Steirische Landesbewertung Edelbrand und Likör 2022
Eine genaue Auflistung der Gruppen für die Bewertung der Landessieger ergibt sich erst, wenn die einzelnen Proben zu den Gruppen zugeordnet sind. Die Ausschreibung für die Bewertung von Most und Cider werden – in Hinsicht auf Corona-Bestimmungen - zeitgerecht erfolgen.
Bitte beachten Sie bei allen Abgabestellen die Richtlinien in Hinsicht Vermeidung der Ausbreitung der Corona-Pandemie – in jedem Fall ist aus heutiger Sicht das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
Die Probenübernahme der Landesbewertung Edelbrand/Likör 2022 findet am 17. Jänner 2022 in den landwirtschaftlichen Fachschulen Kirchberg am Walde, Stainz und Silberberg sowie der Kernobstberatung Wollsdorf und der BK Südoststeiermark jeweils von 8 bis 12 Uhr statt.
Für Most wird es wie gewohnt eigene Einreichtermine zu einem späteren Zeitpunkt geben.
Proben können auch per Post an das Bildungszentrum Silberberg - Silberberg 1, 8430 Leibnitz gesendet werden (Proben müssen bis spätestens 20. Jänner 2022 in Silberberg eingelangt sein!).
Übernahmestellen:
Die Probenübernahme der Landesbewertung Edelbrand/Likör 2022 findet am 17. Jänner 2022 in den landwirtschaftlichen Fachschulen Kirchberg am Walde, Stainz und Silberberg sowie der Kernobstberatung Wollsdorf und der BK Südoststeiermark jeweils von 8 bis 12 Uhr statt.
Für Most wird es wie gewohnt eigene Einreichtermine zu einem späteren Zeitpunkt geben.
Proben können auch per Post an das Bildungszentrum Silberberg - Silberberg 1, 8430 Leibnitz gesendet werden (Proben müssen bis spätestens 20. Jänner 2022 in Silberberg eingelangt sein!).
Übernahmestellen:
- LFS Kirchberg am Walde, 17. Jänner 2022: Erdwegen 1-4, 8232 Grafendorf, 8 bis 12 Uhr
- LFS Stainz, 17. Jänner 2022: Brandhofstraße 1, 8150 Stainz, 8 bis 12 Uhr
- Bildungszentrum Silberberg, 17. Jännder 2022: Silberberg 1, 8430, Leibnitz, 8 bis 12 Uhr
- Kernobstberatung Wollsdorf, 17. Jänner 2022: Wollsdorf 154, 8181 Wollsdorf, 8 bis 12 Uhr
- BK Südoststeiermark, 17. Jänner 2022: Franz-Josef-Straße 4, 8330 Feldbach, 8 bis 12 Uhr
Proben die nicht zeitgerecht eingereicht werden können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden!
Kosten
Kosten: 45 Euro je Probe
Mit den Einnahmen werden die Aufwände für die Verkostung, die schriftliche Bewertung der Produkte mit den Urteilen der Verkostungskommission und Maßnahmen für Werbung von ausgezeichneten Produkten, sowie die Prämierungsveranstaltung finanziert. Nach der Durchführung der Verkostung wird eine Rechnung zugeschickt – bitte nicht mehr vorab einzahlen.
Benötigte Menge je Probe
Edelbrand/Likör: je 2 Flaschen á 0,35 Liter oder á 0,5 Liter
(wenn kleinere Flaschen verwendet werden 3 Flaschen einreichen)
Kriterien für die Teilnahme an der Verkostung
Als erstes stellt sich die Frage, ob alle Produkte die in der Verkostung bewertet werden auch die Möglichkeit bekommen einen Landessieg zu erreichen – und somit ein Aushängeschild der bäuerlichen Obstverarbeitung in der Steiermark zu sein. Im Bereich des Obstweins gibt es seit 2016 die Vorgabe, dass jedes Produkt verkostet wird, allerdings nur Proben, die auch über einen Staatliche Prüfnummer für Qualitätsobstwein verfügen auch finalisiert werden und somit den Titel Landessieger erreichen können.
Grundlage für alle eingereichten Produkte muss es sein, dass sie die Anforderungen des Lebensmittelcodex, bzw. im Falle eines Obstweines die Kriterien der Obstweinverordnung erfüllen.
Grundlage für alle eingereichten Produkte muss es sein, dass sie die Anforderungen des Lebensmittelcodex, bzw. im Falle eines Obstweines die Kriterien der Obstweinverordnung erfüllen.
Kriterium 1: Ort der Verarbeitung
- Verarbeitung in der Steiermark: Finale/Landessieger möglich
- Verarbeitung in Österreich (außerhalb Stmk): Produkt wird bewertet, kann nicht ins Finale kommen
- Verarbeitung nicht in Österreich: Keine Teilnahme an der Bewertung möglich
Kriterium 2: Herkunft des Rohstoffes
Vor allem im Bereich der Mischsäfte, wenn nur kleine Mengen eines andersartigen Saftes zur Aromatisierung und zur Erhöhung der Produktvielfalt am Betrieb verwendet werden (zB. Apfel-Himbeer-Saft aus 85 Prozent Apfelsaft + 15 Prozent Himbeersaft)
- Mind. 80 Prozent vom Produkt kommt aus Österreich: Teilnahme an der Verkostung möglich
- Weniger als 80 Prozent der Rohstoffe kommen aus Österreich: Keine Teilnahme an der Verkostung möglich
Kriterium 3: Ort der Betriebsstätte
- Betriebsstätte in der Steiermark: Finale/Landessieger möglich
- Betriebsstätte liegt in Österreich / nicht Steiermark: Produkt wird bewertet, kann nicht ins Finale kommen
- Betriebsstätte außerhalb von Österreich: Keine Teilnahme an der Verkostung möglich
Kriterium 4: Handelt es sich beim Einreicher um einen Landwirt
- LFBIS vorhanden: Finale/Landessieger möglich
- Keine LFBIS vorhanden: Produkt wird bewertet – kann nicht ins Finale kommen
Kriterium 5: heimische Obstarten/Gemüsearten
- Werden die verwendeten Obst-/Gemüsearten in Österreich angebaut/wachsen sie hier: Finale/Landessieger möglich
- Verwendete Obst-/Gemüsearten werden nicht in Österreich kultiviert (zB. Zitrusfrüchte, exotische Früchte, …): Keine Teilnahme an der Verkostung möglich
Kriterium 6: Codexanforderungen/Anforderungen an die Obstweinverordnung
- Produkt entspricht Codex/Obstweinverordnung: Finale/Landessieger möglich
- Produkt entspricht Codex/Obstweinverordnung nicht: Keine Teilnahme an der Verkostung möglich
Mögliche zusätzliche Bestandteile des Produktes (abhängig von rechtlichen Vorgaben):
- Zucker
- Gewürze
- Wasser
- Kohlensäure
- Kräuter
- Genusssäuren
Die Verkostung erfolgt in den einzelnen Kategorien durch geschulte und geprüfte Verkoster. Daher ist es notwendig die Proben auch korrekt zu etikettieren. Bei allen Produktgruppen können nur heimische Obstarten in den Landesssiegerentscheid kommen.
Für die Abgabe füllen Sie bitte das beiliegende Formular vollständig aus. Beachten Sie, dass die von Ihnen ausgefüllten Angaben für die Urkunden verwendet werden.
Das Feld „Nummer“ wird von der übernehmenden Stelle ausgefüllt und muss bitte frei bleiben.