Rebzikade: Was Weinbauern und Hausgartenbesitzer tun müssen
Die Goldgelbe Vergilbung (Flavescence dorée, GFD) ist gemäß EU-Recht eine meldepflichtige Quarantänekrankheit. Sie kann ohne Gegenmaßnahmen zu erheblichen Ertragsverlusten führen und breitet sich über die Amerikanische Rebzikade (ARZ) rasch im Bestand aus. Jeder Verdachtsfall muss umgehend an den zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienst (abt10-haidegg@stmk.gv.at) gemeldet werden. In professionellen Weinbaubetrieben sind Rodung und Zikadenbekämpfung behördlich vorgeschrieben.
Auch Hausgartenbesitzer
Auch im Hausgarten gilt Meldepflicht und sachgerechte Entfernung infizierter Reben. Weinbaubetriebe haben ein regelmäßiges Monitoring, koordiniert mit dem Pflanzenschutzdienst, professionellen Pflanzenschutz und allfällige Rodungen durchzuführen. Große Verantwortung haben auch die Hausgartenbesitzer – sie müssen die Rebstöcke auf die Krankheit kontrollieren und bei Befall Meldungen an die örtliche Behörde machen. Die infizierten Pflanzen sind sicher zu entsorgen.
Was sofort zu tun ist
Die verdächtigen Stöcke sind sofort – mit farbigem Band oder mit einem Forstspray – zu kennzeichnen. Weiters ist eine Foto- und Standortdokumentation anzufertigen. Sofort sind der amtliche Pflanzenschutzdienst des Landes sowie die Beratungsexperten der Landwirtschaftskammer Steiermark (stmk.lko.at/warndienst-weinbau) zu informieren. Folgende Maßnahmen sind umgehend zu ergreifen:
- Der oberirdische Teil des Stockes ist sofort abzutrennen. Das unterbricht die Saugtätigkeit der Amerikanischen Rebzikade und stoppt die Weiterverbreitung.
- Rodung des Wurzelstocks vor dem Neuaustrieb.
- Keine Teilrückschnitte: nur vollständige Entfernung ist rechtskonform und fachlich wirksam
Früherkennung
Wie oft kontrollieren?
Weinbaubetriebe und Hausgartenbesitzer müssen unbedingt von Mai bis Juli die Bestände kontrollieren. Die Symptome sind vor allem am Morgen deutlich sichtbar. Sind die Weingärten mit Hagelnetz geschützt, dann sollte besonders gründlich geprüft werden.
Frühstadium:
Es verrieseln die Gescheine, die Blätter stellen sich dachziegelartig und vergilben leicht.
Spätstadium:
Blätter rollen sich ein, sie vergilben mit rötlicher Färbung. Triebe bleiben unverholzt und weich, die Trauben bleiben klein und sind nicht mehr knackig.
Weinbaubetriebe und Hausgartenbesitzer müssen unbedingt von Mai bis Juli die Bestände kontrollieren. Die Symptome sind vor allem am Morgen deutlich sichtbar. Sind die Weingärten mit Hagelnetz geschützt, dann sollte besonders gründlich geprüft werden.
Frühstadium:
Es verrieseln die Gescheine, die Blätter stellen sich dachziegelartig und vergilben leicht.
Spätstadium:
Blätter rollen sich ein, sie vergilben mit rötlicher Färbung. Triebe bleiben unverholzt und weich, die Trauben bleiben klein und sind nicht mehr knackig.
Meldung
Pflanzenschutzwarndienste:
Empfehlung:
- warndienst.lko.at
- WhatsApp-Kanal Weinbauverband Steiermark
- Weinbau-Warnmeldung Nr. 6/2025 Amerikanische Rebzikade
Empfehlung:
- Insektizide nach Warndienstmeldung einsetzen.
- Aushängen von Gelbtafeln bei Hausgärten und Weinlauben.
- Nach zehn bis 14 Tagen Kontrolle des Larvennachwuchses.
- Bei hohem Befall Rücksprache mit Weinbauberater und Pflanzenschutzdienst.