„Startgeld“ für Junglandwirte rechtzeitig sichern
Das „Top up“ ist Teil der Direktzahlung. Es wird für maximal 40 Hektar in Höhe von etwa 66 Euro pro Hektar und Jahr für fünf Jahre gewährt und ist über den Mehrfachantrag zu beantragen (Kasten). Die Niederlassungsprämie ist Teil der „Ländlichen Entwicklung“ und über diese Schiene zu beantragen (Kasten).
Voraussetzungen
Für beide Unterstützungen gelten dieselben Voraussetzungen. Im Jahr der Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit darf der Junglandwirt nicht älter als 40 Jahre sein. Eine geeignete landwirtschaftliche Ausbildung (Facharbeiter oder höherwertig) muss spätestens binnen zwei Jahren nach Bewirtschaftungsaufnahme abgeschlossen sein. Die Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit liegt vor, wenn erstmalig die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung begonnen wird. Ein Junglandwirt muss damit die Kontrolle über seinen Betrieb und über sämtliche Produktionsabläufe haben.
SVS-Versicherung
Bei der erstmaligen Antragstellung ist eine Versicherungsbestätigung der SVS über alle Zeiten der Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz in die Datenbank der Agrarmarkt Austria hochzuladen. Diese kann über das Kundenportal der SVS im Internet unter www.svs.at/go heruntergeladen werden. Der Aufruf erfolgt über das Beitragskonto. Dafür ist die Anmeldung mit der ID Austria notwendig.
Kammer unterstützt
ieses „Startgeld“ sollten sich junge Bäuerinnen und Bauern nicht entgehen lassen! Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten erhalten Sie bei den Investitionsberatern und Invekosmitarbeitern in Ihrer Bezirkskammer.
Top up Direktzahlung
Frist. Der erstmalige Antrag auf Zahlung ist spätestens für das der Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit folgende Antragsjahr zu stellen. Wurde die Bewirtschaftung 2025 aufgenommen, ist der erstmalige Antrag auf Zahlung spätestens mit dem Mehrfachantrag – Flächen (MFA) 2026 zu stellen. Wird die Bewirtschaftung 2026 aufgenommen, kann das Top up mit dem MFA 2026 oder dem MFA 2027 beantragt werden.
Jährlich anhaken. Das Top up ist über einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich mit dem Mehrfachantrag zu beantragen.
Jährlich anhaken. Das Top up ist über einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich mit dem Mehrfachantrag zu beantragen.
Niederlassungsprämie
Frist. Der Förderantrag zur Gewährung der Niederlassungsprämie ist innerhalb von 12 Monaten ab Bewirtschaftungsbeginn zu stellen.
Einmalzahlung. Die Förderung wird in Form einer einmaligen Pauschalzahlung von 3.500 Euro gewährt. Zudem gibt es Zuschläge für einen vollständigen Eigentumsübergang/Übernahme des Betriebes (2.500 Euro), für eine abgeschlossene Meisterausbildung oder höhere agrarische Ausbildung (5.000 Euro) sowie für Aufzeichnungen über drei Jahre (Einnahmen-Ausgabenrechnung mit Anlageverzeichnis; 4.000 Euro).
Einmalzahlung. Die Förderung wird in Form einer einmaligen Pauschalzahlung von 3.500 Euro gewährt. Zudem gibt es Zuschläge für einen vollständigen Eigentumsübergang/Übernahme des Betriebes (2.500 Euro), für eine abgeschlossene Meisterausbildung oder höhere agrarische Ausbildung (5.000 Euro) sowie für Aufzeichnungen über drei Jahre (Einnahmen-Ausgabenrechnung mit Anlageverzeichnis; 4.000 Euro).