Neue Kollektivverträge
Kurz vor Weihnachten fanden die Kollektivvertragsverhandlungen für Arbeiter:innen in den steirischen bäuerlichen Betrieben, in Gartenbaubetrieben sowie für die Forstarbeiter:innen in der Privatwirtschaft statt. Im bäuerlichen Kollektivvertrag wurden alle Lohnkategorien um 3,40 Prozent erhöht (Basisindex 3,40 Prozent). Die Praktikantenentschädigung wurde nicht erhöht und beträgt weiterhin 550 Euro. Der von der Gewerkschaft PRO-GE geforderte Bonus für langjährige Beschäftigte sowie die Einführung einer sechsten Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr konnten abgelehnt werden.
Gartenbau
Im Kollektivvertrag Gartenbau wurden nach zwei Verhandlungsrunden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne ab 1. Jänner 2026 differenziert angehoben (Basisindex 3,40 Prozent). Der Monatslohn für Obergärtner erhöht sich auf 2.700 Euro, was einer Steigerung von 3,85 Prozent entspricht. Der Monatslohn für Gärtnermeister steigt auf 2.479,52 Euro (+ 3,40 Prozent). Für gärtnerische Facharbeiter ab dem dritten Jahr beziehungsweise Kraftfahrer erhöht sich der Monatslohn auf 2.136,28 Euro, was einer Steigerung von 3,20 Prozent entspricht. Der Monatslohn für gärtnerische Facharbeiter im ersten und zweiten Jahr sowie angelernte Arbeiter im Verkauf steigt auf 1.961,76 Euro (+ 3,20 Prozent). Der Monatslohn für Gartenarbeiter erhöht sich auf 1.922 Euro, was einer Steigerung von 3,33 Prozent entspricht. Auch die Lehrlingseinkommen wurden angepasst. Das Lehrlingseinkommen steigt im ersten Lehrjahr auf 850 Euro (+ 4,75 Prozent), im zweiten Lehrjahr auf 980 Euro (+ 3,94 Prozent) und im dritten Lehrjahr auf 1.220 Euro (+ 4,04 Prozent). Die Praktikantenentschädigung erhöht sich auf 970,31 Euro, was einer Steigerung von 3,40 Prozent entspricht.
Darüber hinaus wurde eine Änderung bei der flexiblen Arbeitszeit vereinbart. Wenn schriftlich die flexible Arbeitszeit vereinbart wurde, darf die Normalarbeitszeit pro Woche 48 Stunden beziehungsweise die tägliche Arbeitszeit zehn Stunden nicht überschreiten. Damit wurde die bislang zulässige tägliche Normalarbeitszeit im Rahmen flexibler Arbeitszeitmodelle von neun auf zehn Stunden ausgeweitet.
Forstwirtschaft
Die kollektivvertraglichen Löhne laut Anlage I und II des Mantelvertrages für die Forstarbeiter in der Privatwirtschaft werden ab 1. Jänner 2026 um drei Prozent angehoben (Basisindex 3,20 Prozent). Der neue Stundenlohn (Forstfacharbeiter mit Prüfung) beträgt 15,65 Euro. Die neuen Lohnsätze gelten bis zum 31. Dezember 2026. Der Mindestaufschlag für leistungsbezogene Arbeiten in der motormanuellen Schlägerung (§ 6 Z 3) wird um drei Prozent erhöht und beträgt 3,72 Euro. Das Pauschale für die Anschaffung der Motorsäge (§ 7 Abs. 2) wird um drei Prozent erhöht und beträgt 2,25 Euro pro erzeugtem Festmeter oder 4,25 Euro pro Schlägerungsstunde. Wird Alkylattreibstoff vom Betrieb beigestellt, gebühren 1,41 Euro pro erzeugtem Festmeter oder 2,68 Euro pro Schlägerungsstunde.
Die Arbeitnehmer erhalten eine Kaufkraftsicherungsprämie gemeinsam mit dem Weihnachtsgeld oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses in der Höhe von 200 Euro. Bei Teilzeit und unterjährigem Ein- und Austritt hat eine Aliquotierung auf Basis von 40 Stunden oder von zwölf Monaten zu erfolgen.
Gartenbau
Im Kollektivvertrag Gartenbau wurden nach zwei Verhandlungsrunden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne ab 1. Jänner 2026 differenziert angehoben (Basisindex 3,40 Prozent). Der Monatslohn für Obergärtner erhöht sich auf 2.700 Euro, was einer Steigerung von 3,85 Prozent entspricht. Der Monatslohn für Gärtnermeister steigt auf 2.479,52 Euro (+ 3,40 Prozent). Für gärtnerische Facharbeiter ab dem dritten Jahr beziehungsweise Kraftfahrer erhöht sich der Monatslohn auf 2.136,28 Euro, was einer Steigerung von 3,20 Prozent entspricht. Der Monatslohn für gärtnerische Facharbeiter im ersten und zweiten Jahr sowie angelernte Arbeiter im Verkauf steigt auf 1.961,76 Euro (+ 3,20 Prozent). Der Monatslohn für Gartenarbeiter erhöht sich auf 1.922 Euro, was einer Steigerung von 3,33 Prozent entspricht. Auch die Lehrlingseinkommen wurden angepasst. Das Lehrlingseinkommen steigt im ersten Lehrjahr auf 850 Euro (+ 4,75 Prozent), im zweiten Lehrjahr auf 980 Euro (+ 3,94 Prozent) und im dritten Lehrjahr auf 1.220 Euro (+ 4,04 Prozent). Die Praktikantenentschädigung erhöht sich auf 970,31 Euro, was einer Steigerung von 3,40 Prozent entspricht.
Darüber hinaus wurde eine Änderung bei der flexiblen Arbeitszeit vereinbart. Wenn schriftlich die flexible Arbeitszeit vereinbart wurde, darf die Normalarbeitszeit pro Woche 48 Stunden beziehungsweise die tägliche Arbeitszeit zehn Stunden nicht überschreiten. Damit wurde die bislang zulässige tägliche Normalarbeitszeit im Rahmen flexibler Arbeitszeitmodelle von neun auf zehn Stunden ausgeweitet.
Forstwirtschaft
Die kollektivvertraglichen Löhne laut Anlage I und II des Mantelvertrages für die Forstarbeiter in der Privatwirtschaft werden ab 1. Jänner 2026 um drei Prozent angehoben (Basisindex 3,20 Prozent). Der neue Stundenlohn (Forstfacharbeiter mit Prüfung) beträgt 15,65 Euro. Die neuen Lohnsätze gelten bis zum 31. Dezember 2026. Der Mindestaufschlag für leistungsbezogene Arbeiten in der motormanuellen Schlägerung (§ 6 Z 3) wird um drei Prozent erhöht und beträgt 3,72 Euro. Das Pauschale für die Anschaffung der Motorsäge (§ 7 Abs. 2) wird um drei Prozent erhöht und beträgt 2,25 Euro pro erzeugtem Festmeter oder 4,25 Euro pro Schlägerungsstunde. Wird Alkylattreibstoff vom Betrieb beigestellt, gebühren 1,41 Euro pro erzeugtem Festmeter oder 2,68 Euro pro Schlägerungsstunde.
Die Arbeitnehmer erhalten eine Kaufkraftsicherungsprämie gemeinsam mit dem Weihnachtsgeld oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses in der Höhe von 200 Euro. Bei Teilzeit und unterjährigem Ein- und Austritt hat eine Aliquotierung auf Basis von 40 Stunden oder von zwölf Monaten zu erfolgen.