Regierung entlastet und stellt Forstpaket auf Beine
Es ist ein Zukunftspaket, das den Namen verdient. Insgesamt unterstützt die Bundesregierung die bäuerlichen Familienbetriebe mit 400 Millionen Euro. 50 Millionen Euro sind für Entlastungen im Bereich der Sozialversicherung und Steuern vorgesehen, 350 Millionen Euro für Investitionen in zukunftsfitte Wälder. „Es ist ein spürbares Signal an unsere land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und die bäuerlichen Familien“, unterstreicht Kammerpräsident Franz Titschenbacher. Und Vizepräsidentin Maria Pein ergänzt: „Die für 2021 geplante Entlastung bei der Sozialversicherung und im Steuerbereich kommt rückwirkend ab Jänner 2020.“ Ein Teil der Entlastung trifft die Pauschalierungsgrenzen, die Tierhaltern und Obstbauern zugute kommen (unten). Damit und mit weiteren sozialversicherungsrechtlichen Erleichterungen werden langjährige Forderungen der Bauernvertretung umgesetzt. So auch die Herabsetzung des fiktiven Ausgedinges, wodurch betroffene Mindestpensionen im Schnitt um 450 Euro jährlich steigen. Oder der Wegfall des 0,5%igen Solidaritätsbeitrages, wovon alle Bauernpensionisten profitieren. Pein: „Das ist wohlverdient, sie haben immer fleißig gearbeitet und unser Land aufgebaut.“
Forstpaket
„Es hilft die Zukunft unserer Wälder in herausfordernden Zeiten sichern und ist ein klares Bekenntnis zur Forst- und Holzwirtschaft, für eine aktive Waldbewirtschaftung und zum Werkstoff Holz“, betont der Kammerpräsident.
WICHTIGE PAUSCHALIERUNGSGREZEN FALLEN
120-Vieheinheiten-Grenze, 60-Hektar-Grenze und die Zehn-Hektar-Grenze im Obstbau
Die Abschaffung der Vollpauschalierungsgrenzen für 120 tatsächlich erzeugte und gehaltene Vieheinheiten sowie 60 Hektar bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftlich genutzte Fläche wirkt sich positiv auf den Rinder- und Schweinesektor aus.
Für einen Milchviehbetrieb war bislang die 60-Hektar-Grenze der begrenzende Faktor. Es konnten maximal 63 Milchkühe mit der gesamten weiblichen Nachzucht gehalten werden. Künftig greift die 400.000 Euro-Umsatzgrenze ab einer Jahresproduktion von rund 950.000 Kilo verkaufter Milch (Annahme: 34,16 Cent je Kilogramm) mit anteiligem Verkauf von Schlacht- und Zuchtvieh sowie Mastkälbern. Bei der Rindermast greifen die Grenzen aufgrund der kleinen Betriebsstruktur kaum.
In der Schweinemast konnten bislang aufgrund der 120-Vieheinheiten-Grenze maximal 2.000 Mastschweine pro Jahr verkauft werden. Auf der Basis der 400.000 Euro Umsatzgrenze können es künftig 2.580 Mastschweine (Annahme: 155 Euro je Mastschwein) sein. „In kombinierten Zucht- und Mastbetrieben können statt 60 künftig 100 Zuchtsauen gehalten werden“, sagt Tierzuchtchef Horst Jauschnegg. Für Ferkelerzeuger liegt die Grenze weiterhin bei 205 bis 220 Zuchtsauen (Achtung: die genannten Werte basieren auf Durchschnittspreisen und Arbeitskreis-Ergebnissen der Jahre 2014 bis 2019).
Auch eine langjährige Forderung der Bauernvertretung für die Obstbauern wurde erreicht: Die Zehn-Hektar-Grenze im Obstbau für die Vollpauschalierung wurde gestrichen. „Damit ist eine Blockade für die sinnvolle Weiterentwicklung der Betriebe gefallen“, sagt Obstbauchef Herbert Muster. Für Betriebe, die diese Grenze überschreiten, ergeben sich steuerliche Erleichterungen und deutlich weniger Bürokratie. Das Einkommen errechnet sich aus dem Einheitswert. Positiv ist auch die Erhöhung der Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 40.000 Euro. „Davon profitieren auch Obstverarbeiter“, sagt Muster.
