Neue Daten zur Kälbergesundheit verfügbar
Die aktualisierten Daten sind bereits in der Tiergesundheitsdatenbank AHDS ersichtlich. Daher lohnt sich ein Blick ins AHDS, um sicherzustellen, dass die Verbringung von Kälbern ins Ausland rechtskonform erfolgen kann. Der Hintergrund: Seit 2025 gelten neue Bestimmungen für den grenzüberschreitenden Transport von Kälbern ins Ausland. Demnach dürfen Kälber frühestens ab einem Alter von drei Wochen ins Ausland transportiert werden, wenn im Herkunftsbetrieb eine ausreichend gute Kälbergesundheit vorliegt. Dies wiederum hängt von der Kälbersterblichkeit am Betrieb ab, die über einen Drei-Jahres-Zeitraum errechnet wird. Dieser Durchrechnungszeitraum wird jährlich angepasst und aktualisiert. Seit April fließen die Daten aus 2025 zur Berechnung mit ein. Liegt die betriebliche Kälbersterblichkeitsrate bei über 8%, dürfen Kälber erst ab einem Alter von vier Wochen ins Ausland verbracht werden. Transporte innerhalb Österreichs sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Weiterführender Link: ahds.ages.at, Login mit eAMA
Weiterführender Link: ahds.ages.at, Login mit eAMA