Titschenbacher begrüßt Vorstoß der Jungbäuerinnen und Jungbauern
Strengere Gesetze bei Stalleinbrüchen sehr wichtig
„Der Vorstoß der Jungbäuerinnen und Jungbauern für strengere Gesetze bei Stalleinbrüchen ist für die gesamte Bauernschaft extrem wichtig“, begrüßt Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Titschenbacher die Initiative „Stoppt Stalleinbrüche“. Und weiter: „Die heimischen Bäuerinnen und Bauern sind tagtäglich um Tierwohl und Tierschutz bemüht, haben aber kein Verständnis dafür, dass sie von radikalen Gruppierungen mit Kameras, Wanzen und Drohnen ausspioniert werden.“
Bauern sind alarmiert
Alarmiert sind die heimischen Bäuerinnen und Bauern vor allem auch deshalb, weil in den vergangenen Monaten und Wochen vermehrt in Ställe eingedrungen wurde, in denen dann Kameras, Mikrofone und Wanzen angebracht wurden und sogar Drohnen zum Einsatz kamen.
Verständnis, dass betroffene Jungbauern anonym bleiben wollen
Großes Verständnis hat Titschenbacher auch dafür, dass die davon betroffenen Jungbäuerinnen und Jungbauern anonym bleiben wollen. Denn die Folgen von Stalleinbrüchen sind für die Bauernfamilien katastrophal: das öffentlich an den Prangerstellen, der psychische und wirtschaftliche Druck, die Perspektivenlosigkeit sowie Mobbing bei Bauernkindern in den Schulen sind nicht länger tragbar.
Gesetzliche Änderung zwingend notwendig
„Um den Bäuerinnen und Bauern wieder Sicherheit und Perspektiven zu geben, ist es zwingend notwendig, dass derartige, illegale Stalleinbrüche auch als Stalleinbrüche strafrechtlich verfolgt werden können“, verlangt Titschenbacher. Konkret muss der Straftatbestand Hausfriedensbruch § 109 des Strafgesetzbuches (StGB) entsprechend abgeändert werden. Sodass jegliches widerrechtliche Eindringen in Betriebstätten wie Ställe bestraft wird, unabhängig davon ob dies mittels Gewalt oder Gewaltandrohung erfolgt. „Diese Änderung ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit und Integrität von Ställen sowie der Bäuerinnen und Bauern umfassend zu gewährleisten“, betont Titschenbacher.
Styriabrid und Rind Steiermark
Auch die Erzeugergemeinschaft Styriabrid und die Erzeugergemeinschaft Rind Steiermark unterstützen die Forderung der Steirischen Jungbauernschaft, wonach der §109 des Strafgesetzbuches geändert werden soll. Aktivisten, die gewaltsam und somit illegal in Stallungen eindringen, sollen bestraft werden können.
Styriabrid-Obmann und Schweinebauer Ing. Kurt Tauschmann sagt dazu: „Niemand möchte, dass Fremde in der Nacht ins eigene Wohnzimmer einbrechen. Uns geht es mit unseren Schweineställen nicht anders."
Matthias Bischof, Obmann der Erzeugergemeinschaft Rind Steiermark und Rinderhalter, ergänzt: „Wenn die Jugend in Zukunft in der Rinderzucht bleiben möchte, ist Planungssicherheit eines der höchsten Güter. Wir unterstützen die Forderung der Jungbauern voll und ganz.“
Styriabrid-Obmann und Schweinebauer Ing. Kurt Tauschmann sagt dazu: „Niemand möchte, dass Fremde in der Nacht ins eigene Wohnzimmer einbrechen. Uns geht es mit unseren Schweineställen nicht anders."
Matthias Bischof, Obmann der Erzeugergemeinschaft Rind Steiermark und Rinderhalter, ergänzt: „Wenn die Jugend in Zukunft in der Rinderzucht bleiben möchte, ist Planungssicherheit eines der höchsten Güter. Wir unterstützen die Forderung der Jungbauern voll und ganz.“
Geflügelwirtschaft: Unerlaubtes Eindringen in Stallungen häuft sich
Da sich in den letzten Monaten Stalleinbrüche in steirischen Geflügelstallungen häufen, ortet die Dachorganisation der steirischen Geflügelwirtschaft nun dringenden Handlungsbedarf seitens der Politik. Die Interessenvertretung wendet sich strikt gegen gesetzeswidriges, tierschädigendes Verhalten von Tierhaltern und fordert Aufklärung. Man wehrt sich aber gegen pauschale Vorverurteilungen von Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern sowie unseriöse Methoden der Aufklärung im rechtlichen Graubereich und kritisiert die enorme psychische Belastung von betroffenen Bauernfamilien. Behörden haben im Regelfall keine rechtliche Handhabe gegen die Aktivisten vorzugehen. Die Geflügelwirtschaft Steiermark fordert deshalb, ebenso wie die Steirischen Jungbauern, von der nächsten Bundesregierung eine Änderung von § 109 im Strafgesetzbuch, damit Stalleinbrüche als Hausfriedensbruch eingestuft werden können. Ähnlich wie in Deutschland und der Schweiz, soll ein Gerichtsverfahren eine faire Aufklärung der jeweiligen Sachlage ermöglichen.