Neue Aufzeichnungserfordernisse im Pflanzenschutz
Seit 1. Jänner 2026 müssen neben Kultur, Schlaggröße, Bezeichnung des Grundstücks, Produkt, Aufwandmenge und Datum der Ausbringung folgende Aufzeichnungen geführt werden:
Pflanzenschutzregisternummer des eingesetzten Produktes: PSM Register
EPPO-Code der Kultur: AT_EPPO_Kulturbaum_final_10_07_2025.xlsx
Entwicklungsstadium (BBCH) der Kultur zum Zeitpunkt der Anwendung: Wachstumsstadien im Getreidebau | Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Uhrzeit der Anwendung (derzeit für Produkte mit Bienengefährlichkeitsauflage)
Die Aufzeichnung muss wie bisher innerhalb von zwei Tagen nach der Ausbringung erfolgen. Derzeit ist die Novelle des Steiermärkischen Pflanzenschutzmittelgesetzes in Begutachtung. Bei Novellierung muss für die Jahre 2027 bis 2029 die digitale Aufzeichnung bis jeweils 30. Jänner des Folgejahres und damit für 2027 spätestens am 30. Jänner 2028 vorliegen. Ab 2030 muss die elektronische Aufzeichnung innerhalb von 30 Tagen nach der Anwendung erfolgen.
Auch wer die Pflanzenschutzarbeit auslagert, muss die Anwendung der Produkte auf seinen Flächen aufzeichnen!
Das kostenlose LK-Pflanzenschutz-Tool kann als Aufzeichnungsprogramm genutzt werden. Ebenso wurde das Pflanzenschutzmittelaufzeichnungsblatt im LK-Düngerechner aktualisiert.
Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich bietet ab Anfang März kostenlose Webinare an, wo die Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen mit dem LK-Pflanzenschutz-Tool und dem LK-Düngerrechner im Detail erklärt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: LK OÖ unterstützt bei neuen Pflanzenschutzaufzeichnungen | Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Pflanzenschutzregisternummer des eingesetzten Produktes: PSM Register
EPPO-Code der Kultur: AT_EPPO_Kulturbaum_final_10_07_2025.xlsx
Entwicklungsstadium (BBCH) der Kultur zum Zeitpunkt der Anwendung: Wachstumsstadien im Getreidebau | Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Uhrzeit der Anwendung (derzeit für Produkte mit Bienengefährlichkeitsauflage)
Die Aufzeichnung muss wie bisher innerhalb von zwei Tagen nach der Ausbringung erfolgen. Derzeit ist die Novelle des Steiermärkischen Pflanzenschutzmittelgesetzes in Begutachtung. Bei Novellierung muss für die Jahre 2027 bis 2029 die digitale Aufzeichnung bis jeweils 30. Jänner des Folgejahres und damit für 2027 spätestens am 30. Jänner 2028 vorliegen. Ab 2030 muss die elektronische Aufzeichnung innerhalb von 30 Tagen nach der Anwendung erfolgen.
Auch wer die Pflanzenschutzarbeit auslagert, muss die Anwendung der Produkte auf seinen Flächen aufzeichnen!
Das kostenlose LK-Pflanzenschutz-Tool kann als Aufzeichnungsprogramm genutzt werden. Ebenso wurde das Pflanzenschutzmittelaufzeichnungsblatt im LK-Düngerechner aktualisiert.
Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich bietet ab Anfang März kostenlose Webinare an, wo die Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen mit dem LK-Pflanzenschutz-Tool und dem LK-Düngerrechner im Detail erklärt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: LK OÖ unterstützt bei neuen Pflanzenschutzaufzeichnungen | Landwirtschaftskammer Oberösterreich