Schikane für die Land- und Forstwirte sowie kleine, mittlere und große Unternehmen (links).
Dazu Präsident Franz Titschenbacher: „Gut gemeint, aber sehr schlecht gemacht. Was ursprünglich darauf abzielte, die globale Entwaldung und ganz voran die Abholzung der Tropenwälder zu stoppen, ist wegen der vollkommen überzogenen und praxisfremden Regeln für die EU-Länder nicht umsetzbar. Der bürokratische Aufwand ist unverhältnismäßig und bringt keinen Mehrwert“, übt Präsident Franz Titschenbacher scharfe Kritik.
Ausnahme
Gemeinsam mit Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer verlangt er „eine rasche und grundlegende Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung sowie eine ausreichende Fristerstreckung bei der Umsetzung.“ Schmiedtbauer tritt für eine differenzierte Betrachtung der EU-Länder ein: „Null-Risiko-Länder wie Österreich sollten von der EU-Entwaldungsverordnung ausgenommen werden. Mitgliedsstaaten, die noch nicht so gut sind, könnten mit einem Anreizsystem motiviert werden, es besser zu machen.“ Vorbildliche Länder wie Österreich könnten „dazu Unterstützung geben und ihr diesbezügliches Wissen teilen“. Dazu appelliert die Landesrätin in einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen „mutig zu sein und den Bürokratieabbau auch in der Forstwirtschaft zuzulassen“. Schmiedtbauer: „Ich erwarte mir, dass Taten folgen.“
Aktiv in Brüssel
Ähnlich argumentiert Bundesminister Norbert Totschnig. Er tritt für eine Ausnahme Österreichs ein. In Brüssel hat er gemeinsam mit 20 anderen EU-Staaten, darunter Finnland, Schweden, Slowenien, Italien und Polen, eine Allianz geschmiedet, die sich für vorläufiges Aussetzen des Gesetzes stark macht. Es sei zu prüfen, ob und wie eine praxistaugliche Umsetzung möglich wird.
Kein Hochrisiko-Land
Sowohl Waldfläche als auch Holzvorrat nehmen in Österreich und auch in Europa seit Jahrzehnten zu. Titschenbacher: „Waldumwandlungen in Österreich unterliegen strengen behördlichen Genehmigungsverfahren und jede Nutzung ist mit der strengen Pflicht zur Wiederbewaldung verbunden. Damit entsprechen wir ohnedies dem Ziel der EU-Entwaldungsverordnung.“ Tatsächlich ist Waldfläche in Österreich seit den 1960er Jahren um die Größe des Burgenlandes gewachsen. In den vergangenen 25 Jahren ist der steirische Wald um 17.000 Hektar gewachsen, während die Waldfläche weltweit durch Urwaldrodungen abnimmt.
Husch-Pfusch-Gesetz
Scharfe Kritik an der EU-Entwaldungsverordnung kommt auch vom Fachverband der Holzindustrie Österreich. Obmann Herbert Jöbstl ist verärgert: „Viele praxistaugliche Vorschläge der Holzwirtschaft im EU-Gesetzgebungsprozess wurden einfach ignoriert.“ Der im Jänner gestartete Praxistest in einigen Unternehmen sei desaströs ausgegangen.
Industrie besorgt
Nicht zuletzt deshalb ist Papier-Holz-Austria Geschäftsführer Christian Schnedl besorgt, dass „Waldbesitzer aufgeben werden“ und es zu großen Versorgungsproblemen kommen könne. Schnedl: „Unsere Gesellschafter müssten 20 zusätzliche Büromitarbeiter einstellen, um den Bürokratiewulst abzuarbeiten“. Für ihn ist auch der Zeitdruck unverständlich. Schnedl: „Wir sind gerne dabei, einen praxistauglichen Beitrag für entwaldungsfreie Lieferketten zu machen. Doch diese Pfusch-Gesetzgebung gehört umgehend repariert.“
In einem Topf
Als Almbauer und Forstwirt ist für Paul Lang, Obmann des Waldverbandes Steiermark, die EU-Entwaldungsverordnung ein „Doppeljackpot“ im negativen Sinne, der das „Fass zum Überlaufen“ bringt. Man sei ohnehin schon besorgt über das „Damoklesschwert von möglichen Außernutzungstellungen. Dass wir jetzt in einen Topf mit illegalen Regenwald-Abholzungen geworfen werden, jeder Fuhre als Beweis jede Menge Daten mitschicken müssen, um nicht in den Geruch von flächigen Abholzungen zu kommen, bringt das Fass zum Überlaufen“, begründet Lang seinen Aufschrei. Und genau das trifft Waldbauern und Almbewirtschafter doppelt, weil „sie beim gewünschten Freihalten der Landschaft gegebenenfalls ihr Rindfleisch gar nicht verkaufen dürfen“. Sein Resümee: „Gute Nacht Tourismus“.
