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Pflege: Angehörigenbonus kommt ab 2023

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30.05.2022 | von Rosemarie Wilhelm

Die lange geforderte Pflegereform steht. Was bringt sie insbesondere für pflegende Angehörige in der Landwirtschaft? Wir sprachen mit Vizepräsidentin ­Maria Pein.

Pflege.jpg © Adobe Stock
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Maria Pein.jpg © LK-Stmk/Foto Fischer

Sind Sie mit dem von der Regierung präsentierten Pflegepaket zufrieden?

MARIA PEIN: Wir haben lange gewartet und wurden auch mehrfach vertröstet. Doch jetzt ist es soweit: In den nächsten zwei Jahren wird die Regierung eine Milliarde Euro für die Pflege ausgeben und mit 20 Maßnahmen spürbare Unterstützung im Pflegebereich bieten. Ich bin hochzufrieden, weil die Pflegereform zahlreiche Neuerungen und Erleichterungen auch für viele pflegende Angehörige bringt. Ihnen wird bei ihrer fordernden Arbeit geholfen.

Ihr Credo war immer: Häusliche vor stationäre Pflege. Wurde mit dem Reformpaket Ihrer Forderung Rechnung getragen?

Ja, für die häusliche Pflege wurde einiges erreicht. Für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen und Demenz wird der Erschwerniszuschlag erhöht. Damit werden 20 Stunden zusätzlich pro Monat für die Pflegestufenberechnung herangezogen. Somit wird leichter eine höhere Pflegestufe erreicht. Davon werden etwa 8.500 Betroffene profitieren.

Bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen wird die erhöhte Familienbeihilfe nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet. Davon profitieren 45.000 Personen, die um 60 Euro pro Monat mehr erhalten. 

Ausgebaut wird auch die Pflegekarenz. Was kann man sich dazu vorstellen?

Für unselbstständig Beschäftigte wird der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz von bisher einem Monat auf drei Monate verlängert. Das ist vor allem für Nebenerwerbsbetriebe interessant. Auch bei der 24-Stunden-Pflege sind Verbesserungen geplant – die unselbstständige Beschäftigung wird attraktiviert. Die Details sind noch in der Ausarbeitungsphase. Die selbstständige 24-Stunden-Betreuung ist davon unberührt und bleibt zusätzlich bestehen.

Was ist aus dem Pflegebonus für pflegende Angehörige geworden?

Ich bin froh, dass sich die Regierung dazu bekennt. Ab 2023 wird es den sogenannten Angehörigenbonus geben. Ab Pflegestufe 4 erhalten selbst-oder weiterversicherte pflegende Angehörige diesen einmal pro Jahr in der Höhe von 1.500 Euro. Damit wird die Pflege zu Hause nach dem Prinzip: „Daheim vor stationär“ aufgewertet. Nach vorsichtigen Schätzungen werden 30.000 Angehörige diesen Bonus erhalten.

Wenn man an Arbeitsspitzen in der Landwirtschaft denkt, schafft die Kurzzeitpflege oft Erleichterungen. Was hat sich in diesem Zusammenhang getan?

Sie wird bisher schon steiermarkweit angeboten. Leider wird sie im bäuerlichen Bereich noch zuwenig beansprucht. Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass eine Auszeit allen Betroffenen gut tut. Daher möchte ich pflegende Angehörige dazu ermutigen, sich eine Kurzzeitpflege auch zu gönnen. Dazu gibt es auch eine Fördermöglichkeit beim Bundessozialamt. Gezielte Informationen und Beratungen dazu können Gemeindekrankenschwestern geben, die steiermarkweit installiert sind. Das Gemeindeamt ist dazu ein guter Ansprechpartner.

Stichwort Ersatzpflege: Was können pflegende Angehörige erwarten?

Für pflegende Angehörige gibt es künftig bereits nach drei statt bisher sieben Tagen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Ersatzpflege, wenn sie aufgrund von Krankheit, Kur, Urlaub oder sonstigen Gründen vorübergehend an der Pflege verhindert sind.

Schon bisher gab es die Selbst- und Weiterversicherung von pflegenden Angehörigen

Bei der Pflege eines nahen Angehörigen ab der Stufe 3 besteht auch bisher schon die Möglichkeit einer kostenfreien Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung. Das bedeutet, dass der Bund die Beiträge für die pflegenden Angehörigen bezahlt und somit die Pension später höher ausfällt. Bei Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bleibt die bisherige Beitragsverpflichtung für die Betriebsführer aber aufrecht.

Auch der Pflegeberuf soll wieder attraktiver werden. Was verändert sich diesbezüglich?

Ein wichtiger Schwerpunkt der Pflegereform ist auf die Attraktivierung des Pflegeberufs und die Ausbildung gelegt, um den Bedarf an zusätzlichen Pflegekräften bis 2030 abzudecken. In den kommenden zwei Jahren erhält jeder Mitarbeiter einen monatlichen Gehaltsbonus. Für Auszubildende gibt es zumindest 600 Euro pro Monat beziehungsweise pro Praktikumsmonat. Umsteiger und Wiedereinsteiger erhalten unter gewissen Bedingungen 1.400 Euro monatlich. Pflegekräfte erhalten ab ihrem 43. Lebensjahr Anspruch auf eine zusätzliche Entlastungswoche zur Erholung und im Bereich der Zuwanderung von ausgebildeten Pflegefachkräften wird es Erleichterungen geben.

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