Speicherbecken: Klarer Vertrag zwischen allen Betreibern
Für die Frostberegnung und Bewässerung von 13 Hektar Apfelfläche haben die Obstbaubetriebe Schreiner, Rasser und Darnhofer in Klettendorf gemeinsam ein Speicherbecken gebaut. Es fasst 20.000 Kubikmeter Drainagen- und Oberflächenwasser. Zu Fragen der Wirtschaftlichkeit, Finanzierung sowie zu den Rechten und Pflichten der Betreiber stand Wolfgang Schreiner unserem Obstbauchef Herbert Muster Rede und Antwort.
Wie regeln Sie die Zusammenarbeit und den Betrieb des Speicherbeckens?
WOLFGANG SCHREINER: Für eine reibungslose Zusammenarbeit sind klare Verträge wichtig. Das war für alle Beteiligten von vornherein klar. Daher haben wir eine gemeinsame Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) gegründet. Der Aufwand für eine solche Vereinbarung ist überschaubar, der Nutzen aber groß. Die Aufteilung von Kosten, Rechten und Pflichten ist klar, transparent und langfristig geregelt.
Wie haben Sie die Kostenanteile der Investition geregelt?
Entsprechend der jeweiligen Flächenanteile der beteiligten Betriebe, auch die Wasserbezugsrechte basieren auf dem jeweiligen Flächenanteil. Bei Wasserknappheit sind alle Betriebe verpflichtet, ihren Verbrauch entsprechend diesem Verteilungsschlüssel zu reduzieren. Die Betriebskosten richten sich nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch. Sämtliche Rechte und Pflichten sind an den Flächenbesitz gekoppelt. Bei einem Eigentümerwechsel gehen alle damit verbundenen Rechte und Verpflichtungen automatisch auf den Rechtsnachfolger über.
Bewährt sich die vertragliche Zusammenarbeit?
Auf alle Fälle. Bereits in der Planungs- und Bauphase hat sich der Mehrwert gezeigt, weil durch den guten Austausch Fehler vermieden, Aufgaben effizient verteilt und Herausforderungen rasch gelöst wurden. Da stets jemand vor Ort war, konnten Fragen schnell geklärt und Entscheidungen zeitnah getroffen werden. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor war auch die vereinbarte Konsenspflicht. Alle wichtigen Entscheidungen im gesamten Planungs-, Bau- und Finanzierungsprozess wurden einstimmig getroffen. Diese Vorteile der Zusammenarbeit setzen sich nun im laufenden Betrieb fort. Während kritischer Frostperioden muss nicht jeder Betrieb permanent in Alarmbereitschaft sein, da Informationen und Verantwortlichkeiten geteilt werden. Der regelmäßige Erfahrungsaustausch führt zu einer kontinuierlichen Optimierung der Abläufe und einer höheren Betriebssicherheit.
Sie haben ja auch eine Unterstützung durch die öffentliche Hand erhalten ...
... als Gemeinschaftsprojekt erhielten wir 70 Prozent Förderung der Nettokosten. Für Pumpen, Leitungen und andere Technik lag die Förderquote bei 50 Prozent der Nettokosten. Ausgesprochen unkompliziert verlief die Zusammenarbeit mit der Förderstelle des Landes. Einen Teil der Projektkosten haben wir vorfinanziert. Durch regelmäßige Zwischenabrechnungen und zeitnahe Auszahlung der Fördermittel – in der Regel zwei Monate nach der Einreichung – blieb der Finanzierungsaufwand überschaubar. Gleichzeitig haben wir die Zahlungsziele gut abgestimmt und somit eine Liquiditätsbelastung reduziert.
Wie schaut es mit der Wirtschaftlichkeit aus?
Die Endabrechnung ist noch offen, aber wir gehen davon aus, dass zwei Drittel der angefallenen Gesamtkosten durch Förderungen abgedeckt werden. Erst diese Unterstützung ermöglicht die Umsetzung eines Projekts dieser Größenordnung. Die Wirtschaftlichkeit der Investition hängt maßgeblich davon ab, wie häufig und intensiv die Spätfröste in den kommenden Jahren auftreten. Auf Basis der Erfahrungen der vergangenen zehn Jahre ist von einer Amortisationsdauer von weniger als zehn Jahren auszugehen.
Was war für den Erfolg des gemeinsamen Projektes entscheidend?
Es waren mehrere Faktoren ausschlaggebend. Zentral war die Auswahl kompetenter und verlässlicher Projektpartner – konkret eine erfahrene Planungsfirma und ein leistungsfähiges Erdbauunternehmen. Ein entscheidender Vorteil war auch die Erfahrung des Baggerfahrers und die Zusammenarbeit mit dem Geologen war perfekt. Besonders wichtig ist auch der offene Austausch, das gute Vertrauen und die gemeinsamen Ziele der Projektbetreiber. Unsere klaren vertraglichen Regelungen haben die gute Zusammenarbeit sogar weiter gestärkt. Und durch die Konsenspflicht haben alle Partner wichtige Entscheidungen mitgetragen.
Was war der Schlüssel dafür, dass die Anrainer mitgegangen sind?
Unsere offene und transparente Kommunikation mit den Anrainern und der Bevölkerung führte zur hohen Akzeptanz. Einen wichtigen Beitrag leisteten auch die zuständigen Behörden und die Förderstelle des Landes, die Zusammenarbeit war unkompliziert und lösungsorientiert.