Umweltprogramm und Ausgleichszulage
Die Leistungsabgeltungen für die Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage für Bergbauern (Bergbauernförderung) für das Antragsjahr 2024 wurden zu 75 Prozent im Dezember 2024 ausbezahlt. Das offene Viertel der errechneten Abgeltung wird am 25. Juni 2025 durch die Agrarmarkt Austria überwiesen.
Die Leistungsabgeltungen für die Öpul-Zwischenfruchtbegrünungen vom Herbst/Winter 2024/2025 werden zur Gänze Ende Juni ausbezahlt.
Die Leistungsabgeltungen für die Öpul-Zwischenfruchtbegrünungen vom Herbst/Winter 2024/2025 werden zur Gänze Ende Juni ausbezahlt.
Nachberechnung
verse Nachberechnungen der Vorjahre betreffend das Agrarumweltprogramm Öpul, die Ausgleichszulage und Direktzahlungen stattgefunden, die bei der kommenden Juniauszahlung ebenfalls berücksichtigt werden.
Agrardiesel
Die temporäre Agrardieselrückvergütung für 2023 und 2024 kommt auch zeitgleich zur Auszahlung, wird aber durch das Bundesministerium für Finanzen angewiesen.
Bescheid, Mitteilungen
Ende Juni 2025 werden ebenso die Mitteilungen (Agrarumweltprogramm Öpul, Ausgleichszulage für Bergbauern) und auch Bescheide für die temporäre Agrardieselvergütung beziehungsweise im Falle geänderter Direktzahlungen von der Agrarmarkt Austria (AMA) übermittelt. Die Zahlungsinformationen (Mitteilungen beziehungsweise Bescheide) werden per Post oder elektronisch zugestellt.
Elektronische Post
Im Falle der elektronischen Zustellung erhalten die Betriebe eine E-Mail über die elektronisch verfügbare Post, die im ePostkasten auf eAMA abgerufen werden kann. Die Auszahlungsinformationen werden auch in das eArchiv auf eAMA eingespielt. Die Antragsteller können mit ihrem persönlichen Einstieg darauf zugreifen.
Einspruch, Beschwerde
Die Mitteilungen und Bescheide enthalten Details über das Berechnungsergebnis. Etwaige Kürzungen und Gründe dafür sind dargestellt. Wichtig ist: Die Mitteilungen sowie Bescheide aufmerksam zu lesen, um Auszahlungskürzungen zu erkennen und darauf fristgerecht mit einem Einspruch oder einer Bescheidbeschwerde zu reagieren. Auch das Nichtzustandekommen von Öpul-Maßnahmen ist aus der Mitteilung ersichtlich. Bei Fragen helfen die Mitarbeiter der Bezirkskammer gerne weiter.