Mehrfachantrag stellen
Ab 2. November ist der Mehrfachantrag-Flächen (MFA) 2026 freigeschalten
Die Bezirkskammern starten am Montag, 10. November, mit der Erfassung des Mehrfachantrages. Die Termine dafür wurden zum Großteil bereits per Post an die Antragstellenden versendet.
Ein Neueinstieg in einjährige Öpul-Maßnahmen und optionale Zuschläge mit Verpflichtungsbeginn ab 1. Jänner 2026 ist bis Jahresende möglich. Alle Bewirtschafter, die eine Öpul-Maßnahme beantragen wollen und keinen Erfassungstermin vor Jahresende 2025 haben, sollen umgehend mit der zuständigen Bezirkskammer Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
Bitte berücksichtigen: Die Bezirkskammern bieten Termine für die Antragserfassung nur bis kurz vor Weihnachten an und sind dann zwischen den Feiertagen nur eingeschränkt erreichbar.
Ein Neueinstieg in einjährige Öpul-Maßnahmen und optionale Zuschläge mit Verpflichtungsbeginn ab 1. Jänner 2026 ist bis Jahresende möglich. Alle Bewirtschafter, die eine Öpul-Maßnahme beantragen wollen und keinen Erfassungstermin vor Jahresende 2025 haben, sollen umgehend mit der zuständigen Bezirkskammer Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
Bitte berücksichtigen: Die Bezirkskammern bieten Termine für die Antragserfassung nur bis kurz vor Weihnachten an und sind dann zwischen den Feiertagen nur eingeschränkt erreichbar.
Wer Anträge selbst stellt
Antragstellende, die ihren MFA 2025 selbsttätig abgegeben haben, bekommen keinen Termin zugeschickt. Sollte Hilfestellung benötigt werden, rechtzeitig Termin mit der zuständigen Bezirkskammer vereinbaren. Selbsttätige Antragsteller müssen die oben genannten Fristen ebenso einhalten. Für das Absenden des Mehrfachantrages ist der Einstieg in eAMA mittels ID-Austria erforderlich.
Terminverschiebungen
Wer seinen zugeteilten Termin nicht benötigt, weil beispielsweise kein MFA mehr gestellt werden soll oder es selbst online erledigt wird oder den zugeteilten Termin verschieben möchte, bitte umgehend die zuständige Bezirkskammer telefonisch informieren.
Kontakte der Bezirkskammern
Leibnitz. Grazer Straße 118, 8430 Leibnitz, 03452/825780, bk-leibnitz@lk-stmk.at
Liezen. Nikolaus-Dumba-Straße 4, 8940 Liezen, 03612/22531, bk-liezen@lk-stmk.at
Murau. Schwarzenbergsiedlung 110, 8850 Murau, 03532/2168, bk-murau@lk-stmk.at
Murtal. Frauengasse 19, 8750 Judenburg, 03572/82142, bk-murtal@lk-stmk.at
Obersteiermark. Wiener Straße 37, 8600 Bruck an der Mur, 03862/51955, bk-obersteiermark@lk-stmk.at
Hartberg-Fürstenfeld. Wienerstraße 29, 8230 Hartberg, 03332/626230, bk-hartberg-fuerstenfeld@lk-stmk.at
Südoststeiermark. Franz-Josef-Straße 4, 8330 Feldbach, 03152/27660, bk-suedoststeiermark@lk-stmk.at
Weiz. Florianigasse 9, 8160 Weiz, 03172/2684, bk-weiz@lk-stmk.at
Weststeiermark. Kinoplatz 2, 8501 Lieboch, 03136/909190, bk-weststeiermark@lk-stmk.at
Liezen. Nikolaus-Dumba-Straße 4, 8940 Liezen, 03612/22531, bk-liezen@lk-stmk.at
Murau. Schwarzenbergsiedlung 110, 8850 Murau, 03532/2168, bk-murau@lk-stmk.at
Murtal. Frauengasse 19, 8750 Judenburg, 03572/82142, bk-murtal@lk-stmk.at
Obersteiermark. Wiener Straße 37, 8600 Bruck an der Mur, 03862/51955, bk-obersteiermark@lk-stmk.at
Hartberg-Fürstenfeld. Wienerstraße 29, 8230 Hartberg, 03332/626230, bk-hartberg-fuerstenfeld@lk-stmk.at
Südoststeiermark. Franz-Josef-Straße 4, 8330 Feldbach, 03152/27660, bk-suedoststeiermark@lk-stmk.at
Weiz. Florianigasse 9, 8160 Weiz, 03172/2684, bk-weiz@lk-stmk.at
