Steirische Landesbewertung Edelbrand und Likör 2022
Die Probenübernahme der Landesbewertung Edelbrand/Likör 2022 findet am 17. Jänner 2022 in den landwirtschaftlichen Fachschulen Kirchberg am Walde, Stainz und Silberberg sowie der Kernobstberatung Wollsdorf und der BK Südoststeiermark jeweils von 8 bis 12 Uhr statt.
Für Most wird es wie gewohnt eigene Einreichtermine zu einem späteren Zeitpunkt geben.
Proben können auch per Post an das Bildungszentrum Silberberg - Silberberg 1, 8430 Leibnitz gesendet werden (Proben müssen bis spätestens 20. Jänner 2022 in Silberberg eingelangt sein!).
Übernahmestellen:
- LFS Kirchberg am Walde, 17. Jänner 2022: Erdwegen 1-4, 8232 Grafendorf, 8 bis 12 Uhr
- LFS Stainz, 17. Jänner 2022: Brandhofstraße 1, 8150 Stainz, 8 bis 12 Uhr
- Bildungszentrum Silberberg, 17. Jännder 2022: Silberberg 1, 8430, Leibnitz, 8 bis 12 Uhr
- Kernobstberatung Wollsdorf, 17. Jänner 2022: Wollsdorf 154, 8181 Wollsdorf, 8 bis 12 Uhr
- BK Südoststeiermark, 17. Jänner 2022: Franz-Josef-Straße 4, 8330 Feldbach, 8 bis 12 Uhr
Proben die nicht zeitgerecht eingereicht werden können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden!
Kosten
Mit den Einnahmen werden die Aufwände für die Verkostung, die schriftliche Bewertung der Produkte mit den Urteilen der Verkostungskommission und Maßnahmen für Werbung von ausgezeichneten Produkten, sowie die Prämierungsveranstaltung finanziert. Nach der Durchführung der Verkostung wird eine Rechnung zugeschickt – bitte nicht mehr vorab einzahlen.
Benötigte Menge je Probe
Kriterien für die Teilnahme an der Verkostung
Grundlage für alle eingereichten Produkte muss es sein, dass sie die Anforderungen des Lebensmittelcodex, bzw. im Falle eines Obstweines die Kriterien der Obstweinverordnung erfüllen.
Kriterium 1: Ort der Verarbeitung
- Verarbeitung in der Steiermark: Finale/Landessieger möglich
- Verarbeitung in Österreich (außerhalb Stmk): Produkt wird bewertet, kann nicht ins Finale kommen
- Verarbeitung nicht in Österreich: Keine Teilnahme an der Bewertung möglich
Kriterium 2: Herkunft des Rohstoffes
- Mind. 80 Prozent vom Produkt kommt aus Österreich: Teilnahme an der Verkostung möglich
- Weniger als 80 Prozent der Rohstoffe kommen aus Österreich: Keine Teilnahme an der Verkostung möglich
Kriterium 3: Ort der Betriebsstätte
- Betriebsstätte in der Steiermark: Finale/Landessieger möglich
- Betriebsstätte liegt in Österreich / nicht Steiermark: Produkt wird bewertet, kann nicht ins Finale kommen
- Betriebsstätte außerhalb von Österreich: Keine Teilnahme an der Verkostung möglich
Kriterium 4: Handelt es sich beim Einreicher um einen Landwirt
- LFBIS vorhanden: Finale/Landessieger möglich
- Keine LFBIS vorhanden: Produkt wird bewertet – kann nicht ins Finale kommen
Kriterium 5: heimische Obstarten/Gemüsearten
- Werden die verwendeten Obst-/Gemüsearten in Österreich angebaut/wachsen sie hier: Finale/Landessieger möglich
- Verwendete Obst-/Gemüsearten werden nicht in Österreich kultiviert (zB. Zitrusfrüchte, exotische Früchte, …): Keine Teilnahme an der Verkostung möglich
Kriterium 6: Codexanforderungen/Anforderungen an die Obstweinverordnung
- Produkt entspricht Codex/Obstweinverordnung: Finale/Landessieger möglich
- Produkt entspricht Codex/Obstweinverordnung nicht: Keine Teilnahme an der Verkostung möglich
Mögliche zusätzliche Bestandteile des Produktes (abhängig von rechtlichen Vorgaben):
- Zucker
- Gewürze
- Wasser
- Kohlensäure
- Kräuter
- Genusssäuren