Neue Löhne für Landarbeiter
Kurz vor Weihnachten fanden in zwei Etappen die Kollektivvertragsverhandlungen für Arbeiterinnen und Arbeiter in bäuerlichen und Gartenbaubetrieben statt. Im bäuerlichen Kollektivvertrag wurden die Löhne der Lohnkategorien I bis IV und des Buschenschankpersonals um 3,3 Prozent erhöht. Die Lehrlingseinkommen wurden für das erste Lehrjahr auf 800 Euro, für das zweite Lehrjahr auf 910 und für das dritte Lehrjahr auf 1.190 Euro erhöht. Die Praktikantenentschädigung beträgt nun 550 Euro. Im Kollektivvertrag Gartenbau wurde eine neue Kategorie 1 „Obergärtner auf die Dauer der Bestellung durch den Betrieb“ eingefügt. Der Mindestlohn für die Kategorie 1 beträgt 2.600 Euro. Die Löhne der Kategorien 2, 3 und 4 wurden um 3,3 Prozent, die der Kategorie 5 um 3,28 Prozent erhöht. Die Lehrlingseinkommen wurden um 3,5 Prozent erhöht. Die Erhöhung der Praktikantenentschädigung beträgt 3,3 Prozent.
1. Arbeitnehmer land- und forstwirtschaftlicher bäuerlicher Betriebe, Gutsbetriebe und anderer nicht bäuerlicher Betriebe
- Arbeitnehmer mit spezieller Qualifikation oder Erfahrung aller land- und forstwirtschaftlichen Berufe, als selbständige Leiter von Betriebszweigen - 2.172,61 Euro
- Arbeitnehmer mit spezieller Qualifikation oder Erfahrung aller land- und forstwirtschaftlichen Berufe, welche unter Anweisung fachlich komplexe Arbeiten verrichten, z. B. Traktorführer bei überwiegender Verwendung - 2.075,14 Euro
- Arbeitnehmer mit fachlicher Qualifikation, welche unter Anleitung oder auf Anweisung fachlich einschlägige Tätigkeiten verrichten; z. B. Verkaufskraft - 1.904,93 Euro
- Hilfskräfte; Haus-, Hof-, Feld-, Gartenarbeiter - 1.864,73 Euro
Werden Sachbezüge z. B. freie Station gewährt, sind diese nach den amtlichen Wertsätzen der Finanz-landesdirektion vom Bruttolohn abzuziehen. Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug – Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld) gebühren in der Höhe von jeweils einem kollektivvertraglichen Monatsbruttolohn.
Nichtständige Stundenlöhner: 10,76 Euro
Lehrlingseinkommen:
- Lehrlingseinkommen 1. Lehrjahr - 800,00 Euro
- Lehrlingseinkommen 2. Lehrjahr - 910,00 Euro
- Lehrlingseinkommen 3. Lehrjahr - 1.190,00 Euro
Praktikantenentschädigung: 550,00 Euro
Bei der Gewährung der freien Station ist von den vorstehenden Bruttobeträgen der jeweils laut „Sachbezüge-Verordnung“ festgesetzte Betrag (für 2025 196,20 Euro) abzuziehen.
Regelung für die Beschäftigung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern in Buschenschänken
Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die in einem Buschenschankbetrieb gem. § 164 Abs. 1 Z. 2. LAG beschäftigt werden, finden die Regelungen hinsichtlich der Zuschläge für Arbeiten während der Nachtruhezeit (§ 6 Z. 5.) und an Sonntagen (§ 6 Z. 7.) keine Anwendung. Bruttostundenlohn inkl. Nachtarbeits- und Sonntagszuschlag Buschenschankpersonal (Service, Küche, Raumpflege) - 12,98 Euro
2. Arbeiter in den Betrieben des Gartenbaues und der Baumschulen
- Obergärtner auf die Dauer der Bestellung
durch den Betrieb - 2.600,00 - Gärtnermeister - 2.397,99 Euro
- Gärtnerische Facharbeiter ab dem 3. Jahr als Facharbeiter und Kraftfahrer für die Zeit dieser Verwendung - 2.070,04 Euro
- Gärtnerische Facharbeiter im 1. und 2. Jahr als Facharbeiter und angelernte Arbeiter, die im Verkauf eingesetzt werden, nach einjähriger Verwendung im Betrieb, letztere in Baumschulen nur für die Dauer der Verkaufstätigkeit - 1.900,93 Euro
- Gartenarbeiter - 1.860,00 Euro
(Stundenlohn = Monatslohn/173,3)
Lehrlingseinkommen:
- Lehrlingseinkommen 1. Lehrjahr - 811,44 Euro
- Lehrlingseinkommen 2. Lehrjahr - 942,89 Euro
- Lehrlingseinkommen 3. Lehrjahr - 1.172,66 Euro
- Praktikantenentschädigung - 938,40 Euro