Weststeiermark. Kinoplatz 2, 8501 Lieboch, 03136/909190, bk-weststeiermark@lk-stmk.at
Termine und Fristen
- 2. November 2025 Erfassungsstart
- 31. Dezember 2025 Fristende für Einstieg in neue Öpul-Maßnahmen und neue Optionen mit Verpflichtungsbeginn 1. Jänner 2026
- 15. April 2026 Fristende für Mehrfachantrag-Flächen
- 15. Juli 2026 Fristende Alm-/Gemeinschaftsweide Auftriebsliste (Prämie erhalten nur Tiere, die am 15. Juli auf der Alm sind) mit Beantragung der Erschließungsstufe, Beantragung der Hirten und behirteten Tierkategorien
- 31. August 2026 Fristende Beantragung Öpul-Zwischenfruchtbegrünungen der
Varianten 1 bis 3 - 30. September 2026 Fristende Beantragung, Öpul-Zwischenfruchtbegrünungen der
Varianten 4 bis 7 - 30. November 2026 Fristende Meldung der Menge an bodennah ausgebrachter beziehungsweise separierter Gülle im Rahmen der Öpul-Maßnahme
Fahrplan für den Mehrfachantrag – mit dem Absenden ist es nicht vorbei
- Termin: Alle Antragstellenden, die den MFA 2025 mit Unterstützung der Bezirkskammer eingereicht haben, erhalten einen Erfassungstermin postalisch zugestellt.
- Vorbereitung: Die erforderlichen Angaben im Mehrfachantrag-Flächen (unten) setzen eine sorgfältige Vorbereitung voraus. Codierungen dürfen keinesfalls vergessen werden.
- Erfassung: Die Erfassung in den Bezirkskammern startet am 10. November 2025. Bitte zeitgerecht zum jeweiligen Antragstermin erscheinen, um Wartezeiten zu vermeiden.
- Kontrollen & Korrekturen: Ganz wesentlich ist, dass nach der Antragstellung die Angaben anhand der ausgehändigten Antragsunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden.
Bewirtschafter getrennter Betriebe
Was bei getrennten Betrieben und dem Nachweis der Nutzung zu beachten ist:
Die bewirtschaftende Person ist jene, die den Betrieb im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und Gefahr führt. Die bewirtschaftende Person trifft sämtliche Entscheidungen wie etwa welche Kultur am Acker angebaut, was und wie viel gedüngt, welcher Pflanzenschutz gemacht und wann geerntet wird. Bewirtschaftung bedeutet nicht, dass alle Arbeiten vom Bewirtschafter persönlich erledigt werden müssen. Sehrwohl hat der Bewirtschafter die Entscheidung, wann welche Arbeit am Betrieb von wem erledigt wird zu treffen.
Werden von einer Familie mehrere Betriebe geführt, ist für eine klare Abgrenzung zu sorgen. Führen beispielsweise Vater und Sohn je einen eigenständigen Betrieb, bedingt dies eigenständige Betriebsgebäude, getrennte betriebliche Verrechnung, wie unter Fremden üblich und selbstverständlich getrennte Bankkonten für Vater und Sohn.
Haben zwei Betriebe dieselbe Adresse und Bankverbindung, kann keinesfalls von getrennter Bewirtschaftung ausgegangen werden. Werden im Familienverband zwei oder mehrere Betriebe geführt, muss man sich der Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung bewusst sein und diese auch umsetzen.
Die bewirtschaftende Person ist jene, die den Betrieb im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und Gefahr führt. Die bewirtschaftende Person trifft sämtliche Entscheidungen wie etwa welche Kultur am Acker angebaut, was und wie viel gedüngt, welcher Pflanzenschutz gemacht und wann geerntet wird. Bewirtschaftung bedeutet nicht, dass alle Arbeiten vom Bewirtschafter persönlich erledigt werden müssen. Sehrwohl hat der Bewirtschafter die Entscheidung, wann welche Arbeit am Betrieb von wem erledigt wird zu treffen.
