Trockenheit: Nutzung von Biodiversitäts- und Bracheflächen
1) Grünland Biodiversitätsflächen (DIVNFZ = nutzungsfreier Zeitraum)
Die DIVNFZ-Schläge haben hinsichtlich erster Nutzung keine Einschränkung. Die erste Nutzung kann eine Mahd oder Beweidung sein. DIVSZ-Schläge (rund 3.500 ha) können bis 14. Juni in DIVNFZ abgeändert und nach der Korrektur umgehend genutzt werden. Auf DIVSZ-Schlägen, die gleichzeitig mit NAT (=Naturschutz) codiert sind, gilt es die Auflagen laut Projektbestätigung zu erfüllen.
Nach der ersten Nutzung der DIVNFZ-Schläge ist ein mind. neunwöchiger nutzungsfreier Zeitraum zu erfüllen.
Nach der ersten Nutzung der DIVNFZ-Schläge ist ein mind. neunwöchiger nutzungsfreier Zeitraum zu erfüllen.
2) Grünlandbrachen
Grünlandbrachen können nach einer Schlagnutzungsänderung auf z.B. „einmähdige Wiese“ oder „Dauerweide“ auch genutzt werden. Betriebe, die an Ubb- oder Bio teilnehmen, müssen bei Änderung der Schlagnutzung auf eine Mähfläche die größere Flächenbasis für die Berechnung der notwendigen DIV-Fläche berücksichtigen, wobei eine Nachcodierung von DIV-Flächen nicht mehr möglich ist.
Die Grünlandbrachen befinden sich allerdings verstärkt in den Regionen mit geringer RGVE-Haltung.
Die Grünlandbrachen befinden sich allerdings verstärkt in den Regionen mit geringer RGVE-Haltung.
3) Acker-Biodiversitätsflächen DIV
Ein Viertel der Biodiversitätsflächen auf Ackerland können zeitlich uneingeschränkt genutzt (bzw. gepflegt) werden. Zu beachten ist, dass maximal zwei Nutzungen zulässig sind. Auf 75 Prozent der Acker DIV-Flächen ist eine Nutzung erst ab 1. August zulässig.
4) Grünbrachen
Grünbrachen (ohne Code wie z.B. NPA, NAT) können nach einer Korrektur der Schlagnutzung von „Grünbrache“ auf z.B. „Wechselwiese“ auch umgehend genutzt werden. Grünbrachen mit einem Code wie NPA (=nicht produktive Ackerflächen) oder NAT (=Naturschutz) kommen für die Nutzung nur infrage, wenn die Codierung gelöscht wird, was aber nicht empfohlen wird.
Die NPA- und NAT-Flächen sollen entsprechend den jeweils geltenden Auflagen bewirtschaftet werden.
Die NPA- und NAT-Flächen sollen entsprechend den jeweils geltenden Auflagen bewirtschaftet werden.