Ländliche Entwicklung LE 23-27
DFP (Digitale Förderplattform) - Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung
Mit 9. Jänner 2023 (bzw. im Bereich der Diversifizierung - zB. Urlaub am Bauernhof und Direktvermarktung - erst ab 1. April) ist eine Antragstellung in der neuen Förderperiode möglich. Die Abwicklung unterscheidet sich jedoch in einigen Punkten von der vergangenen Periode, die im folgenden kurz angeführt sind.
Der wichtigste Punkt: Eine Antragstellung ist ausschließlich elektronisch und nur über den betriebseigenen eAMA-Zugang möglich!
Für den Einstieg in die Erfassungsmaske für die Anträge, nämlich in die "Digitale Förderplattform" (DFP), ist zwingend eine Handy-Signatur notwendig (Bei Einstieg mit Betriebsnummer und PIN ist die DFP nicht verfügbar). Momentan haben die Berater der Bezirksammern keine Möglichkeit, auf diese Anträge zugreifen zu können. Für das Auslösen des Stichtages (entscheidend für die spätere Anrechenbarkeit der Rechnungen) ist das Befüllen von einigen (wenigen) Feldern im Online-Formular zwingend erforderlich - restliche Daten können in weiterer Folge nacherfasst werden.
Bitte beachten Sie: mit dem Absenden/Einreichen des Förderantrages wird nur der Stichtag für die Investition festgelegt - erst mit dem Genehmigungsschreiben der Einreichstelle kann eine Förderung zugesichert werden.
Fördervoraussetzungen:
Die maximale Höhe des auschöpfbaren Kostenkontingentes für die aktuelle Förderperiode ist mit 400.000 € begrenzt, beträgt aber mindestens 100.000 € (Ausnahme Gartenbau bzw. Agrargemeinschaften in der Almwirtschaft)
Waren im vergangenen Förderprogramm noch die Arbeitskraftstunden entscheidend für die maximale Kostenanerkennung, so richtet sich dies nun nach dem "Standardoutput".
Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den folgenden link auf der AMA-Homepage
Details zu 73-01-BML-STMK Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung
Erklärvideos zur Digitalen Förderplattform auf Youtube
Mit 9. Jänner 2023 (bzw. im Bereich der Diversifizierung - zB. Urlaub am Bauernhof und Direktvermarktung - erst ab 1. April) ist eine Antragstellung in der neuen Förderperiode möglich. Die Abwicklung unterscheidet sich jedoch in einigen Punkten von der vergangenen Periode, die im folgenden kurz angeführt sind.
Der wichtigste Punkt: Eine Antragstellung ist ausschließlich elektronisch und nur über den betriebseigenen eAMA-Zugang möglich!
Für den Einstieg in die Erfassungsmaske für die Anträge, nämlich in die "Digitale Förderplattform" (DFP), ist zwingend eine Handy-Signatur notwendig (Bei Einstieg mit Betriebsnummer und PIN ist die DFP nicht verfügbar). Momentan haben die Berater der Bezirksammern keine Möglichkeit, auf diese Anträge zugreifen zu können. Für das Auslösen des Stichtages (entscheidend für die spätere Anrechenbarkeit der Rechnungen) ist das Befüllen von einigen (wenigen) Feldern im Online-Formular zwingend erforderlich - restliche Daten können in weiterer Folge nacherfasst werden.
Bitte beachten Sie: mit dem Absenden/Einreichen des Förderantrages wird nur der Stichtag für die Investition festgelegt - erst mit dem Genehmigungsschreiben der Einreichstelle kann eine Förderung zugesichert werden.
Fördervoraussetzungen:
- Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe
- Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Fläche ab Antragstellung
- Die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter muss über eine geeignete berufliche Qualifikation verfügen. Zumindest FacharbeiterInnenprüfung oder drei Jahre Berufserfahrung als Betriebsführerin/Betriebsführer oder als hauptberuflich beschäftigtes Familienmitglied.
Die maximale Höhe des auschöpfbaren Kostenkontingentes für die aktuelle Förderperiode ist mit 400.000 € begrenzt, beträgt aber mindestens 100.000 € (Ausnahme Gartenbau bzw. Agrargemeinschaften in der Almwirtschaft)
Waren im vergangenen Förderprogramm noch die Arbeitskraftstunden entscheidend für die maximale Kostenanerkennung, so richtet sich dies nun nach dem "Standardoutput".
Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den folgenden link auf der AMA-Homepage
Details zu 73-01-BML-STMK Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung
Erklärvideos zur Digitalen Förderplattform auf Youtube