Sturmschäden: Gut geplante Aufarbeitung spart Ärger

Vergangenen Donnerstag, 18. August 2022 überquerte eine außergewöhnlich heftige Gewitterlinie aus Norditalien Kärnten und die Steiermark mit Windgeschwindigkeiten weit über 100 Kilometer pro Stunde. Neben den Schäden an Waldbeständen und Infrastruktureinrichtungen mussten auch Menschenleben beklagt werden. Der ungewöhnlich heftige aber zum Glück auch nur sehr kurz andauernde Orkan hat in Waldgebieten im Murtal, Palten-Liesingtal, der Mur-Mürzgebiete und als Ausläufer in der Oststeiermark große Waldschäden verursacht. Die trockenen Böden und der schwere Zapfenbehang in den Baumkronen haben vermehrt zu Stammbrüchen geführt, was die Verwertbarkeit des Holzes in der Längenausformung schmälert und den Faserholzanteil erhöht. Das ganze Ausmaß dieser Schäden ist durch viele Einzelbrüche oder kleinflächige Windwürfe noch nicht abschätzbar.
Gut organisieren
Trotz der enormen Schäden und der Vielzahl betroffener Waldbesitzer gilt es, jetzt keine falschen Reaktionen oder Handlungen zu setzen. Der Zeitpunkt des Schadereignisses im Frühherbst erlaubt eine koordinierte Einsatzplanung für die Aufarbeitung und Abfuhrorganisation. Wichtig ist, sich im eigenen Wald einen Überblick über die Art der Schäden (Flächenwurf/Einzelwürfe, Windwurf/Windbruch, Forstschutzrisiko nach Höhenlage) zu verschaffen. Vorrangig sind die Forststraßen frei und befahrbar zu halten.
Zitat: Franz Titschenbacher, Präsident
"Hilfe kommt vom Katastrophenfonds. Auch Wiederaufforstung wird finanziell unterstützt."
Hilfe für Betroffene
„Die betroffenen Waldbesitzer werden aus Mitteln des Katastrophenfonds unterstützt. Für die Wiederaufforstung stehen Mittel aus der ländlichen Entwicklung und dem Waldfonds zur Verfügung“. Agrarlandesrat Johann Seitinger warnt: „Wir müssen sauber in den Winter kommen, um dem Borkenkäfer keine Brutstätten zu liefern. Daher ist es wichtig, die Schäden rasch aufzuarbeiten“.
Unsere kompetenten Förster in den Bezirken stehen mit Rat und Hilfe bereit.
Kontakt: http://Download/1
Unsere kompetenten Förster in den Bezirken stehen mit Rat und Hilfe bereit.
Kontakt: http://Download/1
Hilfe & Aufarbeitung
Schadensmeldung. Kann mit dem Privatschadensausweis bei der zuständigen Gemeinde innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen. Für Entschädigungen aus dem Katastrophenfonds können nur Flächenwürfe mit mindestens 0,3 Hektar (Teilfläche: mindestens 0,1 Hektar) herangezogen werden. Schadflächen können sehr einfach mit Fotos dokumentiert werden. Da die Begutachtung der Schadflächen viel Zeit beanspruchen wird, ist diese Dokumentation hilfreich.
Aufarbeitung. Mit der Aufarbeitung kann in Eigenregie in enger Abstimmung mit den Abnehmern (Waldverband, Sägewerke) und nach Bedarf mit den Schlägerungsunternehmen begonnen werden.
Aufarbeitung. Mit der Aufarbeitung kann in Eigenregie in enger Abstimmung mit den Abnehmern (Waldverband, Sägewerke) und nach Bedarf mit den Schlägerungsunternehmen begonnen werden.