Meldung von Krähenschäden
Durch die gemeldeten Schäden im Jahr 2022 konnte wieder die Verordnung: "Ausnahme vom Verbot der absichtlichen Tötung von Nebel- und Rabenkrähen" vom Land Steiermark erlassen werden, diese ist jedoch nur bis Juli 2026 aufrecht.
Um eine Verlängerung der Krähenverordnung sicherzustellen, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Da der Zustand der Krähenpopulation beobachtet wird, ist es wichtig auch von Seiten der Landwirtschaft auftretende Schäden zu dokumentieren.
Bitte schicken Sie das Formular augefüllt und unterschrieben, wenn möglich mit Fotos, an die Bezirkskammer Weiz, Florianigasse 9, 8160 Weiz oder unter bk-weiz@lk-stmk.at
Sie können das Formular auch jederzeit in der Bezirkskammer abgeben.
Um eine Verlängerung der Krähenverordnung sicherzustellen, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Da der Zustand der Krähenpopulation beobachtet wird, ist es wichtig auch von Seiten der Landwirtschaft auftretende Schäden zu dokumentieren.
Bitte schicken Sie das Formular augefüllt und unterschrieben, wenn möglich mit Fotos, an die Bezirkskammer Weiz, Florianigasse 9, 8160 Weiz oder unter bk-weiz@lk-stmk.at
Sie können das Formular auch jederzeit in der Bezirkskammer abgeben.