Biosicherheit und Tierhalteverordnung
In einem gut geführten Schweinebetrieb werden viele Inhalte davon aus Gründen der Gesundheitsvorsorge bereits eingehalten. Manche in der VO geregelten Vorschriften sind aber noch nicht gängige Praxis und müssen rasch umgesetzt werden.
Nach dem Tierschutzgesetz sind von der Veterinärbehörde jährlich mindestens 2% der tierhaltenden Betriebe auf Einhaltung der Tierschutzbestimmungen zu kontrollieren, darunter auch ein Anteil an Schweinehaltenden.
Wer über die wesentlichen Bestimmungen der Schweinegesundheits- und der Tierhalteverordnung Bescheid weiß und seine Tierhaltung regelmäßig dahingehend überprüft, kann einer allfällligen Kontrolle mit Ruhe entgegensehen.
Nach dem Tierschutzgesetz sind von der Veterinärbehörde jährlich mindestens 2% der tierhaltenden Betriebe auf Einhaltung der Tierschutzbestimmungen zu kontrollieren, darunter auch ein Anteil an Schweinehaltenden.
Wer über die wesentlichen Bestimmungen der Schweinegesundheits- und der Tierhalteverordnung Bescheid weiß und seine Tierhaltung regelmäßig dahingehend überprüft, kann einer allfällligen Kontrolle mit Ruhe entgegensehen.
Ziel der nachstehend angeführten LFI-Veranstaltung ist die intensive Vorbereitung auf Kontrollen in der Tierhaltung. Der Tierschutzbereich wird mit Hilfe der Checkliste Schwein besprochen und praktikable Lösungen werden gezeigt.
Die Richtlinien der Schweinegesundheitsverordung (SchwG-VO) werden anhand vieler Beispiele aus der Praxis erklärt.
Beim Besuch dieser Veranstaltung wird 1 Stunde als TGD-Weiterbildung im Sinne der TGD-Verordnung anerkannt.
Die Richtlinien der Schweinegesundheitsverordung (SchwG-VO) werden anhand vieler Beispiele aus der Praxis erklärt.
Beim Besuch dieser Veranstaltung wird 1 Stunde als TGD-Weiterbildung im Sinne der TGD-Verordnung anerkannt.
Information
7673 Onlineseminar: Biosicherheit und Tierhalteverordnung
4. Dezember 2024, 19 - 22 Uhr
Die Zugangsdaten werden Ihnen nach Ihrer Kursanmeldung per E-Mail zugesandt.
Referenten: Franz Strasser ABL, Ing. Franz Xaver Stockinger
Kursbeitrag: 25 Euro
Weitere Infos dazu erhalten Sie bei der Beratungsstelle Schweinehaltung in Wels,
Franz Strasser, ABL, Tel.-Nr.: 050/6902-4853
Anmeldung erforderlich beim LFI-Kundenservice unter der Tel.-Nr.: 050/6902-1500, E-Mail: info@lfi-ooe.at oder www.lfi.at
Kursnummer: 7673
4. Dezember 2024, 19 - 22 Uhr
Die Zugangsdaten werden Ihnen nach Ihrer Kursanmeldung per E-Mail zugesandt.
Referenten: Franz Strasser ABL, Ing. Franz Xaver Stockinger
Kursbeitrag: 25 Euro
Weitere Infos dazu erhalten Sie bei der Beratungsstelle Schweinehaltung in Wels,
Franz Strasser, ABL, Tel.-Nr.: 050/6902-4853
Anmeldung erforderlich beim LFI-Kundenservice unter der Tel.-Nr.: 050/6902-1500, E-Mail: info@lfi-ooe.at oder www.lfi.at
Kursnummer: 7673