Schlachten am Hof: 60 Sekunden, die es in sich haben
Nicht wenige Halter von Fleischrindern wünschen sich die Möglichkeit für eine Weideschlachtung. In Österreich ist diese allerdings - im Gegensatz zu Deutschland oder der Schweiz - grundsätzlich verboten. Auch die neuen EU-Hygienebestimmungen, die 2021 in Kraft getreten sind, haben daran nichts geändert, die überaus strengen Auflagen Österreichs sorgen durchaus für Unmut. Denn eine Tötung der Tiere am Betrieb hätte nicht nur aus Sicht des Tierschutzes Vorteile, die stressfreie Schlachtung wirkt sich auch positiv auf die Fleischqualität aus. Einen eigenen Schlachtraum am Hof einzurichten und zu betreiben ist für die meisten Betriebe aufgrund des enormen Aufwandes keine Option.
Schlachtung am Hof unter Auflagen
Umso spannender ist die 2021 geschaffene Möglichkeit der sogenannten "teilmobilen Schlachtung". Dabei werden die Tiere auf der Weide/am Hof unter Beisein eines Tierarztes fachgerecht betäubt, in einem Fahrzeug tierschutzkonform entblutet und dann zu einem gewerblichen Schlachthof zur Aufarbeitung gebracht. Was sich in der Theorie interessant anhört, scheiterte in der Praxis bislang allerdings an der Flut an Auflagen und den vielen Genehmigungen, die dafür einzuholen sind.
Manfred Sieberer, ein gewerblicher Metzgermeister aus Pfaffstätt nahe Mattighofen (Bezirk Braunau in OÖ), hat sich davon allerdings nicht abschrecken lassen. Mehr als ein Jahr hat es gedauert, um das Genehmigungsverfahren für seine mobile Schlachteinheit zu durchlaufen. Der dicke Ordner an Mails und Unterlagen spricht Bände. Auch wenn er den Bescheid des Landes immer noch nicht in Händen hält, hat er von der Behörde bereits grünes Licht bekommen, um bei Herkunftsbetrieben sogenannte Probeschlachtungen durchführen zu dürfen.
Vorgaben sind herausfordernd
Sieberer hofft, dass sich seine Hartnäckigkeit gelohnt hat und nun weitere Metzgereien den Weg einschlagen: "Wir hatten schon bislang viele Halter von Hochlandrindern als Kunden. Jeder weiß, dass diese Tiere nicht einfach so auf Transporter verladen werden können, alleine die langen Hörner sind ein Problem. Mit der Genehmigung wird es nun möglich sein, die Tiere direkt am Betrieb zu töten. Auch aus Sicht des Unfallschutzes ist das ein riesiger Vorteil.“
Warum die Genehmigung so lange dauert, hat viele Gründe. Es braucht am Betrieb oder am Fahrzeug eine eigene Fixiereinrichtung zur Betäubung. Das Gesetz verlangt, dass nach dem Bolzenschuss innerhalb von 60 Sekunden der Entbluteschnitt durchgeführt werden muss. Laut Auflage der Behörden darf dieser allerdings nicht auf der Wiese, sondern nur am flüssigkeitsdichten Fahrzeug erfolgen. Metzger Sieberer: "Diese Vorgabe ist durchaus eine Herausforderung. Das Tier muss nach der Betäubung aus der Fixierung gelöst und dann sofort mit einer Winde auf den Hänger gezogen werden. Bei der Probeschlachtung standen die Behördenvertreter mit der Stoppuhr parat."
Warum die Genehmigung so lange dauert, hat viele Gründe. Es braucht am Betrieb oder am Fahrzeug eine eigene Fixiereinrichtung zur Betäubung. Das Gesetz verlangt, dass nach dem Bolzenschuss innerhalb von 60 Sekunden der Entbluteschnitt durchgeführt werden muss. Laut Auflage der Behörden darf dieser allerdings nicht auf der Wiese, sondern nur am flüssigkeitsdichten Fahrzeug erfolgen. Metzger Sieberer: "Diese Vorgabe ist durchaus eine Herausforderung. Das Tier muss nach der Betäubung aus der Fixierung gelöst und dann sofort mit einer Winde auf den Hänger gezogen werden. Bei der Probeschlachtung standen die Behördenvertreter mit der Stoppuhr parat."
Erste Winde war zu langsam
Im ersten Versuch scheiterte die Genehmigung an der zu langsamen Winde. Sieberer ließ sich dennoch nicht entmutigen und baute eine deutlich stärkere Seilwinde auf seinem zum Schlachtmobil umgerüsteten Tiertransporter auf. Dazu kamen noch Edelstahltanks zum Auffangen des Blutes, Reinigungs- und Desinfektionseinrichtungen sowie Absperrgitter, die ein gefahrloses Arbeiten ermöglichen. Um den finanziellen Aufwand in Grenzen zu halten, hat der handwerklich geschickte Metzger einiges in Eigenregie gemacht. Sieberer: "Der Aufwand ist nicht gering und manche schütteln den Kopf, wenn man erklärt, dass die Zeitvorgabe für die Genehmigung auf die Sekunde genau eingehalten werden muss." Die neue Winde schafft 20 Meter in der Minute, das Tier ist nun nach weniger als 50 Sekunden im Hänger - erklärt er nicht ohne Stolz.
Lange Liste an interessierten Bauern
Ob sich die Investitionen für den Metzger bei einer Schlachtgebühr von gut 100 Euro je Tier rechnen? Diese Frage lässt er selbst unbeantwortet. "In der öffentlichen Diskussion reden wir viel über Tierschutz, wie wichtig kleine Betriebe, die extensive Tierhaltung und Lebensmittel aus der Region sind. In der Praxis gibt es dann viele Hürden und wenig Lösungsansätze. Ich will damit einen Beitrag leisten, weil vielen Tierhaltern diese Art der stressfreien Schlachtung ein echtes Anliegen ist." Schon jetzt hat Sieberer eine lange Liste an Anfragen von Bäuerinnen und Bauern, die gerne seine Dienste in Anspruch nehmen würden. Nicht wenige davon kommen aus dem Nachbarbundesland Salzburg. Da die Tiere spätestens zwei Stunden nach dem Entbluteschnitt im Schlachtbetrieb eintreffen müssen, ist der Aktionsradius auf maximal 60 - 80 km begrenzt. Der Metzger hofft daher, dass künftig weitere Schlachtbetriebe diesen Service anbieten werden. Bei der Genehmigung der mobilen Anlagen steht er mit seinen Erfahrungen gerne zur Seite. "Auch für die Behörden waren es die ersten Verfahren. Ich hoffe doch, dass bei künftigen Genehmigungen diese Erfahrungen hilfreich sein werden."