Werden von einer Familie mehrere Betriebe geführt, ist für eine klare Abgrenzung zu sorgen. Führen beispielsweise Vater und Sohn je einen eigenständigen Betrieb, bedingt dies eigenständige Betriebsgebäude, getrennte betriebliche Verrechnung, wie unter Fremden üblich und selbstverständlich getrennte Bankkonten für Vater und Sohn.
Haben zwei Betriebe dieselbe Adresse und Bankverbindung, kann keinesfalls von getrennter Bewirtschaftung ausgegangen werden. Werden im Familienverband zwei oder mehrere Betriebe geführt, muss man sich der Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung bewusst sein und diese auch umsetzen.
Mehrfachantrag – diese Infos vorbereiten und mitbringen
Welche Daten Mehrfachantragsteller bis zum Tag der Erfassung bereit haben müssen:
Mit der Erfassung des Mehrfachantrages-Flächen (MFA) 2026 wird die Grundlage für die Auszahlung der Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen gelegt. Bei der Antragsabgabe sind keine langen Informationsgespräche möglich. Daher ist es wichtig, vorbereitet zu sein.
Zentral ist die digitale Unterschrift per ID Austria (Punkt 5). Wer diese auf seinem Smartphone noch nicht aktiviert hat, muss dies vorher bei einer Passbehörde (BH, Finanzamt, manche Gemeinden) machen. Bitte rechtzeitig einen Termin vereinbaren, am besten online auf id-austria.gv.at
Mit der Erfassung des Mehrfachantrages-Flächen (MFA) 2026 wird die Grundlage für die Auszahlung der Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen gelegt. Bei der Antragsabgabe sind keine langen Informationsgespräche möglich. Daher ist es wichtig, vorbereitet zu sein.
Zentral ist die digitale Unterschrift per ID Austria (Punkt 5). Wer diese auf seinem Smartphone noch nicht aktiviert hat, muss dies vorher bei einer Passbehörde (BH, Finanzamt, manche Gemeinden) machen. Bitte rechtzeitig einen Termin vereinbaren, am besten online auf id-austria.gv.at
- Was wird angebaut?
In der Feldstücksliste muss die Schlagnutzung angegeben werden – also was wo angebaut wird. Dabei sind je nach Maßnahme auch Codierungen anzugeben wie beispielsweise „MS“ für Mulchsaat oder „AGL“ für artenreiches Grünland. Diese Codierungen dürfen nicht vergessen werden, um die entsprechenden Prämien zu erhalten. - Tierbezogene Daten
Tierlisten, Angaben zu gefährdeten Nutztierrassen oder Ohrmarkennummern für die Maßnahme Tierwohl Weide bei Schafen und Ziegen sind die wichtigsten Beispiele für tierbezogene Daten, die mit dem MFA erfasst werden. Bei Rindern werden die Daten aus der Rinderdatenbank übernommen. - Flächenänderungen neue Luftbilder
Bei etwa 11.000 Betrieben im gesamten Süden der Steiermark wurden neue Luftbilder (Flug im Sommer 2024) in das Antragssystem eingespielt. Einzelne Feldstücks- oder Schlaggrenzen sind anhand der neuen Bilder auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Flächenänderungen wie etwa durch Zu- und Verpachtung sind ebenfalls zu berücksichtigen. - Flächenstichtag
Im Mehrfachantrag 2026 sind alle Flächen zu beantragen, die vom Antragsteller am 1. April 2026 bewirtschaftet werden und über die er verfügungsberechtigt ist (Kauf, Pacht oder Nutzungsüberlassung). Dieser Flächenstichtag gilt auch für die Öpul-Zwischenfruchtbegrünung, was bedeutet, dass Flächenzugänge im Sommer 2026 für diese Maßnahme noch nicht berücksichtigt werden können. - Handysignatur - für MFA-Erfassung nötig!
Der Mehrfachantrag-Flächen ist digital mittels ID Austria (elektronischer Identitätsnachweis) zu unterzeichnen. Daher ist das Smartphone mit gültiger ID Austria Registrierung und entsprechendem Passwort zur Antragserfassung mitzubringen.
Nur in begründeten Ausnahmefällen (beispielsweise wenn der Antragsteller kein Smartphone besitzt) darf anstelle der digitalen Signatur die Antragstellung noch mit Unterschrift auf der ausgedruckten Verpflichtungserklärung erfolgen. Selbsttätige Antragsteller können den Mehrfachantrag nur per ID Austria unterzeichnen.