Meldung von Schäden durch Krähen, Biber, Wolf/Bär/Goldschakal und Fischotter/Kormoran/Gänsesäger/Graureiher
Schäden in der Land- und Forstwirtschaft
In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben treten immer häufiger Schäden durch Krähen, Biber, Fischotter, Wölfe und andere Tiere auf. Die Landwirtschaftskammer Steiermark bemüht sich seit Jahren, eine Lösung im Sinne der steirischen Bauern zu finden.
Im Bereich der Krähenvögel ist seit dem Jahr 2023 eine Verordnung "Ausnahme vom Verbot der absichtlichen Tötung von Nebel- und Rabenkrähen" in Kraft. Diese Verordnung ist mit 30. Juni 2026 befristet.
Für den Nachweis von Schäden und für eine mögliche Verlängerung dieser Verordnung bitten wir geschädigte Betriebsleiter, ihre vorhandenen Daten und Beobachtungen inkl. Bildmaterial an die Bezirkskammer Hartberg-Fürstenfeld zu übermitteln.
Biber verursachen in der Landwirtschaft erhebliche Schäden und machen landwirtschaftliche Flächen teilweise unbewirtschaftbar. Um diese Problematik darzustellen und zu argumentieren, benötigen wir in der Interessensvertretung ebenfalls möglichst viele Erhebungen.
Wir bitten daher, Schäden möglichst zeitnah an die Bezirkskammer zu melden. Sämtliche Meldeformulare finden Sie im Download.
Kontakt für Übermittlung der Formulare:
Bezirkskammer Hartberg-Fürstenfeld
Herr Franz Fiedler
Wiener Straße 29, 8230 Hartberg
Fax: 03332/62623-4651,
E-Mail: franz.fiedler@lk-stmk.at
In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben treten immer häufiger Schäden durch Krähen, Biber, Fischotter, Wölfe und andere Tiere auf. Die Landwirtschaftskammer Steiermark bemüht sich seit Jahren, eine Lösung im Sinne der steirischen Bauern zu finden.
Im Bereich der Krähenvögel ist seit dem Jahr 2023 eine Verordnung "Ausnahme vom Verbot der absichtlichen Tötung von Nebel- und Rabenkrähen" in Kraft. Diese Verordnung ist mit 30. Juni 2026 befristet.
Für den Nachweis von Schäden und für eine mögliche Verlängerung dieser Verordnung bitten wir geschädigte Betriebsleiter, ihre vorhandenen Daten und Beobachtungen inkl. Bildmaterial an die Bezirkskammer Hartberg-Fürstenfeld zu übermitteln.
Biber verursachen in der Landwirtschaft erhebliche Schäden und machen landwirtschaftliche Flächen teilweise unbewirtschaftbar. Um diese Problematik darzustellen und zu argumentieren, benötigen wir in der Interessensvertretung ebenfalls möglichst viele Erhebungen.
Wir bitten daher, Schäden möglichst zeitnah an die Bezirkskammer zu melden. Sämtliche Meldeformulare finden Sie im Download.
Kontakt für Übermittlung der Formulare:
Bezirkskammer Hartberg-Fürstenfeld
Herr Franz Fiedler
Wiener Straße 29, 8230 Hartberg
Fax: 03332/62623-4651,
E-Mail: franz.fiedler@lk-stmk.at
Downloads zum Thema
- Meldung von Flurschäden Krähenvögel Formular 2025 PDF 185,95 kBFormular Schäden Krähenvögel
- Meldung von Biberschäden v1 Formular 2025 PDF 325,00 kBMeldeformular Biberschäden
- Formular Meldung von Fischereischäden,v1 PDF 277,10 kBMeldeformular Fischereischäden
- Formular Meldung von Wolfs-,Bär- Goldschakalschäden v1 PDF 366,09 kBMeldeformular Wolf, Bär, Goldschakal