Mais: Boden- und Gewässerschutz im Fokus!
Schwerpunkt: Bodenstruktur & Erosionsschutz
Ab dem Jahr 2025 sind im Zuge der ÖPUL-Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ Untersaaten zusätzlich auch bei Mais und Sorghum förderbar. Dabei sind die Schläge mit Untersaaten bis spätestens 15. April mit „US“ zu codieren. Wichtig: Bei Codierung einer Fläche mit „US“ ist kein Herbizideinsatz erlaubt.
- Aktive Anlage von flächendeckenden Untersaaten mit mindestens drei Mischungspartnern zwischen den Reihen der Hauptkultur spätestens acht Wochen nach dem Anbau von Ackerbohne, Kürbis, Mais, Soja, Sonnenblume, Sorghum, spätestens jedoch bis zum 30.06.
- Sollte die Anzahl an angesäten Mischungspartnern am Feld nicht ersichtlich sein, so ist ein Saatgutnachweis über Rechnung oder Etikett erforderlich.
- 81,0 EUR/ha für Untersaat
- 16,2 EUR/ha Zuschlag zu Untersaatprämie bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“
Einzelne Versuche haben - vor allem im Biolandbau - bereits gute Erfahrungen mit der Anlage von Untersaaten auch auf diesen Kulturen gezeigt. Im integrierten Landbau ist die Unkrautregulierung eine große Herausforderung. Die große Schwierigkeit besteht darin, dass jedes Jahr, jeder Standort und jede Untersaat (z.B. Pflanzenart, Anbauzeitpunkt, Witterung etc.) anders ist und seine eigenen Herausforderungen mit sich bringt. Faktum ist, dass hier noch Versuchsbedarf besteht und auch die Produktanbieter sind gefordert.
Schwerpunkt: gewässerschonende Düngung
Aus diesem Grund ist eine einmalige starke Andüngung vor der Saat zu vermeiden, da im späten Frühjahr, insbesondere bei leichteren Böden, die Gefahr der Stickstoffauswaschung ins Grundwasser besteht und wertvoller Dünger verloren geht. Ab dem 8-Blatt-Stadium muss die Pflanze jedoch aus dem Vollen schöpfen können, d.h. der Stickstoff soll so ausgebracht werden, dass er zum Zeitpunkt des Hauptbedarfs nitrifiziert und mineralisiert ist. Somit bietet sich nach der ersten Gabe vor dem Anbau, eine zweite im 3-6-Blatt-Stadium als Bestandsdüngung an. Auswaschungen werden reduziert und der Stickstoff wird von der Maispflanze effizienter genutzt. (Befahrbarkeit unbedingt beachten!). Als Faustregel gilt: 1 dt Körnermais inkl. Stroh entzieht durchschnittlich 2,4 kg Stickstoff.
Die Empfehlung für die Düngung mit Phosphor bei Gehaltsstufe C laut "Sachgerechter Düngung, 8. Auflage" lautet für Körnermais (inkl. CCM) mit 85 kg P2O5/ha und bei Silomais mit 90 kg P2O5/ha.
Die Ertragsdokumentation ist ebenfalls für all jene Betriebe gemäß § 9 NAPV verpflichtend, die im Gebiet gemäß "Anlage 5" (Traun-Enns-Platte) liegen und mehr als 5 ha Ackerfläche bewirtschaften. Diese Betriebe müssen auch einen Stickstoffsaldo berechnen, jedoch nicht ins nächste Jahr mitnehmen. Achten Sie auch auf die geltenden Bestimmungen zur Gabenteilung (max. 100 kg bzw. 80 kg für Teilnehmer am ÖPUL-Vorbeugenden Grundwasserschutz-Acker in OÖ, mit Ausnahmen)!
Die nachfolgende Tabelle der NAPV 2023 enthält die Düngeobergrenzen je nach Ertragslage. Diese sind seit 1. Jänner 2023 gültig und einzuhalten. Zu beachten ist die 10%ige N-Reduktion für Betriebe, die sich gemäß NAPV, Anlage 5, in einem Nitratrisikogebiet (z.B. Traun-Enns-Platte) befinden.
Die Anpassung der Stickstoffdüngung an den pflanzenverfügbaren Stickstoff im Boden, wie es der Nitratinformationsdienst (NID) vorschlägt, gewährleistet eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung und verhindert einen Nitrataustrag ins Grundwasser. Der NID wird auch im Jahr 2025 Düngeempfehlungen für Mais liefern. Gerade vor dem Hintergrund hoher Düngemittelpreise sind die Ergebnisse interessant. Die Ergebnisse werden unter www.bwsb.at bzw. im Newsletter der Boden.Wasser.Schutz.Beratung publiziert.
Schwerpunkt: gewässerschonender Pflanzenschutz
Jede Kulturpflanze hat eine eigene Begleitflora und erfordert ein individuelles Unkrautmanagement. Bei Mais liegt das Hauptaugenmerk auf Weißem Gänsefuß, Gemeiner Melde, Amarant, diverse Knötericharten, Hirse, Ackerwinde, Ampfer und Distel. Einen wichtigen Beitrag zum integrierten Pflanzenschutz liefert die Bodenbearbeitung und der mögliche Zwischenfruchtanbau im Vorjahr. Bei konservierender, nicht wendender Bodenbearbeitung nimmt der Unkrautdruck zu, wodurch sich die Notwendigkeit an chemischen oder mechanischen Bekämpfungsmaßnahmen erhöht. Ein flächendeckender früh gesäter Zwischenfruchtbestand nach Getreide ist entscheidend, damit eine ausreichende Unkrautunterdrückung gewährleistet werden kann. Bei vollständig abgefrosteten Zwischenfruchtbeständen dürfen im Frühjahr glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel im Bedarfsfall gegen die Verunkrautung eingesetzt werden. Oft ist dies beim Maisanbau nicht notwendig, denn verschiedene Wirkstoffgruppen ermöglichen ein gutes Herbizidmanagement.
Produkte mit dem sehr auswaschungsgefährdeten Wirkstoff Terbuthylazin werden nach wie vor vorwiegend im Mais zur Unkrautregulierung eingesetzt. Dieser Wirkstoff sowie dessen Abbauprodukte („Metaboliten“) werden vermehrt im Grund- und Trinkwasser gefunden. Daher sollte auf Produkte mit dem Wirkstoff Terbuthylazin jedenfalls verzichtet werden.
Wichtig ist, dass eine lückenlose Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt wird. Teilnehmer am ÖPUL Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker in OÖ müssen zudem bei jeder chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmaßnahme im Vorfeld einen Kontrollgang durchführen und entsprechend schlagbezogen dokumentieren oder es sind entsprechende Warndienstmeldungen (www.warndienst.at) zu dokumentieren und zu berücksichtigen. Dafür eignet sich zum Beispiel der ÖDüPlan Plus (www.ödüplan.at) ganz besonders.