Petition unterschreiben
Der Waldverband hat für eine selbstbestimmte Forstwirtschaft eine Petition aufgelegt, die an Brüssel adressiert ist (unten). Lang: „Mit jeder Unterschrift kommen wir ein Stück näher, dass Waldbäuerinnen und Waldbauern ihre Wälder weiter nachhaltig bewirtschaften können“.
Irrsinn: das lässt sich so nicht umsetzen!
Nur drei Beispiele zeigen, dass die aktuell vorliegenden Bestimmungen zur EU-Entwaldungsverordnung in der Praxis nicht anwendbar sind:
- 1) Weiden erlaubt, aber Rindfleisch darf nicht verkauft werden. Wird eine gewisse Zeit eine Almfläche nicht beweidet, verwaldet sie. Werden diese Flächen nach Jahren für eine Weide wieder reaktiviert, weil ein Enkelkind die Bewirtschaftung nach Jahren wieder übernimmt, dann dürfen die Rinder dort zwar weiden, aber das Fleisch darf nicht mehr verkauft werden, obwohl es bestes Tierwohlfleisch ist.
- 2) Jeder Baumstamm muss mit Daten versehen sein. Ein Kleinwaldbesitzer verkauft einem Tischler einige Baumstämme für die Möbelerzeugung und muss für jeden Baum den genauen Standort im Wald samt wissenschaftlichem, lateinischem Namen der Baumart angeben. Das gilt auch dann, wenn die Bäume nicht von einer Waldfläche stammen. Die Daten müssen bei Kontrollen nachgewiesen werden, sonst drohen Strafen.
- 3) Beweisen, dass Holz nicht aus Rodung kommt. Bei einem Industriebetrieb werden täglich hunderte LKW-Fuhren mit Holz abgeladen. Dabei sind für die Stämme tausende Referenznummern zu hinterlegen. Dies multipliziert sich bei den nachfolgenden Bearbeitungsstufen zum Beispiel in der Papierindustrie. Die Folge: Analysen zeigen, das bei einem einzelnen Buch, dass von einem Verleger in Verkehr gebracht wird, bis 300.000 Grundstücke zu hinterlegen sind – ein absurder Bürokratie-Irrsinn, um zu beweisen, dass das verwendete Holz nicht aus einer Rodungsfläche stammt.
Praxistest gescheitert
Einige ausgewählte Unternehmen in Österreich testeten zu Jahresbeginn das EU-Informationssystem zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung. Das Ergebnis des Testbetriebes ist ernüchternd: Völlig unzureichend, unklar, schwerfällig, fehlende Automation. Die gravierenden Mängel:
- Das Eudr-Informationssystem als Kernelement der Datenerfassung bietet nur grundlegende Funktionen und entspricht nicht dem Stand der Technik.
- Allein die Anmeldung und Registrierung im Test-System dauert Stunden.
- Durch die manuelle Übertragung von Daten besteht eine hohe Fehleranfälligkeit.
- Es ist unmöglich, branchenspezifische digitale Lösungen an die neuen Anforderungen anzupassen und zu gestalten.
- Durch zeitaufwendige händische Eingaben ist es personalintensiv. Fehlende Schnittstellen zu den Verarbeitungsbetrieben erhöhen auf Grund der umfangreichen Datenmengen den administrativen Aufwand, der nicht bewältigt werden kann.
- Die verlangten Dokumentations- und Kontrollvergaben sind neben der technologischen Unzulänglichkeit völlig überschießend und können kostenmäßig nicht kompensiert werden.
- Weiters gibt es Datenschutzbedenken wegen der Weitergabe von betriebsinternen Daten.
- Es ist unklar was bei einem Systemabsturz passiert.