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Mindesthaltbarkeit überschritten, Genuss ist meist noch maximal!

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28.05.2021 | von Johanna Vucak

Pro Haushalt und Jahr werden in Österreich 133 Kilo Lebensmittel entsorgt, die noch genießbar sind – oft auch „irrtümlich“!

Nicole Zöhrer © LK-Stmk/Stoiser
Prüfen statt wegwerfen © LK-Stmk/Stoiser
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist überschritten, also weg damit! So handeln viele Österreicher und werfen damit so viele, teils unverdorbene Lebensmittel, in den Müll, wie eine halbe Million Menschen in einem Jahr konsumiert. Was gerade jetzt rund um den Weltmilchtag zu denken gibt: Jeder fünfte Österreicher entsorgt ein Joghurt, nachdem das Mindesthaltbarkeitsdatum „abgelaufen“ ist – weil er es für ungenießbar hält. Darin liegt ein großer Irrtum: Konsumenten verwechseln oftmals das Mindesthaltbarkeitsdatum mit dem Verbrauchsdatum! Aber nicht nur Joghurt, auch andere Milchprodukte und generell viele Lebensmitttel sind nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch einwandfrei zu essen. Wichtig: die Produkte auf ihren Zustand zu prüfen – durch Ansehen, Riechen, Kosten. Die Landwirtschaftskammer wirkt der Verschwendung von wertvollen Lebensmitteln mit einem breiten Angebot an Informationen, Rezeptideen und Kochworkshops entgegen – um so das Bewusstsein bei den Konsumenten zu schärfen. Hier ein kleiner Leitfaden!

Prüfen statt wegwerfen

Sinne und Hausverstand einsetzen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist überschritten – das Lebensmittel ist also umgangssprachlich „abgelaufen“. Dann heißt es, auf die Sinne und den Hausverstand vertrauen. 

Prüfen – allen voran durch Ansehen, dann durch Riechen und schließlich auch durch Verkosten, in welchem Zustand sich das Produkt befindet. Und dann mit Hausverstand entscheiden, ob es in den Magen oder in den Müll gehört! Vielfach erweisen sich Joghurt und Co. als tadellos genießbar.
Mindesthaltbarkeitsdatum © LK-Stmk/Stoiser

Mindestens haltbar bis...

Mindestens heißt nicht maximal. Ein Irrtum, dem viele Konsumenten unterliegen: Sie halten Lebensmittel für ungenießbar, sobald das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten ist. Mindestens heißt aber, dass das Lebensmittel bis zu diesem Datum seine produkttypischen Eigenschaften, also Geruch, Geschmack, Konsistenz und Nährstoffgehalt, garantiert behält!

Vorausgesetzt, es ist original verpackt und produktgerecht gelagert. Wie lange das Produkt tatsächlich genießbar ist, verrät das Datum allerdings nicht!

Zwei Monate einwandfrei

Joghurt hält besonders lang. Die fermentierte Form von Milch ist im Kühlschrank bis zu zwei Monate über das Mindesthalbarkeitsdatum hinaus haltbar. Voraussetzung: einwandfreie Verpackung und richtige Lagerung! Dass sich ein wenig gelbliche Flüssigkeit absetzt, ist kein Zeichen für Verderbnis. 

Wölbt sich der Deckel eines Joghurtbechers, ist das nur ein Hinweis, dass die Milchsäurebakterien noch arbeiten. Dosennahrung ist in einem solchen Fall jedoch umgehend zu entsorgen. 

Wege aus der Müllfalle

Auf Frische achten. Ob Milchprodukte oder andere Lebensmittel: Frische Ware hält länger! Also schon beim Einkaufen auf das Mindesthaltbarkeitsdatum schauen. Lebensmittel richtig lagern! Nicht aus der Milchpackung trinken und Joghurt sowie Sauerrahm immer mit einem sauberen Löffel entnehmen.

Wochenplan erstellen, so kauft man weniger unbenötigte Lebensmittel ein und vermeidet, dass Produkte dann im Müll landen. Und auch die Geldtasche wird es einem danken!
Verbraucherdatum © LK-Stmk/Stoiser

Zu verbrauchen bis …

Verwechslung mit Verbrauchsdatum. Konsumenten verwechseln das Mindesthaltbarkeitsdatum sehr häufig mit dem Verbrauchsdatum. Letzteres ist jedoch auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, rohen Würsten usw. zu finden. 

Lebensmittel sollten tatsächlich nicht mehr konsumiert werden, wenn das angegebene Verbrauchsdatum bereits überschritten ist. Denn bei diesen Produkten kann dann ein Verderb tatsächlich nicht völlig ausgeschlossen werden – hier empfiehlt es sich, auf den Genuss zu verzichten!

Rezepte und Kochworkshop

Kreativ kochen. Eine gute Möglichkeit, damit möglichst wenig Lebensmittel im Müll landen ist es, seine Vorräte regelmäßig zu kontrollieren. Gibt es Produkte, wo das Mindesthaltbarkeitsdatum demnächst abläuft oder schon überschritten ist, sollte man seinen Kochplan danach ausrichten und die Lebensmittel rasch verarbeiten. 

Kochworkshops, wie sie von der Landwirtschaftskammer angeboten werden, zeigen anhand zahlreicher Rezeptideen, wie kreativ man dabei vorgehen und welch köstliche Gerichte man zaubern kann. 

Info: www.gscheitessen.at

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