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Renaturierung: Fragen und Antworten

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26.06.2024 | von Rosemarie Wilhelm

20 Prozent der Landesfläche betroffen – Land- und Forstwirtschaft muss eingebunden und gehört werden! Pflanzenbauchef Arno ­Mayer beantwortet – soweit bekannt – 14 zentrale Fragen über das EU-Renaturierungsgesetz.

Steilflächenmahd.jpg © F. Kogler
© F. Kogler

Was bedeutet ­Renaturierung?

Mit der Renaturierung ist die Wiederherstellung der Natur gemeint. Geschädigte Ökosysteme sollen wiederhergestellt werden – ihr Zustand soll also verbessert werden. So sollen bis 2030 innerhalb der EU 20 Prozent der Landesflächen durch effektive Maßnahmen wieder naturnah werden.

Worum geht es bei der Verordnung?

Die Wiederherstellung von geschädigten Ökosystemen ist das Ziel dieser Verordnung. ­Österreich muss nun einen nationalen Wiederherstellungsplan erarbeiten. Von diesem nationalen Plan wird die konkrete Umsetzung in der Steiermark abhängen.

Wer ist davon betroffen?

Die Maßnahmen und Einschränkungen treffen an sich alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche, Städte, Siedlungen und die gesamte Infrastruktur, da durch sie natürliche Lebensräume zerschnitten werden. Land- und forstwirtschaftliche Flächen sind natürlich beim Großteil der Maßnahmen betroffen.

Gewerbe, Industrie, Städte und Tourismus: Wie schaut es bei diesen Branchen aus?

Es ist unrealistisch, dass Maßnahmen im größeren Umfang für Städte und Industriegebiete geplant werden. In erster Linie geht es bei der Natur-Wiederherstellung um bestimmte Lebensraumtypen von Wäldern, Mooren und Wiesen sowie um die Verbesserung des Lebensumfeldes von bestimmten Säugetierarten wie beispielsweise von Luchs, Wolf und von bestimmten Insektenarten. Sie müssen in einen „guten Zustand“ gebracht werden – unabhängig davon, wo sich diese Lebensräume ­befinden.

Welche Maßnahmen müssen betroffene Betriebe umsetzen?

Welche Maßnahmen umzusetzen sind, wird im nationalen Wiederherstellungsplan ersichtlich sein. Der weitreichende Maßnahmenkatalog im Anhang der Verordnung zeigt, dass einschneidende Änderungen in der bisherigen Landbewirtschaftung notwendig sein werden. Angeführt sind Pflanzenschutzmittel- und Düngemittelverbote sowie auch die teilweise Aufgabe der Holzernte.

Kann die Umsetzung freiwillig erfolgen oder wird sie verpflichtend vorgeschrieben?

In der Verordnung ist nicht festgehalten, dass die Maßnahmen auf freiwilliger Basis erfolgen sollen und dass allfällige Einbußen, Bewirtschaftungseinschränkungen etc. auch entschädigt werden müssen. Eine Ausnahme stellt hier das Thema der Wiedervernässung von landwirtschaftlichen Nutzflächen dar. Hier ist die Freiwilligkeit verankert. Werden bestimmte Maßnahmen zur Erreichung der Ziele nicht gesetzt, könnten sie allerdings zukünftig als Grundvoraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln jeglicher Art vorgeschrieben und damit Teil der sogenannten Glöz-Bestimmungen in der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) werden.

Müssen ­begradigte Flüsse, ­drainagierte Flächen oder trockengelegte Moore in ihren Ursprungszustand zurückgeführt werden?

Die Wiedervernässung von entwässerten Moorböden wird als Natur-Wiederherstellungsmaßnahme angeführt. Es ist davon auszugehen, dass Österreich das auch umsetzen muss, da ansonsten ein Vertragsverletzungsverfahren mit massiven Strafzahlungen droht. Renaturierungsprojekte an Flüssen, wie in Gosdorf, wurden auch bisher schon umgesetzt.

