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Tag der Almen am 16. Juli 2022

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15.07.2022 | von Rosemarie Wilhelm

Ohne Pflege würden in der Steiermark jährlich 1.000 Hektar Almen verloren gehen.

Tag der Almen © Almwirtschaftsverein
Freiwillige Helfer und Almbauern packen gemeinsam für die Erhaltung der Almen an © Almwirtschaftsverein

Die rund 1.700 steirischen Almen, auf denen im Sommer knapp 44.000 Rinder, 900 Pferde und 6.400 Schafe und Ziegen weiden, sind ein wertvolles und wichtiges Kulturgut der Steiermark. Unsere Almen sind ein Naturjuwel. Sie bieten eine herrliche Kulturlandschaft, freie Sicht und frische Luft und sie bilden eine wertvolle Weidefläche für Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen. Unsere Almen brauchen aber helfende Hände, die mitanpacken und Bewuchs und Steine wegräumen und damit ein Stück Alm pflegen.

Sei dabei

Der „Tag der Almen“ am 16. Juli 2022 ist der Tag zur Pflege unserer Almen und um unsere Almen vor Verbuschung, Verwaldung und Verwilderung zu schützen. Almbauern und freiwillige Helfer greifen beim „Tag der Almen“ zusammen, um unsere Almen frei zu halten. Ohne die wichtige Almpflege würden jährlich allein in der Steiermark rund 1.000 Hektar wertvolle Almflächen verwildern und verwalden. Heuer findet der „Tag der Almen“ zum 8. Mal statt.

Almen sind Naturjuwel

Die Almwirtschaft ist ein wichtiger Teil der Landwirtschaft und eine unverzichtbare Verbindung zwischen Landwirtschaft und Naturlandschaft. Die Alm ist wertvolles Kulturgut, das es in einem respektvollen Miteinander aller Nutzungsinteressenten für die Zukunft zu erhalten gilt. Der unschätzbare Wert unserer Almen zeigt sich darin, dass die Bewirtschaftung der rund 160.000 Hektar Almland in der Steiermark durch unsere Almbauern der öffentlichen Hand jährlich 60 Millionen Euro kosten würde. Der gestrige Alm-Schwendtag war wieder ein wichtiges Signal, um Bewusstsein zu schaffen. Vor allem auch dafür, dass es auf den Almen gegenseitigen Respekt aller Nutzungsinteressenten braucht – die zehn Almregeln stellen die Basis dafür dar.

Damit Almbäuerinnen, Almbauern und Wanderer die einzigartige Kulturlandschaft der steirischen Almen nutzen können, sind Vereinbarungen und Verhaltensregeln für das Miteinander auf der Alm die Voraussetzung.

Eigenverantwortung der Wanderer wurde im Vorjahr gesetzlich geregelt

Die Wanderer werden seit der Gesetzesänderung im Vorjahr wesentlich stärker in die „Eigenverantwortung“ genommen. Ausdruck findet das unter anderem in der Änderung des Haftungsparagraphen § 1320 des ABGB und in den 10 Verhaltensregeln, die über die Tourismusverbände, Gastronomie etc. an die Gäste herangetragen werden. Diese Verhaltensregeln sind die neue Grundlage für die Wanderer für das Verhalten auf den Almen. Die wichtigsten Punkte darin sind:
  • Die markierten Wanderwege nicht verlassen
  • Tiere nicht füttern und Abstand zu den Tieren halten
  • Weidetiere nicht erschrecken
  • Tiere mit großem Abstand umgehen
  • Begegnungen von Mutterkühen und Hunden vermeiden (Hunde am besten nicht in die Weiden mitnehmen)

Almen sind Arbeitsraum und Arbeitsplatz für Almbauern

Auf dem Arbeitsraum und Arbeitsplatz „Alm“ steht für die Bauern die landwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund und das ist täglich harte und mühevolle Arbeit. Das „Kuhurteil von Tirol“ hat große Verunsicherung gebracht. Nach der Gesetzesänderung von 2019 würde das Urteil heute anders ausgehen, weil die Eigenverantwortung der Wanderer wesentlich gestärkt wurde. In der Steiermark werden solche Unfälle, die auf markierten Wanderwegen passieren, über die Freizeit-Polizze des Landes Steiermark abgedeckt. Somit haben die steirischen Almbewirtschafter wesentlich mehr Sicherheit. Die wichtigsten Empfehlungen für den heurigen Almsommer:
  • Warntafeln bei Weiden und Almen mit Mutterkühen anbringen
  • Mögliche besondere Gefahrenstellen gegebenenfalls entschärfen – dazu gehören Stellen, wo sich stark frequentierte Wanderwege, Autos, Parkplätze mit Stellen kreuzen, wo die Tiere häufig anzutreffen sind
  • Wenn stark frequentierte öffentliche Straßen durch ein Almgebiet führen, das Aufstellen der Warntafel „Achtung Weidevieh“ bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragen
  • Kontaktaufnahme mit dem Tourismusverband, um die 10 Verhaltensregeln zu montieren

Links zum Thema

  • Mehr Infos zum Almschwendtag

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