Aktuelle Fördermöglichkeiten für den Bau und Betrieb von Biogasanlagen

Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung
Neue Biogasanlagen mit einer Vor-Ort-Verstromung können nur mehr dort gefördert werden, wenn der Standort mindestens 10 km Luftlinie von einer Gasleitung entfernt liegt. Die Leistung der Anlage kann maximal 250 kW betragen. Dies entspricht einem Produktionsmaximum von rund 2,1 Mio. kWh Strom und 2,5 Mio. kWh Wärme. Die Wärme muss zu rund 2/3 nachweislich genutzt werden, um die Anforderungen hinsichtlich der Effizienz der Anlage (Brennstoffnutzungsgrad) zu erreichen. Der Rohstoffmix darf keine eigens angebauten nachwachsenden Rohstoffe (wie z.B. Mais) umfassen. Erlaubt sind ausschließlich Reststoffe aus der Landwirtschaft (wie z.B. Maisstroh) oder biogene Abfälle (wie z.B. Getreideausputz). Zusätzlich muss der Rohstoffmix zu mindestens 30 Masse-% aus Wirtschaftsdünger bestehen. Der Einsatz von Zwischenfrüchten und Restgrünland ist zusammen mit 30 Masse-% beschränkt.
Anstatt eines Ökostromtarifs wird eine Marktprämie ausbezahlt. Dazu muss die neue Anlagenbetreiberin/der neue Anlagenbetreiber seine produzierte Strommenge an einen Stromhändler selber vermarkten. Somit sind zwei Verträge abzuschließen - einer mit dem Stromhändler selbst und einer mit der (noch zu beauftragenden) EAG-Abwicklungsstelle. Die Marktprämie wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme gewährt. Basis für die Berechnung der Marktprämie ist der sogenannte Anzulegende Wert. Vom Anzulegenden Wert wird der Jahresdurchschnitt des stündlichen Strompreises an der Börse abgezogen. Der Anzulegende Wert ist für 2025 mit 32,83 Cent/kWh festgelegt. Der durchschnittliche Strompreis an der Börse lag 2024 bei 8,15 Cent/kWh, womit sich eine Marktprämie von 24,68 Cent/kWh ergab.
Biomethaneinspeisung
Ein Augenmerk legt der Gesetzgeber auch auf die Umstellung der Gasversorgung auf Erneuerbare. Während bei der Stromversorgung durch die Großwasserkraft und dem Ökostromgesetz sukzessive die Stromproduktion durch Erneuerbaren gesteigert wurde, steht man beim Gasnetz noch ganz am Anfang. Als erneuerbare (grüne) Gase zählen dabei Biogas und Holzgas bzw. erneuerbarer Wasserstoff.
Neue Biomethaneinspeiseanlagen müssen praktisch ausschließlich auf biogene Abfälle und/oder Reststoffe aus der Landwirtschaft setzen und können mit max. 30% der Investitionskosten (exkl. Grundstück) bezuschusst werden. Allerdings wirken die gesetzten Fördersätze begrenzend. Für neue Anlagen ist aktuell ein Fördersatz von 1.203 Euro/kW festgelegt. Übliche Leistungsgrößen liegen in Österreich bei 200 - 300 m³ Biomethan pro Stunde (was in etwa einer Anlage mit einer elektrischen Leistung von 1 MWel entspricht). Da ein m³ Biomethan rund 11 kWh Energie (Brennwert) beinhaltet, entsprechen diese 200 - 300 m³ Biomethan pro Stunde einer Leistung von ca. 2.200 - 3.300 kW.
Noch nicht geregelt ist im Gasbereich die Betriebsförderung. Bis Sommer letzten Jahres wurde ein Quoten-Modell priorisiert, aktuell ist aufgrund des Regierungsübereinkommen von einer Marktprämie (wie im Strombereich) auszugehen. Auch wenn das Erneuerbare-Gase-Gesetz noch verhandelt wird kann von einer Einigung in diesem Jahr ausgegangen werden.