Die Abschaffung der Vollpauschalierungsgrenzen für 120 tatsächlich erzeugte und gehaltene Vieheinheiten sowie 60 Hektar bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftlich genutzte Fläche wirkt sich positiv auf den Rinder- und Schweinesektor aus.
Für einen Milchviehbetrieb war bislang die 60-Hektar-Grenze der begrenzende Faktor. Es konnten maximal 63 Milchkühe mit der gesamten weiblichen Nachzucht gehalten werden. Künftig greift die 400.000 Euro-Umsatzgrenze ab einer Jahresproduktion von rund 950.000 Kilo verkaufter Milch (Annahme: 34,16 Cent je Kilogramm) mit anteiligem Verkauf von Schlacht- und Zuchtvieh sowie Mastkälbern. Bei der Rindermast greifen die Grenzen aufgrund der kleinen Betriebsstruktur kaum.
In der Schweinemast konnten bislang aufgrund der 120-Vieheinheiten-Grenze maximal 2.000 Mastschweine pro Jahr verkauft werden. Auf der Basis der 400.000 Euro Umsatzgrenze können es künftig 2.580 Mastschweine (Annahme: 155 Euro je Mastschwein) sein. „In kombinierten Zucht- und Mastbetrieben können statt 60 künftig 100 Zuchtsauen gehalten werden“, sagt Tierzuchtchef Horst Jauschnegg. Für Ferkelerzeuger liegt die Grenze weiterhin bei 205 bis 220 Zuchtsauen (Achtung: die genannten Werte basieren auf Durchschnittspreisen und Arbeitskreis-Ergebnissen der Jahre 2014 bis 2019).
Auch eine langjährige Forderung der Bauernvertretung für die Obstbauern wurde erreicht: Die Zehn-Hektar-Grenze im Obstbau für die Vollpauschalierung wurde gestrichen. „Damit ist eine Blockade für die sinnvolle Weiterentwicklung der Betriebe gefallen“, sagt Obstbauchef Herbert Muster. Für Betriebe, die diese Grenze überschreiten, ergeben sich steuerliche Erleichterungen und deutlich weniger Bürokratie. Das Einkommen errechnet sich aus dem Einheitswert. Positiv ist auch die Erhöhung der Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 40.000 Euro. „Davon profitieren auch Obstverarbeiter“, sagt Muster.
Mit diesem Paket entlasten wir und setzen Anreize für Investitionen in die Forstwirtschaft.
Wesentliche Forderungen der Bauernvertretung werden damit umgesetzt.
Erleichterungen bei Sozialversicherung und Steuern gelten rückwirkend ab 1. Jänner 2020.
DAS ENTLASTUNGS- UND INVESTITIONSPAKET
Neue Perspektiven für die heimische Land- und Forstwirtschaft durch 400 Millionen Euro starkes Entlastungs- und Investitionspaket.
Erleichterungen
Diese werden auch Tierhalter und Obstbauern spüren, weil wichtige Pauschalierungsgrenzen fallen: die 120-Vieheinheit-Grenze, die 60-Hektar-Grenze für bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Zehn-Hektar-Grenze im Obstbau. Von der höheren Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten und deren Valorisierung profitieren Betriebe mit Direktvermarktung, Almausschank und Kommunaldienstleistungen. Die Absenkung des fiktiven Ausgedinges von 13 auf zehn Prozent erhöht betroffene Mindestpensionen im Schnitt um 450 Euro im Jahr. Positiv für alle bäuerlichen Pensionisten ist auch die Streichung des 0,5-prozentigen Solidaritätszuschlages, den nur die Bauernpensionisten bezahlen (RoW).