Müssen Wälder außer Nutzung gestellt werden?

Die Mitgliedsstaaten können einen bestimmten Totholzanteil für manche Regionen oder Waldgesellschaften in ihren Wiederherstellungsplänen vorschreiben. Es können aber auch andere Maßnahmen gewählt werden. Beispielsweise soll die Maßnahme „Entstehung heimischer Altwälder und reifer Bestände durch die Aufgabe der Holzernte“ umgesetzt werden. De facto heißt das, dass in bestimmten Regionen der Staat Österreich einen hohen Totholzanteil sicherstellen muss.

Drohen Flächenstilllegungen oder Enteignungen?

Es ist keine automatische Enteignung zur Erreichung der Zielvorgaben vorgesehen. In der Verordnung ist nicht festgehalten, dass die Maßnahmen auf freiwilliger Basis erfolgen sollen und dass allfällige Einbußen, Bewirtschaftungseinschränkungen etc. auch entschädigt werden müssen. Eine Ausnahme stellt hier das Thema der Wiedervernässung dar. Eines der Ziele in der Verordnung ist, dass Landschaftsteile, die bisher produktiv genutzt werden, künftig anders oder gar nicht genutzt beziehungsweise bewirtschaftet werden. Die Summe der Maßnahmen könnte je nach Ausgestaltung des nationalen Plans eine sehr große Einschränkung für einen Land- und Forstbetrieb bedeuten.

Kommt es zu einem Wettbewerb der Flächen?

Die „allgemeinen“ Wiederherstellungsziele auf 20 Prozent der Landesfläche, die Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensraumtypen und die Ausweitung von Flächen für Lebensraumvernetzung werden natürlich die land- und forstwirtschaftlichen Produktionsflächen verringern. Besonders bei den Ackerflächen wird Druck sehr rasch bemerkbar werden. Die Konkurrenz wird in manchen Gebieten der Steiermark natürlich einen größeren Einfluss auf die Pachtpreisgestaltung haben!

Welche Auswirkungen hat die Renaturierung auf die Preise, Erträge und Importe?

Studien zum „Green Deal“, dessen Herzstück die Renaturierungs-Verordnung sein soll, belegen, dass Maßnahmen wie Pflanzenschutz- und Düngemittelverbote, jedenfalls zu deutlichen Ertragsrückgängen und zu steigenden Verbraucherpreisen innerhalb der EU führen. Je nach Kultur sind Produktionsrückgänge von bis zu 20 Prozent und Preissteigerungen von bis zu 42 Prozent möglich. Auch Importe würden zunehmen.

Was ist hinsichtlich Bürokratie zu erwarten?

Die umfangreichen neuen Vorgaben an die Mitgliedsstaaten, der Detailgrad der zu erarbeitenden Wiederherstellungspläne sowie neue Berichtspflichten und Monitoring werden hohe Kosten verursachen und personelle Ressourcen binden. Der gesamte Prozess wird über weite Teile von den Behörden an technische Büros ausgelagert werden müssen. Für betroffene Landwirte steigt der bürokratische Aufwand erheblich.

Wer bezahlt die Kosten der ­Renaturierung?

Die Kosten der Renaturierung werden mit mindestens 154 Milliarden Euro für die gesamte EU beziffert. Für Österreich gibt es Kostenschätzungen in der Höhe von insgesamt 10,7 Milliarden Euro. Zusätzliches Geld ist aktuell dafür nicht vorgesehen. Die Verordnung verweist bei der Finanzierung auf bestehende EU-Mittel sowie auf nationale Mittel. Bei den Verhandlungen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU wird man ausreichende Mittel für die Renaturierung jedenfalls stark einfordern müssen.

Wie schaut der weitere Fahrplan aus?

