Qualitätsstandards für Obst
Im Handel gelten für viele Obstsorten festgelegte Standards, um eine einheitliche Qualität und eine ansprechende Optik sicherzustellen. Für die heimischen Obstarten wie Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Pfirsiche und Nektarinen gibt es spezielle Vorschriften, die eine Sortierung überwiegend nach Größe und Farbe erfordern. Die Einteilung erfolgt in die Kategorien Extra, Klasse I und Klasse II. Obst der Kategorie Extra zeigt die höchste Qualität und ist nahezu makellos. Bei Klasse I sind kleinere optische Mängel erlaubt, während Klasse II auch Früchte mit deutlich sichtbaren äußeren Fehlern umfasst, solange grundlegende Mindeststandards erfüllt sind.
Obstarten, die nicht unter diese spezifischen Standards fallen, müssen den allgemeinen Vermarktungsnormen entsprechen. Diese fordern, dass das Obst gesund, sauber, frei von Schädlingen und Beschädigungen sowie in einem angemessenen Reifezustand angeboten wird. Auch das Herkunftsland muss gekennzeichnet sein. Abweichungen sind bis zu einem Anteil von maximal 10% der Charge zulässig.
Produkte, die direkt ab Hof verkauft oder speziell für die Verarbeitung oder Tierfütterung bestimmt sind, fallen nicht unter diese Normen. Ebenso sind geschnittenes und verzehrfertiges Obst ausgenommen. Diese Standards beziehen sich weitgehend nur auf die äußerlichen Merkmale der Früchte und lassen den Aspekt Geschmack unberücksichtigt. Dies führt dazu, dass Produktion und Handel weiter an der optischen Perfektionierung arbeiten und die innere Qualität nicht mehr alle Kunden überzeugt.
Direktvermarkter:innen, die im direkten Austausch mit ihren Kund:innen stehen, haben vielfach bereits eine andere Prioritätensetzung,- das Obst muss schmecken. Im Handel spielt derzeit noch zu sehr die optische Erscheinung und die maximale Haltbarkeit eine Rolle.
Marktzahlen deuten darauf hin, dass der Frischobstkonsum bei vielen jungen Konsument:innen zugunsten von verarbeiteten Lebensmitteln und Snacks abnimmt. In Anbetracht dieser Gefahr, sollte dem Geschmack von Frischobst wieder mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Obstarten, die nicht unter diese spezifischen Standards fallen, müssen den allgemeinen Vermarktungsnormen entsprechen. Diese fordern, dass das Obst gesund, sauber, frei von Schädlingen und Beschädigungen sowie in einem angemessenen Reifezustand angeboten wird. Auch das Herkunftsland muss gekennzeichnet sein. Abweichungen sind bis zu einem Anteil von maximal 10% der Charge zulässig.
Produkte, die direkt ab Hof verkauft oder speziell für die Verarbeitung oder Tierfütterung bestimmt sind, fallen nicht unter diese Normen. Ebenso sind geschnittenes und verzehrfertiges Obst ausgenommen. Diese Standards beziehen sich weitgehend nur auf die äußerlichen Merkmale der Früchte und lassen den Aspekt Geschmack unberücksichtigt. Dies führt dazu, dass Produktion und Handel weiter an der optischen Perfektionierung arbeiten und die innere Qualität nicht mehr alle Kunden überzeugt.
Direktvermarkter:innen, die im direkten Austausch mit ihren Kund:innen stehen, haben vielfach bereits eine andere Prioritätensetzung,- das Obst muss schmecken. Im Handel spielt derzeit noch zu sehr die optische Erscheinung und die maximale Haltbarkeit eine Rolle.
Marktzahlen deuten darauf hin, dass der Frischobstkonsum bei vielen jungen Konsument:innen zugunsten von verarbeiteten Lebensmitteln und Snacks abnimmt. In Anbetracht dieser Gefahr, sollte dem Geschmack von Frischobst wieder mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.