Erleichterungen
Diese werden auch Tierhalter und Obstbauern spüren, weil wichtige Pauschalierungsgrenzen fallen: die 120-Vieheinheit-Grenze, die 60-Hektar-Grenze für bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Zehn-Hektar-Grenze im Obstbau. Von der höheren Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten und deren Valorisierung profitieren Betriebe mit Direktvermarktung, Almausschank und Kommunaldienstleistungen. Die Absenkung des fiktiven Ausgedinges von 13 auf zehn Prozent erhöht betroffene Mindestpensionen im Schnitt um 450 Euro im Jahr. Positiv für alle bäuerlichen Pensionisten ist auch die Streichung des 0,5-prozentigen Solidaritätszuschlages, den nur die Bauernpensionisten bezahlen (RoW).
ENTLASTUNG: SOZIALVERSICHERUNG
50 Millionen Euro machen die Entlastungen im Sozialversicherungs- und Steuerbereich aus. „Sie gelten rückwirkend ab 1. Jänner 2020 und kommen ein Jahr früher als geplant“, unterstreicht Vizepräsidentin Maria Pein. Die Erleichterungen:
- Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage wird angeglichen. Und zwar auf das allgemeine Niveau für Versicherte. Einheitswertbetriebe werden pro Jahr mit bis zu 320 Euro, Optionsbetriebe mit bis zu 930 Euro pro Jahr entlastet.
- Absenkung des fiktiven Ausgedinges von 13 auf zehn Prozent. Betroffene Mindestpensionisten erhalten im Schnitt um 450 Euro mehr pro Jahr.
- Hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr. Mit der Anhebung der Pensionsversicherungsbeitrags-Grundlage wird ein Anreiz zur Betriebsübernahme geschaffen, die Kosten übernimmt die öffentliche Hand. Betriebe mit einem Einheitswert von 20.000 Euro werden pro Person und Jahr mit 1.140 Euro entlastet. Bei einem Einheitswert von 40.000 Euro wird um 1.590 Euro entlastet und bei 80.000 Euro um 2.050 Euro.
- Streichung des Solidarbeitrages der Pensionisten auf alle Pensionen. Davon profitieren alle bäuerlichen Pensionisten. Dieser Solidaritätsbeitrag von 0,5 Prozent wird aus historischen Gründen nur bei den bäuerlichen Pensionisten abgezogen.
- Anpassung der Pauschalierungsgrenzen bei gleichzeitiger Beibehaltung der Obergrenze für die Vollpauschalierung von 75.000 Euro Einheitswert. Es fällt die 120-Vieheinheiten-Grenze sowie die 60-Hektar-Grenze für bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftlich genutzte Flächen bei der Vollpauschalierung. Abgeschafft werden die Vollpauschalierungsgrenzen für zehn Hektar Intensivobstanlagen für Tafelobst. Diese Betriebe können ihre Gewinne wieder vollpauschaliert ermitteln.
- Umsatzgrenze bei Nebentätigkeiten auf 40.000 Euro mit künftiger Valorisierung angehoben. Bisher betrug diese 33.000 Euro. Durch die Anhebung samt Valorisierung profitieren landwirtschaftliche Betriebe mit Direktvermarktung,
Almausschank oder Kommunaldienstleistungen. - Gewinnglättung zur Absicherung der Betriebe gegen Preis- und Ertragsschwankungen. Um schlechte Ernte- und Produktionsjahre, unter anderem als Folge des Klimawandels, steuerlich besser ausgleichen zu können, soll die Besteuerung von landwirtschaftlichen Einkommen auf Antrag über einen dreijährigen Durchrechnungszeitraum erfolgen.
- Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht. Die umsatzabhängige Buchführungsgrenze wird auf die allgemein gültige Umsatzgrenze für alle Unternehmen von 550.000 auf 700.000 Euro angehoben. Bisher war nur die Landwirtschaft auf 550.000 Euro beschränkt.
- Änderung der forstlichen Bewertungsrichtlinien beim Einheitswert. Hektarsätze beim Einheitswert werden bei Kalamitäten angepasst. Bei Antrag auf Wertfortschreibung (bei bestehenden Wertfortschreibungsgrenzen) erfolgt eine Reduktion der Hektarsätze um 30 Prozent, wenn die Waldfläche durch 20 Prozent geschädigt ist.