Es muss schnellstmöglich Klarheit zum weiteren Fahrplan geschaffen werden. Ganz wichtig ist die Einbindung der Land- und Forstwirtschaft bei der Erarbeitung des nationalen Natur-Wiederherstellungsplanes. Die Grundeigentümer müssen an den Verhandlungstisch! Denn bis 2030 sind in einem ersten Schritt für einen Teil der Maßnahmen innerhalb der Natura 2000-Gebiete konkrete Umsetzungsschritte angekündigt. Davon sind zehn Prozent der Nutzflächen in Österreich betroffen.
"Je nach Kultur sind Produktionsrückgänge von bis zu 20 Prozent möglich!"
Arno Mayer, Leiter Abteilung Pflanzen

Alleingang beim Renaturierungsgesetz: Anzeige gegen Umweltministerin

Österreich war bei der Abstimmung zum EU-Renaturierungsgesetz das Zünglein an der Waage für die qualifizierte Mehrheit. Umweltministerin Leonore Gewessler von den Grünen stimmte gegen den Willen des Koalitionspartners für das Gesetz. Bis zuletzt war unklar, ob die nötige qualifizierte Mehrheit (55 Prozent der EU-Länder, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren) zustande kommt. Am Ende stimmten beim EU-Rat in Luxemburg 20 der 27 Mitgliedsstaaten dafür, deren Bevölkerung in Summe 66,07 Prozent der EU-Bevölkerung ausmacht. Hätte Österreich sich also enthalten oder dagegen gestimmt, wäre keine Mehrheit für das EU-Gesetz zustande gekommen. Italien, Ungarn, Polen, Finnland und Schweden stimmten dagegen. Belgien enthielt sich.

Umstritten: Das Renaturierungsgesetz als Teil des Green Deals ist nicht nur in Österreich, sondern auch zwischen den EU-Institutionen höchst umstritten. Seit 2019 wird verhandelt, im EU-Agrarausschuss fällt der Gesetzesentwurf durch.
Nach einem heftigen politischen Schlagabtausch im Plenum des EU-Parlaments stimmt im Juli 2023 eine knappe Mehrheit der EU-Abgeordneten (336 zu 300) für das Gesetz. Die Positionen waren somit abgesteckt, es folgten die sogenannten Trilog­verhandlungen von Kommission, Parlament und Rat. Dabei kam es im November 2023 noch zu Entschärfungen, die im Februar 2024 vom EU-Parlament abermals mit nur einer knappen Mehrheit angenommen wurden. Die noch ausstehende Ratsentscheidung wird dann im März 2024 abgesagt. Im April 2024 geben die Bundesländer eine einheitliche Länderstellungnahme ab, die Umweltministerin Gewessler die Zustimmung im EU-Rat verwehrt. Eine solche Stellungnahme können Länder in Angelegenheiten abgeben, in denen die Gesetzgebung Ländersache ist. Im Mai signalisieren dann die Bundesländer Wien und Kärnten ihre Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz, scheren aber nicht offiziell aus der einheitlichen Länderstellungnahme aus. Bundeskanzler Karl Nehammer und Bundesminister Norbert Totschnig bekräftigen knapp vor der EU-Wahl ihr Nein: Die Verordnung sei ein „dramatisches Beispiel für den Überregulierungswahn in Brüssel“. Sie pochen darauf, dass laut Ministeriengesetz Gewessler in dieser Frage nicht allein entscheiden kann, sondern sich mit Landwirtschafts-, Finanz- und Europaministerium abstimmen müsse. Dennoch stimmt die grüne Umweltministerin am 17. Juni für das Gesetz.

Anzeigen: Dieser Alleingang der Umweltministerin führt zu einer veritablen Regierungskrise. Die Volkspartei und der Bauernbund bringen daraufhin Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen die Umweltministerin ein. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt kommt zum Schluss, dass die Ministerin an die einheitliche Länderstellungnahme gebunden ist.
 

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