Qplus-Rind-Förderung für heuer noch möglich
Wer sich rasch für das Programm Qplus Rind anmeldet, kann für 2021 noch die De-minimis-Förderung in Anspruch nehmen. Je nach Anzahl der Tiere sind das zwischen 1.000 und 2.400 Euro (Tabelle). Sehr knapp wird es für jene Betriebe, die noch keine AMA-Gütesiegelbetriebe sind.
Was ist Qplus Rind und wer kann teilnehmen?
Qplus Rind ist ein freiwilliges Programm zur Qualitätsverbesserung und zur Verbesserung der Tiergesundheit in der Mutterkuhhaltung, der Rinder- und Kälbermast. Teilnehmen können Betriebe mit einem AMA-Gütesiegelvertrag und mit der AMA-Zusatzvereinbarung Modul Qplus Rind. Zusätzlich ist ein Vertrag mit einer Abwicklungsstelle notwendig. Betriebe mit mehr als fünf vermarkteten Schlachtstieren, -kalbinnen-, -ochsen oder Kälbern und die Halter von mehr als fünf Mutterkühen können teilnehmen.
Wer sind die Abwicklungsstellen?
Die Abwicklungsstellen betreuen die teilnehmenden Betriebe und melden den Förderungsanspruch an die AMA. Die Förderung wird von der AMA ausbezahlt. Die Abwicklungsstellen verrechnen für ihren Betriebsaufwand eine Teilnahmegebühr. Diese setzt sich aus einem Sockelbeitrag und einem Beitrag je vermarktetem Stück Rind, Kalb beziehungsweise je Mutterkuh zusammen.
Abwicklungsstellen sind:
Abwicklungsstellen sind:
- EZG Steirisches Rind, Büro Graz, Tel. 0316/421877, office@ezg-steirischesrind.at
- Firma Marcher, Tel. 05 9524-2031 oder -2032, qplus@marcher.at
- Firma Ing. Penz, Roswitha Penz, 0664/8344811, roswitha@penz-franz.at
Wie hoch ist die Förderung?
Die Teilnahmegebühr wird zu 100 Prozent der Nettokosten gefördert. Zusätzlich wird von der AMA die De-minimis-Förderung ausbezahlt, die je nach Anzahl der vermarkteten Rinder, Kälber oder der Anzahl der Mutterkühe von 1.000 bis 2.400 Euro pro Betrieb beträgt. Der Betrag von 20.000 Euro pro Betrieb stellt die Obergrenze der gesamten De-minimis-Zahlungen im aktuellen Jahr und in den zwei Vorjahren dar.
Warum sollte ich mich beeilen?
Betriebe, die für 2021 noch die Förderauszahlungen in Anspruch nehmen wollen, müssen sich rasch anmelden, um die De-minimis-Zahlung für das heurige Jahr zu sichern. Wer die nötige AMA-Vereinbarung und den Vertrag bis Jahresende schließt, hat Anspruch auf die volle Förderung für 2021. Die Auszahlung erfolgt 2022.
Wie kann ich einsteigen?
Für Betriebe, die schon einen AMA-Gütesiegelvertrag haben, ist das freiwillige Modul Qplus Rind über die AMA-Zusatzvereinbarung zu beantragen und der Vertrag mit einer Abwicklungsstelle zu errichten.
Betriebe ohne AMA-Gütesiegel müssen einen Erzeugervertrag errichten sowie die kostenpflichtige Erstkontrolle beauftragen. Das kann einige Monate dauern, bis die Freigabe für den Betrieb erfolgt.
Betriebe ohne AMA-Gütesiegel müssen einen Erzeugervertrag errichten sowie die kostenpflichtige Erstkontrolle beauftragen. Das kann einige Monate dauern, bis die Freigabe für den Betrieb erfolgt.
Infos: Rudolf Grabner, Tel. 0316/8050-1424, rudolf.grabner@lk-stmk.at, www.amainfo.at