- Teilpauschalierung: Höhere pauschale Betriebsausgaben. Für die auf Waldnutzungen infolge höherer Gewalt entfallenden Betriebseinnahmen wird ein 20-prozentiger Zuschlag zu den pauschalen Betriebsausgaben eingeführt.
- Übertragung „Stiller Reserven“. Derzeit gilt die Hälfte der Einkünfte aus Kalamitätsnutzung als übertragbare stille Reserve. Dieser Anteil wird auf 70 Prozent erhöht. Ermöglicht wird die Übertragung der stillen Reserve auch auf Gebäude, Grund und Boden. Die Übertragung ist dabei auch auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden, Grund und Boden zulässig.
FORSTPAKET: PERSPEKTIVEN FÜR DIE WALDBESITZER
350 Millionen Euro hat die Bundesregierung für Investitionen in zukunftsfitte Wälder ermöglicht. „Mit diesem Paket schaffen wir Perspektiven für die Waldbesitzer“, sagt Präsident Franz Titschenbacher. Was wird unterstützt?
- Wiederaufforstung nach Schadereignissen. Rasche Wiederaufforstung zur nachhaltigen Sicherstellung der Waldfunktionen.
- Errichtung klimafitter Wälder durch Waldpflege. Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung, um vitale und klimafitte Wälder zu erhalten und künftige Schäden zu vermeiden.
- Abgeltung von klimawandelbedingten Käferschäden. Abgeltung für den eingetretenen Wertverlust, wenn Forstschutzmaßnahmen umgesetzt wurden.
- Nass- und Trockenlager. Errichtung von Lagerstätten, um Schadholz rasch aus dem Wald zu bringen.
- Mechanische Entrindung als Forstschutz. Abgeltung des Mehraufwandes bei Verwendung von mechanischen Entrindungseinrichtungen.
- Waldbrandprävention und -bekämpfung. Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden.
- Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biokraftstoffen. Eine Forschungsanlage zur Erzeugung von Holzgas und Kraftstoffen aus Holz soll errichtet werden.
- Klimafitte Wälder als Forschungsschwerpunkt. Praxisorientierte angewandte Forschungsprojekte zur Unterstützung klimafitter Wälder werden umgesetzt.
- Holzbau-Offensive. Maßnahmenbündel zur vermehrten Verwendung von Holz als Ersatz von C02-intensiven Baustoffen und zur Speicherung von C02 in Holzbauten.
- Stärkung der Biodiversität. Ausbau des Naturwaldreservatnetzes und Schaffung von Trittsteinbiotopen für erhaltenswerte Waldelemente
SCHÄBIGE ENTGLEISUNG
Schäbig, respektlos und beschämend – einfach unfassbar! So tritt man Altbäuerinnen und Altbauern, die oft von frühester Jugend an unser Land wiederaufgebaut haben, nicht entgegen. Und schon gar nicht, wenn sie für ihre lebenslange, harte Arbeit weniger als die Mindestpension beziehen. Trotzdem war die ältere Generation bewusste Zielscheibe einer massiven politischen Attacke, die den Neid in der Gesellschaft anheizen sollte. Und man wollte allen Ernstes den falschen Anschein erwecken, dass auf alle Bauernpensionisten und Bauern ein Geldregen niederprasselt. Der Anlass: die Herabsetzung des fiktiven Ausgedinges durch das Entlastungspaket der Bundesregierung. Weil dadurch rückwirkend die geringsten Bauernpensionen wohlverdient aufgebessert werden, bei denen für Wohnen und Kost am Hof ein bestimmter Betrag abgezogen wird, waren sie, vom Gewerkschaftsboss abwärts, unter heftigem Beschuss politischer Akteure.
Liebe Altbäuerinnen und Altbauern, derart schäbige Entgleisungen verdient niemand, am allerwenigsten jene, die in kargen Zeiten unser Land zu dem gemacht haben, was es heute ist. Danke dafür!